Kenntnisnahme - BA 4/0056/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Frau Wilhelmine Boßhammer, Korneliusstraße 36, 52076 Aachen, hat nachfolgend aufgeführte Frage schriftlich an die Verwaltung gerichtet:

 

Hochwasserschutz

Umbau der Fußgängerbrücke an der Haltestelle „Unter den Weiden“

 

Wenn die Fußgängerbrücke tatsächlich umgebaut wird, ändert sich als Folge auch der Grad der Hochwassergefährdung im Oberlauf der Inde vor der Autobrücke der B 258 (Panacker)?

 

Begründung:

Könnte es sein, dass dann aus dem Flur Panacker, der bisher als Hochwasserüberflutungsfläche gilt, ein bebaubares Gelände wird? Würde in diesem Fall auch der Nachweis von Austauschflächen entfallen?

 

Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt:

Nach Rücksprache mit Herrn Wergen von der Bezirksregierung Köln, Außenstelle Aachen, (ehemaliges Staatliches Umweltamt Aachen) steht fest, dass auch nach dem Neubau der Fußgängerbrücke über die Inde der Bereich Panacker weiterhin zum Überschwemmungsgebiet dazugehörig sein wird.

 

Nur der bebaute Bereich von Kornelimünster, wie der Marktplatz, wird dann nicht mehr dazu gehören, sondern lediglich als überflutungsgefährdeter Bereich ausgewiesen werden können.

 

 

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