Kenntnisnahme - A 51/0163/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartensituation in Aachen; hier: Feststellung des Sprachstandes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Untere Schulaufsichtsbehörde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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23.01.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Vorraussetzung für ein erfolgreiches Lernen. Daher soll künftig früher als bisher mit einer gezielten vorschulischen Sprachförderung begonnen werden: Bei allen Kindern wird bereits zwei Jahre vor
der Einschulung festgestellt werden, ob ihr Sprachvermögen altersgemäß entwickelt ist und ob sie
die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Dies geschieht in der Verantwortung der Schulämter.
Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren in den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen.
Da Kinder die beste Förderung durch den Kontakt mit anderen Kindern erhalten, ist die vorschulische
Sprachförderung in erster Linie eine Aufgabe der Kindertageseinrichtung, die dazu vom Land zusätzliche
Mittel erhalten werden. Eltern von Kindern, bei denen ein sprachlicher Förderbedarf festgestellt wird, und
deren Kinder noch keine Kindertageseinrichtung besuchen, wird daher zunächst geraten, ihr Kind in einer
Kindertageseinrichtung anzumelden. Wenn Eltern ihr Kind nicht an einer Kindertageseinrichtung anmelden, können sie, wenn bei ihrem Kind ein sprachlicher Förderbedarf festgestellt worden ist, verpflichtet werden,
ihr Kind zu einem vorschulischen Sprachförderkurs zu schicken. Diese Kurse sollen in erster Linie von den
Kindertageseinrichtungen als Familienzentren eingerichtet werden.
Mit der früher beginnenden, gezielten vorschulischen Sprachförderung ist die Erwartung verbunden,
eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder zu legen und den Einfluss der
sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg zu verringern.
Eine ausführliche Darstellung des Verfahrens erfolgt in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation.
