Entscheidungsvorlage - FB 61/0480/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.

Sie beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.

Sie beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.

Er beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd

hier:   

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2006 zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 sowie dessen 1. und 2. Änderung für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich Debyestraße, Vennbahnstraße und Neuenhofstaße beschlossen.

 

Im Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen ist die Fläche des Gewerbegebietes

Eilendorf -  Süd als Ausschlussfläche gekennzeichnet.

 

Um dieses Konzept für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Eilendorf - Süd umzusetzen, empfiehlt die Verwaltung hier Einzelhandelsbetriebe, die der Nahversorgung dienen, auszuschließen. Dies soll sichergestellt werden, in dem folgende Sortimente ausgeschlossen werden:

 

1.                  Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren

2.                  Wasch- und Putzmittel

3.                  Drogerie- und Körperpflegeartikel

4.                  Apotheken

Die Ziffern 3 und 4 sollen für den Bereich des Grundstückes Ecke Trierer Straße / Debyestraße, auf dem das Ärztezentrum geplant ist, nicht festgesetzt werden.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt für diese Planung nunmehr die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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