Entscheidungsvorlage - E 42/0035/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule AachenEntgeltordnung für die Volkshochschule Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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14.12.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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17.01.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der Betriebsausschuss Theater und
Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule
Aachen entsprechend der Verwaltungsvorlage die Neufassung der Entgeltordnung
für die Volkshochschule Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen die Neufassung der Entgeltordnung ab 1. Februar 2007 zu beschließen.
2.
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt
Aachen gemäß §§ 12 und 23 Nr. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen
die Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen mit Wirkung
vom 1. Februar 2007.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen berät der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule die Angelegenheiten vor, die vom Rat der Stadt zu entscheiden sind.
Der Rat der Stadt entscheidet gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen über die Angelegenheiten, die ihm nach der Gemeindeordnung NW, der Eigenbetriebsverordnung NW und der Hauptsatzung vorbehalten sind.
Gemäß § 23 Nr. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen werden für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule in der Regel Entgelte erhoben.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen regt in seinem „Bericht über die Prüfung von Teilnehmerentgelten bei der Volkshochschule Aachen von 2000 bis 2005“ u.a. neben der Neufassung der bestehenden Ermäßigungsregelungen eine vertretbare Anhebung der seit 1996 gültigen Teilnehmerentgelte an. Diese Anhebung sollte insbesondere deswegen erfolgen, weil die im Veranstaltungsprogramm ausgewiesenen Teilnehmerentgelte die in der Entgeltordnung festgelegten Höchstbeträge für Kurse und Lehrgänge überwiegend überschreiten. Hierbei sollte gleichzeitig die Festsetzung der Entgelte für Kurse und Lehrgänge nach Produkten (und nicht wie bisher nach detaillierten Sachgebieten) ausgewiesen werden.
Aus diesem Grunde ist die Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen vom 28.06.1996 im
§ 4 –Entgeltermäßigung und Entgelterlaß- und
§ 5 –Höhe der Entgelte-
zu ändern und neu zu fassen.
A. Entgeltermäßigung
Die aktualisierten Entgeltermäßigungen sind zur Verdeutlichung im nachstehend abgedruckten § 4 in Fettdruck herausgehoben:
„§ 4 - Entgeltermäßigung und Entgelterlaß -
1.Inhaberinnen und Inhaber des "AACHEN-PASSES", Schülerinnen
und Schüler, Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 30.
Lebensjahres, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende, Inhaberinnen
und Inhaber der Gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion Aachen sowie des
Ehrenamtspasses sowie Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld
bzw. Arbeitslosengeld II, zahlen für bestimmte Veranstaltungen ein um
20 % bis 50 % ermäßigtes Entgelt, wenn dieses im Veranstaltungsprogramm
ausgewiesen ist. Inhaberinnen und Inhaber des "AACHEN-PASSES" können
1 Veranstaltung pro Semester kostenfrei - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von
12,50€ - besuchen, wenn diese im Veranstaltungsprogramm entsprechend gekennzeichnet
ist. Ein nachträglicher Anspruch auf Ermäßigung kann nicht geltend gemacht
werden.
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2.Der Direktor der Volkshochschule kann in begründeten Fällen abweichende Entgelte festlegen oder Entgelterlaß gewähren.“
Die Ende 2002 von den in den im Rat der Stadt
vertretenen Fraktionen gewünschte Reduzierung der Entgeltermäßigung für
Studenten und Studentinnen (nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) sowie
die Erweiterung der Ermäßigungsregelungen auf Inhaber und Inhaberinnen der
Gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion Aachen sowie des Ehrenamtspasses
werden von der Volkshochschule Aachen bereits im Rahmen von
„Einzelfallregelungen“ gem. § 4 Abs. 2 der Entgeltordnung für die
Volkshochschule Aachen realisiert.
B. Höhe der Entgelte
Die Aktualisierung des § 5 der Entgeltordnung für
die Volkshochschule Aachen –Höhe der Entgelte- ist der als Anlage beigefügten
Synopse zu entnehmen. Bedingt durch die Tatsache, dass der Anregung des
Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aachen folgend, die Festsetzung der Entgelte
für Kurse und Lehrgänge ausschließlich nach Produkten erfolgt, ergibt sich eine
erhebliche Verkürzung der bisherigen Textfassung bei einer gleichzeitig
wesentlichen Verbesserung der Transparenz.
C. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Entgelten
Neben den o.a. Änderungen aufgrund der Anregungen
des Rechnungsprüfungsamtes hat sich im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung die
Notwendigkeit ergeben, die Ermächtigungen für die Stundungen, Niederschlagungen
und die Erlasse von Entgelten in die eigenverantwortliche Zuständigkeit des
Eigenbetriebes zu verlagern. Die sonstigen Regelungen der Dienstanweisung über
Stundung, Niederschlagung und Erlass von privatrechtlichen und öffentlich
rechtlichen Forderungen und den Abschluss von Vergleichen vom 21.5.1997 haben
darüber hinaus weiterhin auch für die Volkshochschule Aachen Gültigkeit. Solch
eine Regelung gilt bereits z.B. für den Eigenbetrieb E 18 „Aachener
Stadtbetrieb“.
Aufgrund der o.a. Ausführungen ist § 4.3 zusätzlich
in die Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen wie folgt aufzunehmen:
„Die Betriebsleitung ist zuständig für die
Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen des
Eigenbetriebes.“
Anlagen: Synopse des § 5 der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen
Neufassung der Entgeltordnung ab
1.2.2007
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Hierzu können derzeit noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden, da nicht abgesehen werden kann, in welchem Umfang die vertretbar erhöhten Entgeltbandbreiten von den Teilnehmenden akzeptiert, und andererseits nicht vorauszusehen ist, in welchem Umfang Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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