Entscheidungsvorlage - FB 68/0039/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung  zur Kenntnis, wonach aufgrund der fehlenden Alternativstrecken die Reduzierung des LKW-Aufkommens auf der Heussstraße zur Entlastung der dortigen Anwohner nicht möglich ist.  Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung hat bereits mit Schreiben vom 28.6.2004 inhaltlich zum Antrag der Grünen in der Bezirksvertretung Brand vom 17.6.2004 Stellung genommen. Die darin enthaltenen Gesichtspunkte gelten weiterhin unverändert.  Zum Erreichen bzw. Verlassen des Neubaugebietes Schagenstraße/Brander Feld stehen nur die Heussstraße,  die Marktstraße und die Hochstraße zur Verfügung. Die Heussstraße bietet hierbei die direkteste,  breiteste und leistungsfähigste Zufahrt.  Außerdem liegen an der Marktstraße (Marktschule) sowie der Hochstraße (Jugendheim und Kindergarten) Einrichtungen mit genauso  schützenswerten Gütern wie an der Heussstraße.  Die Schüler des Schulzentrums werden teilweise an den schulseitigen Bushaltestellen der Schagenstraße von den Linienbussen aufgenommen und können im übrigen im Schutze des vorhandenen Fußgängerüberweges die Rombachstraße bei optimalen Sichtverhältnissen nach links und rechts überqueren. Insofern sind Verkehrsgefahren durch vorbeifahrende LKW im Bereich des Schulzentrums nicht bekannt.

 

Eine Verkehrserhebung am 9.7.2002 im Einmündungsbereich Heussstraße/Trierer Straße hat folgende Belastungen ergeben:

Von der Trierer Straße in die Heussstraße fuhren zwischen 7.00 und 19.00h  2.473 Fahrzeuge. Davon waren 153 = 6,2% Schwerlast­fahrzeuge. Aus der Heussstraße in die Trierer Straße fuhren 3.588 Fahrzeuge. Hiervon waren 211 = 5,8% Lastkraftfahrzeuge. Diese Werte sind nicht höher als in anderen Neubaugebieten. Eine Reduzierung z.B. durch Fahrverbote würde zu Lasten anderer Querverbindungen gehen, die aus den o.g. Gründen jedoch nach Ansicht der Verwaltung genauso schützenswert sind. Insofern sind die beobachteten Verkehrsmengen unvermeidbar. Die Fahrgeschwindigkeiten liegen durch die rechts vor links Regelung im Kreuzungsbereich Wilhelm-Grasmehr-Straße ebenfalls in vertretbaren Werten und bedürfen keiner weiteren Maßnahmen. 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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