Entscheidungsvorlage - 0003/ A 62/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung nennt den Weg zwischen Münsterstraße und Niederforstbacher Straße "An der Kirschkaul".

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

L. Möller

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Weil sich am Feldweg zwischen der Münsterstraße und der Niederforstbacher Straße ein landwirtschaftlicher Betrieb angesiedelt hat, wird es notwendig, den bislang namenlosen Weg zu benennen.

 

Der Landwirt hat an der Münsterstraße ein Hinweisschild mit dem Namen "Kischkaul" aufgestellt. Dieser Name ist der Liegenschaftskarte des Katasters entnommen, die am Standort des landwirtschaftlichen Betriebs den Flurnamen "An der Kischkaul" aufweist.

 

Während sich der Wortbestandteil "Kaul" (auch Kuhle oder Kull) im rheinischen Raum als Schürfstelle jeglicher Art, insbesondere aber als Steinbruch erklären lässt, gibt es für den Bestandteil "Kisch" keine Erklärung. Vermutlich

beruht diese Schreibweise auf einem mehrfach übertragenen Schreibfehler: Auf einem Übersichtsblatt aus dem Urkataster findet sich der Flurname "Kirschkaul", auf dem dazugehörigen Einzelblatt heißt es allerdings "Kischkaul".  Diese Schreibweise scheint dann mehrfach übertragen worden zu sein, so dass sie heute in der aktuellen Katasterkarte auftaucht.

 

In anderen Unterlagen des Liegenschaftskatasters finden sich neben der hochdeutschen Flurbezeichnung "Kirschkaul" auch die mundartlichen  Bezeichnungen "An der Kieschkull" und "In der Kieschkull". Im Brander Platt heißt die Lage auch heute noch "Keeschekull", was dem hochdeutschen "Kirschenkaul" entspricht (schriftliche Belege für die Schreibweise "Keeschekull" sind hier nicht bekannt). Die Wortbestandteile "Keesche" und "Kiesch" weisen ebenfalls  auf Kirschen und Kirschbäume hin.

 

Abgeleitet von den oben aufgeführten Flurbezeichnungen schlägt die Verwaltung für den Weg zwischen der Münsterstraße und der Niederforstbacher Straße den Straßennamen "An der Kirschkaul" vor.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

 

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 1000 € im Vermögenshaushalt ergeben.

 

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 1000 € zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich nicht.

 

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

 

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Anlagen

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