Entscheidungsvorlage - FB 61/0458/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Umweltausschuss: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Abwasserbeseitigungskonzept 2007 zu beschließen.

 

Rat der Stadt: Der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2007

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen 2007

Gemäß § 53, Abs. 1, Ziffer 7, und Abs. 1a des Landeswassergesetzes (LWG) muss die  abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erstellen und der zuständigen Behörde - für die Stadt Aachen ist dies die Obere Wasserbehörde, die Bezirksregierung Köln - vorlegen. Das ABK umfasst eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, über die zeitliche Abfolge  sowie über die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen. Das ABK ist alle sechs Jahre zu erarbeiten. Das derzeit gültige ABK ist aus dem Jahre 2001 und umfasst eine Zeitspanne von 2001 bis 2006, die Gültigkeit endet zum 31.12.2006. Mit der Bezirksregierung Köln wurde bereits vereinbart, dass das aktuelle ABK 2007 erst nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen und der gedruckten Fassung voraussichtlich Ende Januar 2007 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wird.

Ebenso wurden die grundsätzlichen Inhalte des ABK mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.

 

Aufgrund einer Novellierung des Landeswassergesetzes im Jahre 2005 mussten im ABK 2007 erstmalig auch die Ergebnisse des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes dargestellt werden. Die verschärften Anforderungen an die Niederschlagswasserbeseitigung resultieren im weitesten Sinne aus der Umsetzung geltenden EU-Rechts (EU-Wasserrahmenlinie - EU-WRRL), welche auch im Landeswassergesetz (§ 51 a LWG) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  über die "Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren" vom 26.05.2004 Berücksichtigung findet. 

 

Das vorliegende AKB wurde unter Berücksichtigung der "Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden und die Form ihrer Darstellung" (RdErl. d. MELF [Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten], vom 02.10.1984) im Zusammenwirken zwischen der Stawag und der Verwaltung erarbeitet. Die Zurückstellung bzw. verspätete Ausführung von Maßnahmen aus dem zuletzt gültigen ABK 2001 ist entsprechend dargestellt.

 

Nicht im städtischen ABK enthalten sind die Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung und Sonderbauwerke im Mischsystem. Für diese Maßnahmen ist seit Übertragung der Abwasserreinigungsanlagen an den Wasserverband Eifel Rur (WVER) der Verband zuständig. Der WVER hat ein eigenes ABK erstellt; dieses wird der Stadt in Kürze vorgelegt.

 

Die Investitionen in Abwassermaßnahmen belaufen sich nach dem vorliegenden ABK 2007 auf 10 Mio Euro netto jährlich. Damit wird der in den Anlagen zum Betriebsführungsvertrag zwischen Stadt und Stawag ermittelte Investitionsumfang für eine wirtschaftliche Investitionstätigkeit nicht überschritten. Für die ersten sechs Jahre (2007 bis 2012) ergibt sich daher ein Investitionsvolumen von rd. 60 Mio. Euro.

 

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen wird das ABK 2007 bereits vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dem Rat der Stadt Aachen wird empfohlen, in seiner Sitzung am 17.01.2007 das Abwasserbeseitigungskonzept zu beschließen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich im vereinbarten Rahmen gemäß Betriebsführungsvertrag einschließlich der zugehörigen Anlagen (Wirtschaftlichkeitsberechnung) zwischen der Stadt Aachen und Stawag vom 15.12.2005 ergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren/ Folgekosten:

analog oben

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Anlagen

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