Entscheidungsvorlage - FB 68/0038/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Walkweg, Einrichtung eines Halteverbotes;Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 21.06.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68 / Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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15.12.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach Ende der Baumaßnahmen in der Rollefstraße sowie Fertigstellung des Straßenbereiches Rollefhof sind mittlerweile wieder ruhige Verkehrsverhältnisse in den Walkweg eingekehrt. Verkehrsbeobachtungen zu Feierabendzeiten haben gezeigt, dass die Straße nur von Ziel- und Quellverkehr zu den dortigen öffentlichen und privaten Parkständen genutzt wird. Im Beobachtungszeitraum (30 Minuten) waren 13 Anliegerfahrten festzustellen. Begegnungsverkehr trat kein einziges Mal auf. Andererseits ist ein Bedarf an öffentlichen Parkmöglichkeiten für mögliche Zweitfahrzeuge der Anwohner unverkennbar. Aufgrund des äußerst geringen Verkehrsaufkommens sieht die Verwaltung weiterhin zur Sicherung des Anliegerverkehrs keine Notwendigkeit, parkbeschränkende Maßnahmen zu ergreifen.
Während in der Einmündung Rollefstraße die Bordsteinabsenkungen für Fußgänger im unmittelbaren Scheitelpunkt der Einmündung liegen, wurden sie im Einmündungsbereich Am Rollefer Berg mit dem Ausbau des Wohngebietes Kollenbruch in den 80er Jahren ca. 10 m in den Walkweg hineingelegt, um die Fußgänger an der schmalsten Straßenstelle queren zu lassen. Dies ist, besonders unter Berücksichtigung des mittlerweile dort eröffneten Seniorenzentrums, nicht mehr zeitgemäß. Die Fußgänger sowie die Rollstuhlfahrer erwarten Querungsangebote im unmittelbaren vorderen Einmündungsbereich und suchen nicht nach Absenkungen
10 m in den Walkweg hinein. Außerdem ist der Gehweg an dieser Stelle äußerst schmal.
Die Verwaltung wird deshalb noch in 2004 aus vorhandenen Unterhaltungsmitteln neue Bordsteinabsenkungen im unmittelbaren Einmündungsbereich anlegen und somit ein attraktiveres Querungsangebot schaffen. Dadurch werden parkbeschränkende Maßnahmen zur Fußgängersicherung entbehrlich.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Die Kosten für die Beschilderung sowie für eine mögliche Verlegung der Bordsteinabsenkungen im Einmündungsbereich Am Rollefer Berg werden aus den entsprechenden Haushaltsansätzen für Beschilderung und bauliche Unterhaltung entnommen.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Keine.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Keine.