Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0009/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2004-Hst. 1.54200.64510.0 Schadensersatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- Chemische Lebensmitteluntersuchung; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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07.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 32.600,00 Euro bei der Haushaltsstelle 1.54200.64510.0 "Schadensersatz" zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe
von 32.600,00 Euro bei der Haushaltsstelle 1.54200.64510.0 "Schadensersatz".
W i t t
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus dem Tätigkeitsbereich des Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes ( CLUA ) resultiert ein Rechtsstreit aus dem Jahr 1996. Diesem lag folgender, in verkürzter Form dargestellter Sachverhalt zugrunde:
Die Grenzwertvorgaben für auf eine Deponie zu verbringenden Shredderrückstände wurden durch das CLUA mittels Probeentnahmen und Analysen überprüft. Aufgrund einer fehlerhaften Feststellung überhöhter Werte, konnten die Shredderrückstände vor der Entsorgung nicht unmittelbar auf die Deponie verbracht werden, sondern mussten zunächst zwischengelagert und verprobt werden. Die fehlerhafte Befunderhebung führte auch zu einem tagelangen Stillstand der Anlage. Die Stadt Aachen wurde nun zu Schadensersatzleistungen in Höhe von 136.888,46 Euro nebst 4% Zinsen seit dem 29.02.1996, d. h. ca. 186.000,00 Euro verurteilt. Die Deckungssumme für geltend gemachte Vermögensschäden beträgt nach den derzeit gültigen Vertragsbedingungen 300.000,-- DM gleich 153.387,56 Euro. Für die Restsumme ist der GVV in finanzieller Vorleistung getreten. Je nach Zahlungszeitpunkt ist somit einschließlich Zinsen ein Betrag in Höhe von 32.600,00 Euro zu zahlen.
Da es sich um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates einzuholen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 32.600,00 Euro im Verwaltungshaushalt ergeben.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
keine
Maßnahmebezogene Einnahmen
Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.