Entscheidungsvorlage - B 03/0077/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Freunder Landstraße - Stichweg von Hausnr. 38 a / 44 bis Ausbauende -Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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25.01.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt auf Grund
S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 01.10.1971 in der Fassung des IV. Nachtrages vom 30.06.1988 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 12.07.1988)
die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage Freunder Landstraße – Stichweg von Hausnr. 38 a / 44 bis Ausbauende - zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Freunder Landstraße wurde im o.g. Bereich im Jahre 2004 in den Teileinrichtungen Fahrbahn, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung als Anliegerstraße neu ausgebaut. Die straßenbau-technische Abnahme erfolgte am 14.10.2004. Der Ausbau war notwendig, weil sich die jeweiligen Teileinrichtungen in einem sehr schlechten technischen Zustand befanden bzw. nicht vorhanden waren. Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten.
Die Fahrbahn war vor dem Ausbau stark beschädigt. Sie verfügte über keinen ordnungsgemäßen Unterbau und wies Absackungen, Risse, Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art auf. Sie erhielt einen Komplettausbau aus Betonpflaster auf frostsicherem Unterbau. Hierdurch ist eine höhere Verkehrssicherheit gewährleistet.
Es wurden erstmalig Straßenentwässerungseinrichtungen angelegt, was zu einem raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers führt.
Die Beleuchtung wurde erstmalig durch die Installation neuer Lampen hergestellt, was ebenfalls einer höheren Verkehrssicherheit dient.
Durch die Baumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
1. Die Einstufung der Erschließungsanlage Freunder Landstraße – Stichweg von Hausnr. 38 a / 44 bis Ausbauende - erfolgt gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe a) SBS als Anliegerstraße.
2. Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt.....................34.585,75 €
Hiervon entfallen auf
a) die Fahrbahn…........................................................................................................15.327,53 €
e) die Oberflächenentwässerung.................................................................................16.841,52 €
e) die Beleuchtung.........................................................................................................2.416,70 €
3. Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
a) die Fahrbahn….………………………………………………………………………..…..7.663,76 €
(50% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) SBS)
e) die Oberflächenentwässerung …………….................................................………….8.420,76 €
(50% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e) SBS)
e) die Beleuchtung....................................….........................…………………………….1.208,35 €
(50% gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e) SBS)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand insgesamt.............................................................17.292,87 €
4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit = 3.189 m² zu verteilen (§ 4 SBS).
5. Die Verteilung ergibt einen Beitragssatz von 5,42 €/m² Grundstücksfläche unter Berücksichti-gung der Ausnutzbarkeit.
6. Die Grundstücke, die von dem o. a. Straßenabschnitt erschlossen sind und auf die der beitrags-fähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan, der Bestandteil der Abrechnung ist, ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt dem Verkehrsausschuss vor, die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage Freunder Landstraße – Stichweg von Hausnr. 38 a / 44 bis Ausbauende - zu beschließen.