Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0010/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/ VerpflichtungsermächtigungenHst. 9.70200.95220.0 Neuenhofstraße/Fringsbenden, Bebauungsplangebiet 860, Erschließung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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07.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, bei der Haushaltsstelle 9.70200.95220.0 „Neuenhofstraße/Fringsbenden, Bebauungsplangebiet 860, Erschließung“
a) seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben von 50.000,00 Euro zu erteilen,
b) seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung von ebenfalls 50.000,00 Euro zu erteilen.
Der Rat der Stadt beschließt, bei der Haushaltsstelle 9.70200.95220.0 „Neuenhofstraße/Fringsbenden, Bebauungsplangebiet 860, Erschließung“
a) seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 50.000,00 Euro zu erteilen
b) seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ebenfalls 50.000,00 Euro zu erteilen.
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit der Aufgabe des Wasserschutzgebietes Katharinenstraße besteht für die Stadt Aachen die Möglichkeit, dem Bedarf an Gewerbeflächen für Dienstleistungs- und kleinteilige Gewerbebetriebe nachzukommen und weitere Gewerbeflächen zu entwickeln. Da das bereits vorhandene Gewerbegebiet entlang der Neuenhofstraße eine starke Konzentration von verschiedenen Autohäusern und Zulieferern aufweist, wird aus städtebaulicher Sicht eine Fortführung dieser „Automeile“ angestrebt.
Deshalb hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 03.04.2003 zur Bereitstellung von Flächen für die gewerbliche Nutzung und zur Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Eilendorf-Süd die Aufstellung des Bebauungsplanes Neuenhofstraße/Fringsbenden beschlossen. Weiterhin hat der Rat der Stadt für diesen Bereich den Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht beschlossen.
Im Planbereich befinden sich einige größere Flächen im Besitz der Stadt Aachen. Der Fachbereich Immobilienmanagement hat bereits aufgrund der Beschlüsse eine Fläche von ca. 24.000 qm für drei Autohäuser verkauft. Ein weiteres ca. 18.000 qm großes Grundstück steht gerade zum Verkauf an. Außerdem wurden weitere Grundstücksankäufe getätigt. Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung mehrere Anfragen für die Ansiedlung von Autofirmen und vergleichbaren Betrieben für die Neuenhofstraße vor. Es zeigt sich darin, dass ein Bedarf für eine Erweiterung der „Automeile“ gegeben ist.
Da mit dem geplanten Gewerbegebiet die Leistungsfähigkeit des Kanals in der Neuenhofstraße wesentlich überschritten wird, sind für die notwendige zeitnahe Erschließung des Plangebietes sowohl eine entwässerungstechnische Untersuchung als auch die daraus hervorgehenden notwendigen Um- und Neubaumaßnahmen dringend erforderlich.
Die entwässerungstechnische Erschließung des Bebauungsplangebietes 860 soll nun mit hoher Priorität umgesetzt werden. Dafür sind 1.000.000,00 Euro erforderlich. Im Entwurf zum Investitionsprogramm 2004-2008 sind folgende Beträge vorgesehen:
Ansatz 2005: 450.000,00 Euro
Verpflichtungsermächtigung 2005: 500.000,00 Euro
Ansatz 2006: 500.000,00 Euro
950.000,00 Euro
Damit der Baubeginn nicht verzögert wird, ist es notwendig, unverzüglich einen Ingenieurvertrag zu erteilen. Für diesen Vertrag werden außerplanmäßig benötigt:
a) Ausgabemittel (kassenwirksam) 50.000,00 Euro
b) Verpflichtungsermächtigung 50.000,00 Euro
Dabei handelt es sich um erhebliche Beträge, so dass zur außerplanmäßigen Genehmigung der Ausgaben bzw. der Verpflichtungsermächtigung die vorherige Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen ist.
Die außerplanmäßigen Ausgaben von 50.000,00 Euro und die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung sind gedeckt bei der Haushaltsstelle 9.70000.95980.3 „Jesuitenstraße, Kanalerneuerung“.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 50.000,00 Euro im Vermögenshaushalt ergeben. Ein Deckungsvorschlag ist in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführt.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren
Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre werden sich in Höhe von 950.000,00 Euro im Vermögenshaushalt ergeben.
Maßnahmenbezogene Einnahmen
Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich durch die Gebührenpflicht.