Kenntnisnahme - FB 68/0200/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach bereits eine tageszeitlich befristete Parkbeschränkung für die nördliche Seite der Schillerstraße im Abschnitt zwischen Parkplatzausfahrt des Nahversorgungszentrums und der Hohenstaufenallee eingerichtet wurde und die Verwaltung gemeinsam mit dem Eigentümer des Grundstückes bzw. den Betreibern der  Geschäftsbetriebe Verbesserungsmöglichkeiten erörtert. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach bereits eine tageszeitlich befristete Parkbeschränkung für die nördliche Seite der Schillerstraße im Abschnitt zwischen Parkplatzausfahrt des Nahversorgungszentrums und der Hohenstaufenallee eingerichtet wurde und die Verwaltung gemeinsam mit dem Eigentümer des Grundstückes bzw. den Betreibern der  Geschäftsbetriebe Verbesserungsmöglichkeiten erörtert.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Sommer diesen Jahres wurde in der Schillerstraße im Abschnitt zwischen Hohenstaufenallee und Goethestraße ein neues Nahversorgungszentrum fertig gestellt. Im Rahmen eines Ausbauvertrages wurde auf Kosten des Grundstückseigentümers die Straße auf Höhe des Nahversorgungszentrums umgestaltet. Es wurde eine durchgehende Gehwegverbindung auf der südwestlichen Straßenseite geschaffen und das Parken neu geordnet.

 

Der private Parkplatz des Objektes mit ca. 180 Stellplätzen wird über eine gemeinsame Zu- und Ausfahrt von der Schillerstraße erschlossen. Der Investor hatte die verkehrliche Entwicklung mit einem Verkehrsgutachten prognostiziert und die Leistungsfähigkeit der Erschließung nachgewiesen. Die im Antrag geschilderten Probleme beziehen sich auf den Zufahrtsbereich, der verkehrsrechtlich eindeutig geregelt ist. Nach § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich  derjenige, der eine Grundstückszufahrt befährt so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 

Der bauliche Zustand der Zufahrt im öffentlichen Straßenraum ist einwandfrei. Unmittelbar an den Zufahrtsbereich schließen sich auf dem Geschäftsgelände die Stellplätze an. Durch Ein- und Ausparkvorgänge und die Fußgänger im Eingangsbereich des Discounters mit und ohne Einkaufswagen kann es in den Spitzenzeiten zu Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen. Da sich das Problem hauptsächlich auf den privateigenen Parkplatz bezieht, wird sich die Verwaltung mit dem Eigentümer des Grundstückes bzw. mit den Betreibern der Handelsbetriebe in Verbindung setzen, um eine Optimierung  zu erreichen.

 

Aufgrund  entsprechender Bürgerhinweise hat die Verwaltung nach örtlicher Überprüfung eine tageszeitlich befristete (werktags 12- 19h) zusätzliche Parkbeschränkung für die nördliche Straßenseite im Abschnitt zwischen Zufahrt und Hohenstaufenallee angeordnet, um den Zweirichtungsverkehr zu erleichtern und somit den Abfluss des Verkehrs vom Parkplatz in Richtung Hohenstaufenallee zu verbessern. Darüber hinaus wird die weitere Entwicklung des Verkehrsaufkommens beobachtet.

 

Die Leistungsfähigkeit des Linksabbiegers von der Schillerstraße in die Hohenstaufenallee ist wegen des relativ hohen Verkehrsaufkommens auf der Hohenstaufenallee, der Steigung der Schillerstraße im Einmündungsbereich und der bescheidenen Sichtverhältnisse nur mäßig. Die Festlegung eines Rechtsfahrgebotes an dieser Einmündung würde zwar den Abfluss verbessern, gleichzeitig aber zu einer Verlagerung des Verkehrs zur Kreuzung Schillerstraße/ Goethestraße führen, an der die Sichtverhältnisse auch nicht optimal sind. Insoweit wird zunächst die weitere Entwicklung des Kundenverkehrs abgewartet, bevor weitere Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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