Kenntnisnahme - E 49.5/0066/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die vorläufige Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.

 

Beschlussvorschlag Rat der Stadt:

Auf Vorschlag des Betriebsausschusses Kultur nimmt der Rat der Stadt die vorläufige Eröffnungsbilanz zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die vorgelegte Eröffnungsbilanz kann nur vorläufig dem Betriebsausschuss Kultur und Rat der Stadt zur Kenntnis gegeben werden.

Zur vollständigen Erfassung sind eine Bewertung des gesamten Vermögens und ein Anlagespiegel notwendig.

Das Vermögen des E 49 macht einen nicht unwesentlichen Bestandteil der kommunalen Eröffnungsbilanz aus. Eine umfassende  Bewertung des gesamten Vermögens sämtlicher Sparten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist erforderlich. Dies wird bis April 2007 weitestgehend abgeschlossen sein.

Der Inhalt der Eröffnungsbilanz erklärt sich mit Hilfe der Anlagen.

Spätestens mit Vorlage des geprüften Jahresabschlusses wird die endgültige Eröffnungsbilanz vorgelegt.

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Anlagen

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