Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0450/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 872 - Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 -Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz- zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 872 - Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 - Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz- zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 09.08.2006 dem Planungsausschuss einstimmig die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 und des Bebauungsplanes Nr. 872 -Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz- gemäß §3 Abs.2 BauGB empfohlen.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.08.2006 die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 und des Bebauungsplanes 872 -Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz- gemäß §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Pläne mit Entwurf der Begründung und der Schriftlichen Festsetzungen sowie der vorliegenden umweltrelevanten Gutachten und Stellungnahmen erfolgte in der Zeit vom 16.10. 2006 bis einschließlich 17.11.2006.

Parallel dazu wurden die berührten Behörden gemäß §4Abs.2 BauGB erneut beteiligt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden:

1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3Abs. 2 BauGB:

1.1       es wurde 1 Eingabe zum Verfahren von einem Rechtsanwalt  in Vertretung von 10 Bürgern gemacht.

 

Die Eingabe sowie die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

2. Beteiligung der Behörden gemäß § 4Abs.2 BauGB:

2.1       zur öffentlichen Auslegung wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren beteiligt. Davon haben 3 eine Stellungnahme abgegeben, Es wurden jedoch keine Bedenken und Anregungen geäußert.

 

Geförderter Wohnraum

Der Anteil von 20% geförderter Wohnraum soll in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen nicht im Plangebiet realisiert werden. Als Kompensationsmaßnahme sollen die ca 10 geförderten Wohneinheiten von der GeWoGe bei der mittelfristig geplanten Baumaßnahme an der Burggrafenstraße errichtet werden. Dies wird im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und der GeWoGe vereinbart.

 

Zusammenfassung / Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigte Stellungnahme der Bürger, die zur öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes eingereicht wurde, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 97 des Flächennutzungsplanes 1980 - Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz- zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie, den Bebauungsplan Nr. 872 -Hanbrucher Straße, ehemaliger Sportplatz- als Satzung zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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