Entscheidungsvorlage - 0011/ BA 1/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter des Bezirksvorstehers und der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung durch den Bezirksvorsteher
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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14.10.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß §
67 i.V.m. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die
Stellvertreter des Bezirksvorstehers und die übrigen Mitglieder der
Bezirksvertretung von dem Bezirksvorsteher eingeführt und in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die
Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel
bekunden:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde
erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.
(Der
letzte Satz kann entfallen)“