Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0063/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag zum Jahresabschluss 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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29.11.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem
Rat der Stadt Aachen
einstimmig, den Jahresabschluss 2004 des Aachener
Stadtbetriebes mit folgenden
Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 30.710.169,09
Euro
Jahresgewinn 3.012.030,60 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin einstimmig,
den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb beschließt einstimmig die Entlastung
der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 I EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht
sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Der Jahresgewinn von 3.012.030,60 € ist der
allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Diese Zuführung erfolgt
vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft,
Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen
Wirtschaftsergebnisse.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des
Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb einstimmig den Jahresabschluss 2004
des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den
Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:
Bilanzsumme
30.710.169,09
Euro
Jahresgewinn 3.012.030,60 Euro
Diese Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft,
Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der
jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des
Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt
die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).
Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses
Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 08.03.2006 wurde der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG über den Jahresabschluss zum 31.12.2004 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen vorgestellt.
Nach den Erläuterungen von Herrn Wiechers (Wibera Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG) wurde folgender Beschlussvorschlag gefasst:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen
einstimmig, den Jahresabschluss 2004 des Aachener
Stadtbetriebes mit folgenden
Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 30.710.169,09
Euro
Jahresgewinn 3.012.030,60 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin
einstimmig, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb beschließt einstimmig
die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 I EigVO NW. Jahresabschluss
und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Über die Verwendung des Jahresgewinnes entscheidet der Rat der Stadt Aachen.
In Abstimmung mit der Kämmerei soll dem Rat der Stadt Aachen folgender und hinsichtlich der Gewinnverwendung erweiteter Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 unterbreitet werden:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem
Rat der Stadt Aachen
einstimmig, den Jahresabschluss 2004 des Aachener
Stadtbetriebes mit folgenden
Beträgen festzustellen:
Bilanzsumme 30.710.169,09
Euro
Jahresgewinn 3.012.030,60 Euro
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin
einstimmig, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener
Stadtbetrieb beschließt einstimmig
die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 I EigVO NW. Jahresabschluss
und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Der Jahresgewinn von 3.012.030,60 € ist der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Diese Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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701,5 kB
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