Entscheidungsvorlage - A 61/0426/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalbereich Innenstadt für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte innerhalb des inneren Grabenrings inklusive der wichtigen Torstraßen und Sichtachsen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/60 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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06.12.2006
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07.02.2007
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.02.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung durch Schaffung einer
Pufferzone für das Welterbe Dom und zur Sicherung der Reste der ehemaligen Pfalzanlage, als Grundlage für eine
zu erlassende Denkmalbereichssatzung gem. § 5 DschG NW (Denkmalschutzgesetz
Nordrhein – Westfalen), einen Denkmalbereich zu erarbeiten.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, nach der geltenden Rechtsgrundlage des
DschG NRW und der BauO NRW, eine
rechtliche Sicherung durch Schaffung einer Pufferzone für das Welterbe Dom und
zur Sicherung der Reste der ehemaligen Pfalzanlage, als Grundlage für eine zu
erlassende Denkmalbereichssatzung gem. § 5 DschG NW, einen Denkmalbereich zu
erarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Denkmalbereich – Innenstadt
Hier: Erarbeiten der Denkmalbereichssatzung
Anlass ist die Forderung der
UNESCO für das Weltkulturerbe Dom eine Pufferzone zu schaffen. Des Weiteren
wird auch empfohlen eine Kernzone zu schaffen. Diese ist laut UNESCO
Richtlinien ein besonders schützenswerter Bereich in unmittelbarer Nähe des
Welterbes.
Die größte Wirkung geht von den Bauwerken des Domes
(Pfalzkapelle/Münster) mit seinen Annexbauten und dem Rathaus (Aula regia) und
seinen Türmen aus. Erkenntnisse zur übrigen Pfalz sind nur durch archäologische
Funde zu gewinnen.
Die rechtliche Sicherung dieser Zone für das Weltkulturerbe kann ein Denkmalbereich bieten. Der Denkmalbereich (die Pufferzone im Sinne der UNESCO) soll den inneren Grabenring und die wichtigsten ehemaligen Torstraßen und Sichtachsen umfassen.
Grundlagen:
- Es ist ein Gutachten zu diesem Bereich vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erstellt worden.
- Eine Zusammenstellung der schon
durchgeführten wissenschaftlichen Arbeiten in den Bereichen Katschhof und
Rathaus ist erfolgt.
Gutachten und Untersuchungen der Bausubstanz (Rathaus/Granusturm)in den letzten Jahren:
- Mörtelproben - die Mörtelproben dazu wurden im Jahr 2002 genommen. Das Gutachten von ibac stammt aus dem Jahr 2003,
- Datierung der Holztüren Granusturm: Das dendrochronologische Gutachten zu den Türen Granusturm wurde 2002 von Herrn Prof. Schmidt aus Köln gemacht.
- Die Untersuchung der Südwand des Rathauses wurde vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege im Jahr 2000 durchgeführt. - Die zeichnerische Erfassung der unterschiedlichen Gebietsausprägungen - liegt im Anhang bei.
Rechtliches Instrument der Pufferzone
Der Dom zu Aachen, erstes deutsches Weltkulturerbe der
UNESCO, kann im Gegensatz zu vielen anderen Objekten dieser Kategorie keine
Schutzzone aufweisen. Diese Pufferzone soll im Wesentlichen den inneren
Grabenring als Planbereich umfassen. Das geeignete Instrument zum Schutz
historischer Orte ist die Ausweisung eines Denkmalbereiches. Der
Denkmalbereich Aachen Innenstadt soll die rechtlichen Grundlagen gem. DSchG NW
§§5, 6 für die denkmalpflegerischen Erfordernisse des historischen Zentrums als
gewachsene Einheit und damit für die von der UNESCO für das Weltkulturerbe
geforderte Pufferzone schaffen. Er wird das nationale Gesetz auf lokaler Ebene
sein. Die Wertigkeit der Gebäude und Ihrer unmittelbaren Umgebung
wird durch die Intensität des Schutzes dokumentiert.
1.
Ausgangspunkt ist die
karolingische Pfalzanlage. Als Kernzone werden Dom und Rathaus, die Fläche des Katschhofes, der
Domhof und das Bodendenkmal als Festlegung vorgeschlagen. (Plan = Kernzone) Den
angrenzenden Straßen, Markt und Münsterplatz kommt wegen der ungewissen
Abgrenzung der Pfalz und ihrer Wirkung für das heutige Erscheinungsbild von Dom
und Rathaus als Relikte der Pfalz ebenfalls eine höhere Sorgfaltspflicht zu.
Diese Zone ist die Schutzzone A innerhalb des Denkmalbereiches.
2.
Die Schutzzone A erfasst
in einem Zirkelschlag von 220m um den Mittelpunkt des Katschhofes die Reste der
Pfalzanlage, die Anfänge der schon zur römischen Zeit existierenden Straßen wie
Jakobsstraße, Großkölnstraße oder die Kleinmarschierstraße, und die
archäologischen Fundstellen aus karolingischer Zeit der letzten zwei Jahre in
der Klappergasse, Ritter Chorus Straße und Klostergasse (jetzt
Johannes-Paul-II-Straße). Berücksichtigt wird aber auch der Bereich des Büchels
(Thermen).
3.
Die Pufferzone, gleichbedeutend mit der Schutzzone A und der
Schutzzone B, mit dem
Inneren Grabenring und seinen wichtigsten Torstraßen (Plan = Denkmalbereich),
wird rechtlich in die Denkmalbereichssatzung mit eingebunden.
4.
Des Weiteren bestehen Sichtachsen
(Schutzzone C) von wichtigen Zufahrtswegen und besonderen
Aussichtsplätzen auf Dom und Rathaus, ((ebenfalls Bestandteil des
Denkmalbereichs), (wie z.B. vom Lousberg)) die im Landmarkenkonzept der
Stadt erfasst werden. (Anlage Landmarken/Schutzzone C).
5.
Ebenfalls werden die
sog. „Inneren Sichtachsen“ festgelegt, d.h. in gewissen
Straßenfluchten und Platzanlagen innerhalb des Denkmalbereiches sind diese
besonders wichtig (z.B. Jakobstraße) aber auch prägnante Gebäude
in der Zone die keine Einzeldenkmale sind, werden gekennzeichnet.
6.
Die notwendige
Grundlagenermittlung, mit dem Gutachten des LVRs, Rheinisches Amt für
Denkmalpflege, dient als Fundament der formalen und rechtlichen Absicherung.
Ziel ist es, einen Bestandschutz im denkmalpflegerischen
Sinne zu sichern, ohne dass jedoch eine „museale“ Innenstadt gewünscht ist.
Vorgegebene Definitionen festigen den essentiellen Wert der Innenstadt und
geben zukünftigen Planern und Investoren Sicherheit, wo Innovation erwünscht
und Erhalt gefordert ist.
Gestaltungsrichtlinien sollen in einem „Handbuch“
definiert werden. Die Aussagen zur Schutzzone A werden differenzierter sein als
zur Schutzzone B. Sie dienen dazu,
den Ortsgrundriss mit seiner aufgehenden Bebauung und seinen Freiflächen zu
erhalten, Straßenräume und Plätze mit ihrem Baum- und Pflanzbestand, sowie wichtige Sichtbezüge zu benennen und
Unmaßstäblichkeiten zu verhindern.
Es soll mit diesen Instrumenten das Maß der willkürlichen
Vielfalt begrenzt aber auch Freiräume benannt werden.
Das Kapital der Stadt ist vor allem die historische
Dimension und Entwicklung, die sich nicht nur, aber sichtbar in den Gebäuden
widerspiegelt und ihren Anbeginn in der Pfalz mit seiner Pfalzkapelle und Aula
Regia findet. Dieser Standortfaktor ist nicht nur der Denkmalpflege bekannt und
wichtig, sondern wird auch als touristisches Marketing genutzt.
Ein Denkmalbereich würde den Forderungen der UNESCO eine
rechtlich gesicherte Pufferzone zu schaffen und gleichzeitig der Attraktivität
der Stadt Aachen Rechnung tragen.
Das Gutachten des LVR dient der Analyse für die Auswertung des Denkmalbereichs. Der Denkmalbereich wird wirksam, indem die Ergebnisse der Analyse als Schutzinhalte in einer entsprechenden städtischen Satzung verankert werden.
Die Denkmalbereichssatzung ist vorwiegend eine konservierende Festsetzung, auf deren Grundlage Planungsinstrumente aufbauen, um die weitere Entwicklung zu steuern. Historische Struktur und bauliche Substanz dienen zukünftigen Entwicklungen als Maßstab.
Ablauf
1. Zur Zeit ist das Gutachten abgeschlossen sowie die Kernzone, die Pufferzone und somit der Denkmalbereich vorläufig bestimmt.
2. In den nächsten Wochen erhält die UDB Erläuterungen zu den einzelnen wissenschaftlichen Forschungen, die im Bereich des Katschhofes und des Rathauses durchgeführt wurden.
3. Nach dem Beschluss zu einer Erarbeitung eines Denkmalbereichs, erfolgt ein Aufstellen einer Denkmalbereichsatzung mit einem dazugehörigen „Handbuch“.
4. Beschlussfassung Ende 2007
5. Mitteilung an die Ausschüsse, falls es erforderlich scheint eine Gestaltungssatzung in Teilbereichen zu erarbeiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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671,7 kB
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