Entscheidungsvorlage - E 42/0035/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen entsprechend der Verwaltungsvorlage die Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Neufassung der Entgeltordnung ab 1. Februar 2007 zu beschließen.

 

2.

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses  Theater und Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen gemäß §§ 12 und 23 Nr. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen mit Wirkung vom 1. Februar 2007.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 11 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen berät der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule die Angelegenheiten vor, die vom Rat der Stadt zu entscheiden sind.

 

Der Rat der Stadt entscheidet gemäß § 12 der Satzung für die Volkshochschule Aachen über die Angelegenheiten, die ihm nach der Gemeindeordnung NW, der Eigenbetriebsverordnung NW und der Hauptsatzung vorbehalten sind.

 

Gemäß § 23 Nr. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen werden für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule in der Regel Entgelte erhoben.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Aachen regt in seinem „Bericht über die Prüfung von Teilnehmerentgelten bei der Volkshochschule Aachen von 2000 bis 2005“ u.a. neben der Neufassung der bestehenden  Ermäßigungsregelungen eine vertretbare Anhebung der seit 1996 gültigen Teilnehmerentgelte an. Diese Anhebung sollte insbesondere deswegen  erfolgen, weil die im Veranstaltungsprogramm ausgewiesenen Teilnehmerentgelte die in der Entgeltordnung festgelegten Höchstbeträge für Kurse und Lehrgänge überwiegend überschreiten. Hierbei  sollte gleichzeitig die Festsetzung der Entgelte für Kurse und Lehrgänge nach Produkten (und nicht wie bisher nach detaillierten Sachgebieten) ausgewiesen werden.

 

Aus diesem Grunde ist die Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen vom 28.06.1996 im 

 

§ 4                    –Entgeltermäßigung und Entgelterlaß-             und

§ 5                    –Höhe der  Entgelte-

 

zu ändern und neu zu fassen.

 

A. Entgeltermäßigung

Die aktualisierten Entgeltermäßigungen sind zur Verdeutlichung im nachstehend abgedruckten § 4 in Fettdruck herausgehoben:

 

„§ 4 - Entgeltermäßigung und Entgelterlaß -

1.Inhaberinnen und Inhaber des "AA­CHEN-PASSES", Schülerinnen und Schüler, Stu­dentin­nen und    Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstlei­stende, Inhaberinnen und Inhaber der Gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion Aachen sowie des Ehrenamtspasses sowie Empfänge­rinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. Arbeits­losengeld II, zahlen für bestimmte Veranstaltungen ein um 20 % bis 50 % ermäßig­tes Entgelt, wenn dieses im Veranstaltungsprogramm ausgewiesen ist. Inhaberinnen und Inhaber des "AA­CHEN-PASSES" können 1 Veranstaltung pro Semester kostenfrei - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 12,50€ - besuchen, wenn diese im Veranstaltungsprogramm entsprechend gekennzeichnet ist. Ein nachträglicher Anspruch auf Ermäßigung kann nicht geltend gemacht werden.

 

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2.Der Direktor der Volkshochschule kann in begründeten Fällen abweichende Entgelte festlegen oder  Entgelterlaß gewähren.“

 

                       

 

Die Ende 2002 von den in den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen gewünschte Reduzierung der Entgeltermäßigung für Studenten und Studentinnen (nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres) sowie die Erweiterung der Ermäßigungsregelungen auf Inhaber und Inhaberinnen der Gemeinsamen Familienkarte für die StädteRegion Aachen sowie des Ehrenamtspasses werden von der Volkshochschule Aachen bereits im Rahmen von „Einzelfallregelungen“ gem. § 4 Abs. 2 der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen realisiert.

 

                       

 

B. Höhe der Entgelte

Die Aktualisierung des § 5 der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen –Höhe der Entgelte- ist der als Anlage beigefügten Synopse zu entnehmen. Bedingt durch die Tatsache, dass der Anregung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aachen folgend, die Festsetzung der Entgelte für Kurse und Lehrgänge ausschließlich nach Produkten erfolgt, ergibt sich eine erhebliche Verkürzung der bisherigen Textfassung bei einer gleichzeitig wesentlichen Verbesserung der Transparenz.

 

 

C. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Entgelten

 

Neben den o.a. Änderungen aufgrund der Anregungen des Rechnungsprüfungsamtes hat sich im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung die Notwendigkeit ergeben, die Ermächtigungen für die Stundungen, Niederschlagungen und die Erlasse von Entgelten in die eigenverantwortliche Zuständigkeit des Eigenbetriebes zu verlagern. Die sonstigen Regelungen der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Forderungen und den Abschluss von Vergleichen vom 21.5.1997 haben darüber hinaus weiterhin auch für die Volkshochschule Aachen Gültigkeit. Solch eine Regelung gilt bereits z.B. für den Eigenbetrieb E 18 „Aachener Stadtbetrieb“.

Aufgrund der o.a. Ausführungen ist § 4.3 zusätzlich in die Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen wie folgt aufzunehmen:

 

Die Betriebsleitung ist zuständig für die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Forderungen des Eigenbetriebes.“

 

 

Anlagen: Synopse des § 5 der Entgeltordnung für die Volkshochschule Aachen

               Neufassung der Entgeltordnung ab 1.2.2007

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Hierzu können derzeit noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden, da nicht abgesehen werden kann, in welchem Umfang die vertretbar erhöhten Entgeltbandbreiten von den Teilnehmenden akzeptiert, und  andererseits nicht vorauszusehen ist, in welchem Umfang Ermäßigungen in Anspruch genommen werden.

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Anlagen

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