Entscheidungsvorlage - E 26/0006/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Umsetzung und Mittelverlagerung für neu hinzugekommenen Maßnahmen zu.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Lars Möller

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 15 Abs. 4 c der Betriebssatzung unterliegen Maßnahmen, für die im Wirtschaftsplan kein Ansatz vorgesehen ist, ab einer Größenordnung von 50.000 Euro der Zustimmung des Betriebsausschusses.

 

Die folgenden Mittelverlagerungen wurden im städtischen Haushalt und somit auch im Wirtschaftsplan in Abstimmung mit der Betriebsleitung vorgenommen, um die unvorhergesehenen Maßnahmen zu finanzieren:

 

                     

Ursprünglich geplante Maßnahme

Neue Maßnahmen

Investitionsbedarf

 

Fassadensanierung Katschhof

 

Ansatz für 2004:   300.000 Euro

 

Maßnahme wird vorerst nicht ausgeführt vor dem Hintergrund

„Bauhaus Europa“.

 

 

 

Umbau Verwaltungsgebäude Blücherplatz für die neue Dienststelle  Verbraucherschutz. Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO vom 29.09.2004.

117.000 Euro

Herrichtung des Großraumbüros für  Call Aachen. Beschluss Hauptausschuss vom 03.11.2004.

 80.000 Euro

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Erläuterungen

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