Entscheidungsvorlage - A 61/0426/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung durch Schaffung einer Pufferzone für das Welterbe Dom und zur Sicherung  der Reste der ehemaligen Pfalzanlage, als Grundlage für eine zu erlassende Denkmalbereichssatzung gem. § 5 DschG NW (Denkmalschutzgesetz Nordrhein – Westfalen), einen Denkmalbereich zu erarbeiten.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, nach der geltenden Rechtsgrundlage des DschG NRW und der BauO  NRW, eine rechtliche Sicherung durch Schaffung einer Pufferzone für das Welterbe Dom und zur Sicherung der Reste der ehemaligen Pfalzanlage, als Grundlage für eine zu erlassende Denkmalbereichssatzung gem. § 5 DschG NW, einen Denkmalbereich zu erarbeiten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Denkmalbereich – Innenstadt

Hier: Erarbeiten der Denkmalbereichssatzung

 

 

Anlass ist die Forderung der UNESCO für das Weltkulturerbe Dom eine Pufferzone zu schaffen. Des Weiteren wird auch empfohlen eine Kernzone zu schaffen. Diese ist laut UNESCO Richtlinien ein besonders schützenswerter Bereich in unmittelbarer Nähe des Welterbes.

Die größte Wirkung geht von den Bauwerken des Domes (Pfalzkapelle/Münster) mit seinen Annexbauten und dem Rathaus (Aula regia) und seinen Türmen aus. Erkenntnisse zur übrigen Pfalz sind nur durch archäologische Funde zu gewinnen.

Die rechtliche Sicherung dieser Zone für das Weltkulturerbe kann ein Denkmalbereich bieten. Der Denkmalbereich (die  Pufferzone im Sinne der UNESCO) soll den inneren Grabenring und die wichtigsten ehemaligen Torstraßen und Sichtachsen umfassen.

 

Grundlagen:

  1. Es ist ein Gutachten zu diesem Bereich vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erstellt worden.
  2.  Eine Zusammenstellung der schon durchgeführten wissenschaftlichen Arbeiten in den Bereichen Katschhof und Rathaus ist erfolgt.
    Gutachten und Untersuchungen der Bausubstanz (Rathaus/Granusturm)in den letzten Jahren: 
    - Mörtelproben - die Mörtelproben dazu wurden im Jahr 2002 genommen. Das Gutachten von ibac stammt aus dem Jahr 2003,
    - Datierung der Holztüren Granusturm: Das dendrochronologische Gutachten zu den Türen Granusturm wurde 2002 von Herrn Prof. Schmidt aus Köln gemacht.
    - Die Untersuchung der Südwand des Rathauses wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Jahr 2000 durchgeführt.
  3. Die zeichnerische Erfassung der unterschiedlichen Gebietsausprägungen - liegt im Anhang bei.

 

Rechtliches Instrument der Pufferzone

Der Dom zu Aachen, erstes deutsches Weltkulturerbe der UNESCO, kann im Gegensatz zu vielen anderen Objekten dieser Kategorie keine Schutzzone aufweisen. Diese Pufferzone soll im Wesentlichen den inneren Grabenring als Planbereich umfassen. Das geeignete Instrument zum Schutz historischer Orte ist die Ausweisung eines Denkmalbereiches. Der Denkmalbereich Aachen Innenstadt soll die rechtlichen Grundlagen gem. DSchG NW §§5, 6 für die denkmalpflegerischen Erfordernisse des historischen Zentrums als gewachsene Einheit und damit für die von der UNESCO für das Weltkulturerbe geforderte Pufferzone schaffen. Er wird das nationale Gesetz auf lokaler Ebene sein. Die Wertigkeit der Gebäude und Ihrer unmittelbaren Umgebung wird durch die Intensität des Schutzes dokumentiert. 

1.        Ausgangspunkt ist die karolingische Pfalzanlage. Als Kernzone  werden Dom und Rathaus, die Fläche des Katschhofes, der Domhof und das Bodendenkmal als Festlegung vorgeschlagen. (Plan = Kernzone) Den angrenzenden Straßen, Markt und Münsterplatz kommt wegen der ungewissen Abgrenzung der Pfalz und ihrer Wirkung für das heutige Erscheinungsbild von Dom und Rathaus als Relikte der Pfalz ebenfalls eine höhere Sorgfaltspflicht zu. Diese Zone ist die Schutzzone A innerhalb des Denkmalbereiches.

2.       Die Schutzzone A erfasst in einem Zirkelschlag von 220m um den Mittelpunkt des Katschhofes die Reste der Pfalzanlage, die Anfänge der schon zur römischen Zeit existierenden Straßen wie Jakobsstraße, Großkölnstraße oder die Kleinmarschierstraße, und die archäologischen Fundstellen aus karolingischer Zeit der letzten zwei Jahre in der Klappergasse, Ritter Chorus Straße und Klostergasse (jetzt Johannes-Paul-II-Straße). Berücksichtigt wird aber auch der Bereich des Büchels (Thermen).

3.       Die Pufferzone, gleichbedeutend mit der Schutzzone A und der Schutzzone B,  mit dem Inneren Grabenring und seinen wichtigsten Torstraßen (Plan = Denkmalbereich), wird rechtlich in die Denkmalbereichssatzung mit eingebunden.

4.       Des Weiteren bestehen Sichtachsen (Schutzzone C) von wichtigen Zufahrtswegen und besonderen Aussichtsplätzen auf Dom und Rathaus, ((ebenfalls Bestandteil des Denkmalbereichs), (wie z.B. vom Lousberg)) die im Landmarkenkonzept der Stadt erfasst werden. (Anlage Landmarken/Schutzzone C).

5.       Ebenfalls werden die sog. „Inneren Sichtachsen“ festgelegt, d.h. in gewissen Straßenfluchten und Platzanlagen innerhalb des Denkmalbereiches sind diese besonders wichtig (z.B. Jakobstraße) aber auch prägnante Gebäude in der Zone die keine Einzeldenkmale sind, werden gekennzeichnet.

6.       Die notwendige Grundlagenermittlung, mit dem Gutachten des LVRs, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, dient als Fundament der formalen und rechtlichen Absicherung.

 

Ziel ist es, einen Bestandschutz im denkmalpflegerischen Sinne zu sichern, ohne dass jedoch eine „museale“ Innenstadt gewünscht ist. Vorgegebene Definitionen festigen den essentiellen Wert der Innenstadt und geben zukünftigen Planern und Investoren Sicherheit, wo Innovation erwünscht und Erhalt gefordert ist.

Gestaltungsrichtlinien sollen in einem „Handbuch“ definiert werden. Die Aussagen zur Schutzzone A werden differenzierter sein als zur Schutzzone B.  Sie dienen dazu, den Ortsgrundriss mit seiner aufgehenden Bebauung und seinen Freiflächen zu erhalten, Straßenräume und Plätze mit ihrem Baum- und Pflanzbestand, sowie  wichtige Sichtbezüge zu benennen und Unmaßstäblichkeiten zu verhindern.

Es soll mit diesen Instrumenten das Maß der willkürlichen Vielfalt begrenzt aber auch Freiräume benannt werden.

Das Kapital der Stadt ist vor allem die historische Dimension und Entwicklung, die sich nicht nur, aber sichtbar in den Gebäuden widerspiegelt und ihren Anbeginn in der Pfalz mit seiner Pfalzkapelle und Aula Regia findet. Dieser Standortfaktor ist nicht nur der Denkmalpflege bekannt und wichtig, sondern wird auch als touristisches Marketing genutzt.

Ein Denkmalbereich würde den Forderungen der UNESCO eine rechtlich gesicherte Pufferzone zu schaffen und gleichzeitig der Attraktivität der Stadt Aachen Rechnung tragen.

Das Gutachten des LVR dient der Analyse für die Auswertung des Denkmalbereichs. Der Denkmalbereich wird wirksam, indem die Ergebnisse der Analyse als Schutzinhalte in einer entsprechenden städtischen Satzung verankert werden.

Die Denkmalbereichssatzung ist vorwiegend eine konservierende Festsetzung, auf deren Grundlage Planungsinstrumente aufbauen, um die weitere Entwicklung zu steuern. Historische Struktur und bauliche Substanz dienen zukünftigen Entwicklungen als Maßstab.

 

 

Ablauf

1.       Zur  Zeit ist das Gutachten abgeschlossen sowie die Kernzone, die Pufferzone und somit der Denkmalbereich  vorläufig bestimmt.

2.       In den nächsten Wochen erhält die UDB Erläuterungen zu den einzelnen wissenschaftlichen Forschungen, die im Bereich des Katschhofes und des Rathauses durchgeführt wurden.

3.       Nach dem Beschluss zu einer Erarbeitung eines Denkmalbereichs, erfolgt ein Aufstellen einer Denkmalbereichsatzung mit einem dazugehörigen „Handbuch“.

4.       Beschlussfassung Ende 2007

5.       Mitteilung an die Ausschüsse, falls es erforderlich scheint eine Gestaltungssatzung in Teilbereichen zu erarbeiten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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