Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0063/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen

einstimmig, den Jahresabschluss 2004 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden

Beträgen festzustellen:

                                              Bilanzsumme             30.710.169,09 Euro

                                                Jahresgewinn       3.012.030,60 Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin einstimmig, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb  beschließt einstimmig die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 I EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 Der Jahresgewinn von 3.012.030,60 € ist der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Diese Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb einstimmig den Jahresabschluss 2004 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen:

 

                                              Bilanzsumme             30.710.169,09 Euro

                                                Jahresgewinn       3.012.030,60 Euro

 

Diese Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft,

Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

 

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i.V.m. § 4 EigVO NW).

 

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 08.03.2006 wurde der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG über den Jahresabschluss zum 31.12.2004 und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2004 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb der Stadt Aachen vorgestellt.

 

Nach den Erläuterungen von Herrn Wiechers (Wibera Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG) wurde folgender Beschlussvorschlag gefasst:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen

einstimmig, den Jahresabschluss 2004 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden

Beträgen festzustellen:

                                              Bilanzsumme             30.710.169,09 Euro

                                                  Jahresgewinn       3.012.030,60 Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin einstimmig, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb  beschließt einstimmig die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 I EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Über die Verwendung des Jahresgewinnes entscheidet der Rat der Stadt Aachen.

 

In Abstimmung mit der Kämmerei soll dem Rat der Stadt Aachen folgender und hinsichtlich der Gewinnverwendung erweiteter Beschlussvorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 unterbreitet werden:

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen

einstimmig, den Jahresabschluss 2004 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden

Beträgen festzustellen:

                                              Bilanzsumme             30.710.169,09 Euro

                                                  Jahresgewinn                3.012.030,60 Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin einstimmig, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb  beschließt einstimmig die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Abs. 4 I EigVO NW. Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Der Jahresgewinn von 3.012.030,60 € ist der allgemeinen Rücklage des Betriebes zuzuführen. Diese Zuführung erfolgt vorbehaltlich einer Verrechnung mit den Gebührenhaushalten Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen nach Ermittlung der jeweiligen Wirtschaftsergebnisse.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.

Der Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA ist im Ratsinformationssystem als pdf-Dokument aufrufbar.

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Anlagen

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