Kenntnisnahme - A 51/0162/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zu den Hearing- Veranstaltungen im Projekt Schule - Jugend
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- AugardtZimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
|
|
|
23.01.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
|
|
|
25.01.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
8.2 Welche Sachstandsbericht zu den Hearing-
Veranstaltungen im Projekt Schule –Jugend
Vom 17.10.06 bis 20.11.06
haben über das Stadtgebiet verteilt fünf Hearings stattgefunden. Die
Projektleitung, die Leitung des Schulverwaltungs- und des Jugendamtes, die
untere Schulaufsicht sowie das Projektbüro hörten Vertretungen aus Schulen, den
freien Jugendhilfeträgern/ -einrichtungen, den städtischen Sozialraumteams und
der Fachberatungen der städtischen Kitas an. Ebenso fand ein Gespräch mit der
Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und weiteren freien Trägern
der Jugendhilfe statt, in dem sich auf einen Austausch im Projekt in Form
weiterer Gespräche verständigt wurde.
Die Veranstaltungsreihe
erwies sich als gelungene Form, wertvolle Hinweise aus der praktischen
Erfahrung mit den bestehenden Kooperationen Schule - Jugend zu erhalten und
auch Vorschläge aufzunehmen, welche Kooperationen noch aufzunehmen bzw. zu
verbessern sind. Zum Beispiel wurde durchgängig geworben, dass künftig wieder
Planungsgremien wie die ehemaligen Sozialraumkonferenzen installiert werden
sollten. Die Verwaltung hat die Arbeiten zur Reorganisation der
Sozialraumkonferenzen bereits aufgenommen. In den Hearings haben die Anhörenden
den Bedarf deutlich wahrgenommen, dass ein Kontakt und Austausch der
beteiligten Behörden und Einrichtungen untereinander überhaupt und intensiver
als bisher wichtig erscheint.
Die
Dokumentation der Hearing-Veranstaltungen wurde nach Kooperationsfeldern
wie folgt gegliedert:
1. Jugendhilfeplanung-
Schulentwicklungsplanung
2. Zusammenarbeit
Kindertagesstätten - Grundschulen
3. Übergang
Schule - Beruf
4. Schulabstinenz
5. Konflikt-
und Beschwerdemanagement
6. Integration
- Prävention
7. Ganztagsangebote
8. Hilfen zur
Erziehung
24 Schulen und 36 Träger
der Jugendhilfe und Jugendeinrichtungen gaben insgesamt zu den vorgenannten
Bereichen 229 Statements ab. Die im Projekt eingerichteten Arbeitsgruppen haben
in der Phase vom 11.12.2006 bis 14.12.2006 die Dokumentation unter folgenden
Fragestellungen ausgewertet:
-
Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
-
Welche der vorgeschlagenen Kooperationsformen
und Arbeitsabläufe sollen im
Projekt aufgegriffen werden?
In dem dokumentierten
Kooperationsfeld Integration – Prävention sind auch Statements enthalten, die
das Feld der Hilfen zur Erziehung betreffen. Diese wurden von der betreffenden
Arbeitsgruppe in der Auswertung
entsprechend zugeordnet.
Nachstehend werden die
Ergebnisse der Arbeitsgruppen wiedergegeben.
Die ausführliche Fassung
der Dokumentation der Hearing- Veranstaltungen wurde für die Behandlung im
öffentlichen Teil der Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses anonymisiert.
Sie ist als Anlage der Beratungsvorlage beigefügt.
1. Jugendhilfeplanung-
Schulentwicklungsplanung
1.1 Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
§
fehlende
einheitliche Planungsräume
§
Sozialraumkonferenzen
reaktivieren
§
Informationsweitergabe,
Informationsfluss
§
mangelnder
inhaltlicher fachlicher Austausch zwischen Jugendarbeit und Schulentwicklung
§
Übersicht
über alle Hilfsangebote im Sozialraum
§
sozialräumlicher
Informationsfluss
§
zeitnahe
Abstimmung zwischen Jugendhilfe und Schulverwaltung
§
Schulen:
zu wenig Einblick in Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung
§
freie
Träger früher in Planung und Konkretisierung einbeziehen
§
Einrichtung
einer Jugendhilfe- und Schulplanungsstelle
1.2
Welche der vorgeschlagenen Kooperationsformen
und Arbeitsabläufe sollen im
Projekt
aufgegriffen werden?
§
Sozialraumkonferenzen
reaktivieren
§
Einrichtung
regelmäßiger Foren zum Austausch und zur konkreten Planung
§
einmal
jährlich gemeinsame Tagung
§
Einrichtung
eines Servicebüros
§
Einrichtung
eines Arbeitskreises Jugendhilfe-Schule
§
bessere
Vernetzung (Transparenz)
2. Zusammenarbeit
Kindertagesstätten - Grundschulen
2.1 Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
§
Vorziehen
der Sprachförderkurse der RAA (Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von
Kindern
§
und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien Schulverwaltungsamt) im
schulischen Bereich
§
Angleichung
der RAA Sprachförderung an KonLab (Sprachförderkonzept in städt. Kitas: „Hör
mir zu, sprich mit mir“ unter Einbeziehung von „Konlab“ Konstanzer Labor)
§
Einbinden
nicht nur der Schulleitungen, sondern auch der Lehrkräfte in die Kontakte
zwischen Kindertagesstätte und Grundschule
§
Begleitende
Sprachförderkurse für Schulanfänger
§
Entwicklung
von Mindeststandards (z.B. regelmäßige Kontaktpflege (Hospitation) ,
gegenseitiger Austausch, Konzeptentwicklung…)
§
gegenseitige
frühzeitige Informationsweitergabe von Erlässen, gesetzlichen Änderungen
§
gemeinsame
Fortbildungsangebote für Lehrer/-innen und Erzieher/-innen
§
stärkere
Einbeziehung von Förderschulen (Primarstufe) in die bestehenden
Kooperationsstrukturen
§
Regelungen
für den Übergang finden, die trotz Datenschutz einen effektiven Austausch zum
Wohl des Kindes ermöglichen
§
Beteiligung
der Kindertagestätten an Sprachstandserhebungen für 4-Jährige
2.2 Welche der vorgeschlagenen Kooperationsformen
und Arbeitsabläufe sollen im
Projekt aufgegriffen werden?
§
Einrichtung
von runden Tischen von Kindertagesstätten und Grundschulen, an denen ein
regelmäßiger Austausch stattfindet
§
Vernetzung
beider Bildungseinrichtungen
§
Organisierte
Treffen zwischen Führungskräften von Kindertagesstätten und Grundschulen
§
gegenseitige
Hospitationen Erzieher/-innen und Lehrer/-innen
§
gemeinsame
Konferenzen über Entwicklungsstand und Fördermöglichkeiten der kommenden
Schulneulinge
3. Übergang
Schule - Beruf
3.1 Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
§
Jugendberufshilfe
soll flächendeckend in die Prozesse der Berufswahlorientierung, nach
Möglichkeit vor Ort und früher als bisher, an den Schulen einbezogen werden
§
Mehr
Raum für individuelle Beratung vor Ort
§
Mehr
konkrete Unterstützung und Angebote bei der Durchführung von Projekten (z.B.
Berufs-anfänger- Seminare, handwerkliche Angebote vor Ort, Eignungstests,
Diagnostik, Förderung)
§
Mehr
finanzielle Planungssicherheit
§
Ausweitung
der Hilfen auf größere Zielgruppe (nicht nur Benachteiligte gem. § 13 SGB VIII)
§
Einwirkung
durch die Stadt auf Betriebe und öffentliche Einrichtungen (z.B. RWTH),
Praktikums- und Lehrstellen zur Verfügung zu stellen und Präsenz in den Schulen
zu zeigen
§
Sicherstellung
der Übergangsbegleitung und -betreuung nach Verlassen der Schule in den neuen Bereich über einen längeren
Zeitraum (Hinweis der Arbeitsgruppe: mindestens 3 Jahre)
§
Intensivere
Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den Schulen (z.B. bei der
Einstufung von Reha- Maßnahmen) und Erhöhung der Beratungsleistung an Schulen
§
Intensivere
Zusammenarbeit der Handwerkskammer und der IHK mit den Schulen
§
Koordination
des Informationsflusses über aktuelle und geplante Angebote, jederzeitig abruf-
§
bare
Übersicht, sowie Finanzierungsmöglichkeiten im Übergang Schule - Beruf
§
Intensivere
Zusammenarbeit der ARGE mit den Schulen und Trägern, Verbesserung der
Transparenz des Hilfesystems (z.B. unter 25-Jährige gem. SGBII)
3.2 Welche der vorgeschlagenen Kooperationsformen
und Arbeitsabläufe sollen im
Projekt aufgegriffen werden?
§
Abschluss
von Kooperationsverträgen zwischen den Schulen und den Betrieben
§
Definition
fester Ansprechpartner der Jugendberufshilfe (öffentliche und freie Träger) für
die jeweilige Schule
§
Organisation
von Patenschaften für Jugendliche im Übergang Schule – Beruf (Schüler,
Auszubildende, Berufsanfänger, Arbeitslose… )
§
Grenzüberschreitende
Vernetzung mit Hilfe von Einrichtungen, die bereits im Kontakt stehen
4. Schulabstinenz
Die in der Arbeitsgruppe zu
dem Thema gebildete Untergruppe hat sich vornehmlich mit der Kooperation
zwischen Schule und Jugendhilfe strukturell befasst. Eine Auswertung der
Statements zum Kooperationsfeld Schulabstinenz wird noch vorgenommen. An dieser
Stelle wird daher auf den Inhalt der Dokumentation in Kapitel 4 (sh. Anlage zur
Vorlage) verwiesen.
5.
Konflikt- und Beschwerdemanagement
5.1 Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
§
Entscheidungen
in der Jugendhilfe schneller treffen
§
Anlaufstelle
für Dringlichkeits- und Konfliktfälle in der Jugendhilfe schaffen
§
Keine
wertende Gesprächsführung, ggf. Moderation
§
Zuständigkeit
in der Jugendhilfe nicht bekannt
§
Erreichbarkeit
der Sachbearbeitung in der Jugendhilfe unzureichend
§
Information
und Verständnis für Arbeitsabläufe/ -hintergründe im Jugendamt
§
Zeit
in Schulen für den fachlichen Austausch
§
Konfliktlösung
mit unmittelbar Beteiligten
5.2 Welche der vorgeschlagenen Kooperationsformen
und Arbeitsabläufe sollen im
Projekt aufgegriffen werden?
§
Servicebüro
für Konfliktfälle
§
Information
der Sozialraumteams (SRT’s) über mögliche Hilfsangebote in der Schule
§
Präsenz
der SRT’s in den Schulen
§
Austausch
und Zusammenarbeit fördern
§
Transparentes
Beschwerdemanagement jeder Einrichtung
§
Feste
Ansprechpartner in beiden Systemen
§
Beschwerde-
und Konfliktmanagement ist Aufgabe der Leitung
6.
Integration - Prävention
6.1 Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
§
Jugendamt
soll Schule möglichst früh informieren (schon vor Schuleintritt)
§
Dringend
regelmäßige Präsenz von Schulsozialarbeit vor Ort - männliche
Schulsozialarbeiter
§
Intensive
Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Schule
§
Projekt
“Ich- Du- Wir- Ohne- Gewalt“ sollte flächendeckend an den Schulen verankert
werden (RAA) – Institutionalisierung
§
Grundschulen
in sozialen Brennpunkten – Schulsozialarbeit
§
§
35a SGB VIII: Anträge zur Eingliederungshilfe: Bearbeitungsaufwand ist für
Schulen zu aufwändig Anträge werden zu restriktiv behandelt
§
Themenabende
( z.B. Teilleistungsstörungen) für Eltern in Kooperation von Schule und
Jugendhilfe
§
Hilfsangebote
für Eltern ausbauen (z.B. Elterntrainings, AD(H)S)
§
Ausbau
des schulpsychologischen Dienstes
§
Zeitnahe
Beratungsangebote (Erziehungsberatung, schulpsychologischer Dienst
§
Gewaltprävention
(Projekte) - mehr Unterstützung durch Verwaltung für Schulen
§
Intensivere
Sprachkurse und Elternarbeit für Familien mit Migrationshintergrund
§
Sprachförderung
von Migranten- Kindern auch an Schulen der Sekundarstufe I
§
Engere
Zusammenarbeit von Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen
§
Sicherung
der Nachhaltigkeit von Projekten (Finanzierung)
§
enge
Zusammenarbeit mit Polizei (Kommissariat Vorbeugung)
§
Kooperation
mit Jugendeinrichtungen
§
Multiprofessionelle
Teams an Schulen (Sozialpädagogen, Lehrer, Psychologen)
§
Sozialtrainingsangebote
des Jugendamtes in Schulen
§
sofortige
Krisenintervention des Jugendamtes
§
Gesundheitsberatung
an Schulen ausbauen
§
Alternative
Angebote vor dem Hintergrund der abgeschafften Schulkindergärten (Einrichtung
von Lernstudios)
§
Verlässliche
Ansprechpartner an Schulen bzgl. Teilleistungsstörungen
§
Übersicht
der Hilfsangebote
§
Ausländerbeirat, Vertreter anderer Kulturen stärker mit ins Boot
nehmen
§
Mangelnde
finanzielle Ressourcen für Präventivangebote (Müttercafes,
Nachbarschaftstreffs...) mit niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten für
Multiproblemfamilien
6.2 Welche
der vorgeschlagenen Kooperationsformen und Arbeitsabläufe sollen im Projekt aufgegriffen werden?
§
Einrichtung
eines gemeinsamen Internetportals (Infopool) von Angeboten freier Träger und
der Stadt
(Gewalt,
Fremdenfeindlichkeit)
§
Vernetzung
von Schulen und pädagogischen Einrichtungen
§
Durchführung
von Hilfeplangesprächen mit allen mit dem Kind Tätigen
7.
Ganztagsangebote
7.1 Welche Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt
Aachen nicht oder nicht zur vollen Zufriedenheit abdeckt?
§
Städtische
Koordination von Angeboten der Kooperationspartner
§
Regelung/
Info zur Ferienbetreuung
§
Verbesserter
Dialog in der Schule mit Jugendhilfeträgern
§
Herstellung
von Transparenz über unterschiedliche Offene Ganztagsschulkonzepte
§
Qualifizierung
der Kommunikationsstrukturen
§
Abstimmung/
Unterstützung mit anderen Trägern im Stadtteil
§
Absprachen
und Vereinbarungen
§
Aktive
Förderung von Zusammenarbeit und Informationsaustausch durch die Stadt
§
Mehr
Kooperation mit OT’s (Förderschule)
§
Einbindung
von Jugendhilfe- Angeboten im Sozialraum
§
Brennpunktgrundschulen
§
Mehr
Schulsozialarbeit
§
Mehr
Einbindung der Fachkräfte in den Offenen Ganztagsschulbetrieb
§
Kostenübernahme
Mittagessen für finanzschwache Familien
§
Finanzielle
Ausstattung der Offenen Ganztagsschule (OGS)
§
Längere
Betreuungszeiten
§
Unzureichende
personelle Ausstattung, besserer Betreuungsschlüssel für OGS
§
Zeitliche
Planungsunsicherheit
§
Mangelnde
Vereinbarkeit zwischen Arbeitszeiten der Einrichtungen Jugendhilfe und Schulzeiten
§
Fachberatung
OGS
7.2 Welche der vorgeschlagenen Kooperationsformen
und Arbeitsabläufe sollen im
Projekt aufgegriffen werden?
§
Mehr
(regelmäßiger) Austausch zu „Problemfällen“
§
Intensivierung
gemeinsamer Fortbildungen
§
Raumkonzept
§
Info-
Börse für Anbieter und Schulen
§
Servicestelle
der Stadt
§
Regelmäßige
Arbeitstreffen Koordinatorinnen/ Schulleitung
§
Ausschließlich
OGS- Personal für die Ferienbetreuung
8. Hilfen zur Erziehung (HzE)
8.1 Welche
Bedarfe werden aufgezeigt, die die Stadt Aachen nicht oder nicht zur vollen
Zufriedenheit abdeckt?
§
Verbesserte
Zusammenarbeit von HzE- Leistungserbringern und Schulen
§
Transparenz
der Qualitätsstandards von freien Trägern (HzE)
§
zeitnahe
Einrichtung von HzE
§
Aufhebung
der zeitlichen Begrenzung von ambulanten HzE
§
Weitergabe
von Hintergrundinfos an Schule im Vorfeld des Hilfeplangespräches (HPG)
§
HPGs
außerhalb der Unterrichtszeiten terminieren
§
Zuständigkeit
von einem Team / von einer Person für die sich in HzE- Maßnahmen
§
befindenden
Schüler einer Schule
§
Weitergabe
von HPG- Protokollen an die Schule
§
Betreuung
von Migranten- Kindern durch Fachkräfte mit entsprechenden Sprachkenntnissen
§
Frühzeitige
Sicherung der gegenseitigen Erreichbarkeit (Sprechzeiten)
§
Entwicklung
von standardisierten Abläufen (Personenunabhängigkeit)
§
Hilfen
zur Erziehung
§
Einbeziehen
von Lehrkräften an HPG’s
§
bei
vorliegendem Einverständnis der Eltern: stärkerer Informationsfluss vom
Jugendamt zu Schulen
§
Klarheit
bzgl. der Ansprechpartner in den
Sozialraumteams (SRTs)
§
HzE
an Schulen bündeln (z.B. soziale Gruppenarbeit, auch über § 35a SGB VIII)
§
Ausbau
des Personals im SRTs
§
Beratungsangebot
des SRT vor Ort in Schule
§
Erreichbarkeit
der Grundschulen verbessern
§
Kooperation
von SRTs mit OTs
§
Austausch
der förderdiagnostischen Erkenntnisse zwischen Förderschulen und SRTs
§
Gemeinsame
Fortbildungsveranstaltungen
§
Erarbeitung
von Standards: „Wann ist für Schule die Beteiligung des Jugendamtes
§
erforderlich?“
§
Soziale
Gruppenarbeit für Eltern
der vorgeschlagenen Kooperationsformen und Arbeitsabläufe sollen im Projekt
aufgegriffen werden?
§
Einrichtung
eines Servicebüros
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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