Entscheidungsvorlage - FB 61/0460/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes – Graf-Schwerin-Straße/ Fuchserde - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Graf-Schwerin-Straße, dem Waldfriedhof, den rückwärtigen Grenzen der Bebauung an der Monschauer Straße (westliche Seite), an den Straßen Birkengrund und Hasenfeld sowie dem Gillesbachtal beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

­                      Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

­                      Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

­                      Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

­                      Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Hasenweg 46. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Carports vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Es ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 15.03.2007 aus.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstücks Hasenfeld 46 sowie des angrenzenden Grundstücks (Nr. 44) eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

 

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Anlagen

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