Kenntnisnahme - FB 11/0118/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hier: leistungsbezogenes Entgelt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Herr Hammers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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10.01.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der TVÖD sieht in § 18 erstmals für 2007 die Einführung variabler, leistungsbezogener Bezahlelemente (Prämien oder Zulagen) vor.
Die Intention der Tarifparteien trägt einer langjährigen Forderung Rechnung, endlich auch im Bereich des Öffentlichen Dienstes einen variablen Gehaltsanteil an eine konkret erbrachte Leistung koppeln zu können. Neben der individuellen Anerkennung fördert ein solches System die Steuerung und Zielorientierung der Verwaltung und kann zur Imageverbesserung nach außen beitragen.
Für die Geltungsdauer dieses Tarifvertrages geht es zunächst um einen leistungsabhängigen 1%-Anteil der Entgeltsummen. Für alle Tarif-Beschäftigten der Stadt Aachen - einschließlich der Eigenbetriebe - macht dies eine Summe von ca. 780.000 € aus.
Der absehbare - nicht unerhebliche - Aufwand in der Umsetzung mag im Verhältnis zur möglichen individuellen leistungsabhängigen Gewährung im Zuge einer ersten Ausschüttung noch nicht angemessen erscheinen. Im Laufe der von den Tarifvertragsparteien beabsichtigten Entwicklung (bis zu 8% des Gehaltsvolumens) verändert sich dieses Verhältnis aber maßgeblich.
Der Verwaltungsvorstand hat dem Personal- und Organisationsdezernat den Auftrag erteilt, für 2007 mit dem Gesamtpersonalrat eine für die Gesamtverwaltung im Wesentlichen einheitliche Vereinbarung auszuhandeln. Eine gemeinsame Steuerungsgruppe hat die Arbeit dazu aufgenommen. Um eine einvernehmliche Dienstvereinbarung gem. § 18,6 TVöD zu erreichen, besteht der Zwang zur Einigung der Betriebsparteien. Gelingt keine Einigung bis zum 31.07.07, erhalten die Beschäftigten ein entsprechendes pauschales Entgelt. Ohne Dienstvereinbarung bis spätestens 30.09.07 kommt es ab 2008 zu Entgeltnachteilen für die Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, nicht ausgezahlte Prämien in 2008 zur zusätzlichen Ausschüttung in 2009 vorzuhalten. Über eine mögliche Verzinsung wird in der Entgeltrunde 2008 verhandelt.
Die nach dem TVöD vorgegebenen Methoden zur Leistungsfeststellung "Zielvereinbarung und/ oder systematische Leistungsbewertung" können aus den bei der Stadt Aachen bereits bestehenden Systemen abgeleitet werden. Der Entwicklungs- und Einführungsaufwand für diese Instrumente ist daher überschaubar und grundsätzliche Erfahrungen im Umgang hiermit sind bei den meisten Führungskräften vorhanden.
In den Verhandlungen sollte abgewogen werden, ob die flächendeckende Einführung der Leistungsentgelte oder eine Umsetzung zunächst in Pilotbereichen sinnvoller erscheint. Für die übrigen Verwaltungsbereiche würden in dieser Zeit die nach dem TVöD vorgesehenen pauschalen Ausschüttungen erfolgen.
Derzeit kein Einbezug der Beamtinnen und Beamten
Trotz grundsätzlich unterschiedlicher Entgelt- und Besoldungssystematik bei Tarifbeschäftigten und Beamten wird deren fehlender Einbezug in ein einheitliches Leistungssystem nach Erkenntnissen des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV NW) in den Kommunen vielfach als ein wesentliches Hemmnis in der Umsetzung betrachtet, weil in etlichen Arbeitsbereichen Leistungen von beiden Statusgruppen gemeinsam erbracht werden. Dies wirkt sich insbesondere kritisch bei vorgesehenen Teamzielvereinbarungen aus.
Der KAV hat sich aus diesem Grunde beim Innenministerium dafür eingesetzt, dass eine praxisnahe Anpassung der bestehenden Verordnung über die Gewährung von Leistungsprämien- und Zulagen für Beamte zeitnah erfolgt. Ein entsprechender Entwurf hierzu liegt inzwischen vor und eröffnet auch „Nothaushaltskommunen“ grundsätzlich die Möglichkeit des Einbezugs.
Nach bisheriger Entscheidung im Verwaltungsvorstand wird der Einbezug der Beamten als freiwillige Leistung vor dem Hintergrund des Nothaushaltsrechts für die Stadt Aachen abgelehnt.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Das Tarifrecht geht davon aus, dass das Volumen für das Leistungsentgelt von 1% der Entgeltsummen kein zusätzlich vom Arbeitgeber bereitgestelltes Geld ist und sich somit keine finanzielle Mehrbelastung ergibt, weil sich der 1%ige Leistungstopf aus tariflichen Umschichtungen finanziert (geringere Aufwendungen für die Jahressonderzahlung - bisher Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung - ab 2007 sowie aus im Laufe der Zeit auslaufenden Besitzständen - insbesondere Kinderzuschläge -). Daraus folgt allerdings auch, dass sich bestimmte finanzielle Einsparungen erst auf mittelfristige Sicht (u.a. durch Personalfluktuationen) ergeben.
Eine finanzielle Mehrbelastung würde in diesem Zusammenhang dann eintreten, wenn auch für die Beamtinnen und Beamten ein aus dem TVöD abgeleitetes System der Leistungshonorierung eingerichtet würde (s. Erläuterungen). Nach überschlägiger Berechnung müsste die Stadt Aachen dazu einen Betrag von etwa 250.000 € zusätzlich zur Verfügung stellen.
