Entscheidungsvorlage - A 61/0054/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Grüner Weg, Am Gut Wolf, Lombardenstraße und entlang der Bahntrasse bis zum ehemaligen NordbahnhofA.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGBB.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGBC.Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- 61/20//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2004
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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13.01.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den
Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3
Abs. 1 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem
Planungsausschuss, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des
Bebauungsplanes Nr.867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - in der
vorgelegten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu
beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß §3 Abs.1 und der
Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof -
in der vorgelegten Fassung für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Mitte zu
beschließen
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 24.03.04 wurde in der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 01.04.04 im Planungsausschuss die
frühzeitige Bürgerbeteiligung beraten und beschlossen. Vom 13.09. - 15.09.04
konnten im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor die Planungen
eingesehen werden. Die Anhörungsveranstaltung wurde am 15.09.04 von 18.00 bis
19.00 Uhr durchgeführt.
Zur gleichen Zeit wurden die
Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert.
A) Bericht über das
Ergebnis der Beteiligung der Bürger
Schriftliche Stellungnahmen
wurden nicht abgegeben. Bei der Anhörungsveranstaltung wurde von einem Anlieger
gefordert, keine Einschränkungen hinsichtlich des Einzelhandels vorzunehmen, da
es keine Nachfrage nach gewerblichen Nutzungen geben würde und somit eine
Vermarktung leer stehender Liegenschaften nicht möglich sei. Darüber hinaus
schlug er vor, das Grundstück Ecke Grüner Weg / Am Gut Wolf nicht in den
Bebauungsplan aufzunehmen, da es zu den Betrieben Am Gut Wolf zuzuordnen sei,
wo Verkaufsflächen vorhanden seien.
Stellungnahme der Verwaltung
Auch in
Zeiten wirtschaftlicher Stagnation ist die Kommune angehalten, Gewerbeflächen
zu sichern und vorzuhalten. Seit ca. 10 Jahren drängen Einzelhandelsunternehmen
in das Gewerbegebiet Grüner Weg. Zum einen wird dadurch das vorhandene
Stadtteilzentrum an der Jülicher Straße und die Innenstadt in ihrer zentralen
Funktion geschwächt. Zum anderen werden gewerbliche Aktivitäten aufgrund der
höheren Gewinnerwartung und wegen des z.T. hohen Flächenbedarfs des Handels
verdrängt. Auch bei geschwächter Konjunktur gibt es eine Nachfrage an
gewerblichen Flächen, allerdings nicht zu den erzielbaren Bodenpreisen, die der
Handel bezahlen kann. Wenn es eine zu geringe Nachfrage nach gewerblichen
Flächen gibt, kann es neben anderen Gründen auch daran liegen, dass sich in dem
Gewerbegebiet bereits zu viel Einzelhandel angesiedelt hat. Die Sicherung der
gewerblichen Nutzung ist daher das wichtigste Ziel des Bebauungsplanes.
Bei den heute vorhandenen
Händlern Am Gut Wolf handelt es sich einmal um einen Lebensmittelgroßhandel und
andererseits um einen Hemdenhersteller. Die großflächigen Planungen des
Möbelhauses Porta und des Finanzamtszentrums sind dem Umfeld der Krefelder
Straße zuzuordnen. Der überwiegende Teil der Am Gut Wolf ansässigen Unternehmen
im gewerblichen Sektor tätig, z.T. werden dort auch Produktionseinheiten
betrieben. Das Grundstück Am Gut Wolf / Grüner Weg gehört zwar zu den größeren
Flächen am Grünen Weg, was in Eckbereichen jedoch nicht verwunderlich ist. Die
Struktur des Geländes ist jedoch für den umgebenden Bereich ein typisches
Gewerbegrundstück. Ausschlaggebend für die Festlegung des Geltungsbereiches ist
die Nähe zu den vorhandenen beiden Lebensmittelhändlern am Grünen Weg, wodurch
bei weiteren Ansiedlungen von Einzelhandel eine Agglomeration entstehen kann.
Damit würde der Grüne Weg eine zentrale Versorgungsfunktion bekommen, die dort
nicht angemessen ist. Die Einbindung des o.g. Grundstückes ist daher
erforderlich.
B) Bericht über das
Ergebnis der Träger öffentlicher Belange
Es wurden 13 Träger
öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Es gingen 10 Stellungnahmen ein,
wovon nur eine Anregungen beinhaltet. Diese Stellungnahme ist als Anlage
beigefügt.
Industrie- und
Handelskammer IHK
Die IHK befürwortet das Ziel
der Sicherung des Gewerbes durch Steuerung des Einzelhandels. Es ergeht der
Hinweis, dass mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) zum 20.07.04 die
ergänzte Fassung des § 34 Abs. 3 ausreichen könne, die Einzelhandelsentwicklung
im Gewerbegebiet Grüner Weg zu steuern. Ein einfacher Bebauungsplan sei nicht
erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich hier um einen
einfachen Bebauungsplan, da nur Aussagen zu zukünftigen Nutzungen getroffen
werden. Es werden keine städtebaulichen Aussagen z.B. zur Höhe und Lage von
überbaubaren Flächen getroffen, diese und alle weiteren Belange werden nach wie
vor gemäß § 34 BauGB beurteilt.
Der neue Absatz 3 des § 34
BauGB schreibt vor, dass Vorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden erwarten lassen
dürfen. Anlass für den zusätzlichen Absatz 3 war, dass es in der
städtebaulichen Praxis oft schwierig war, den § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung
BauNVO anzuwenden. Dieser weist dem großflächigen Einzelhandel ein typisches
Beeinträchtigungspotential zu, das nur durch Ausweisung von Sondergebieten
geregelt werden kann. Da die Beeinträchtigung von Einzelhandelsbetrieben oft in
entfernten Bereichen wirkt, entstanden widersprechende Vorgaben bei der
Beurteilung des Einzelhandels aufgrund der Beschränkung des § 34 auf die „Eigenart der näheren
Umgebung“. Durch den Absatz 3 kann nun die Fernwirkung berücksichtigt werden.
Allerdings zielt die neue Regelung vorwiegend auf eine standortgerechte
Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ab, was durch die Ziele
der Raumordnung eindeutig gefasst ist. Eine Anwendung auch für kleinteiligere
Einzelhandelsnutzungen ist zwar denkbar, jedoch sind die negativen Auswirkungen
auf die Versorgungssituation um so schwieriger darstellbar, da hierfür z.B.
Einzelhandelsuntersuchungen oder städtebauliche Konzepte erforderlich wären,
die eine ausreichende Bestimmtheit besitzen müssen.
Für den Planbereich des
Bebauungsplanes am Grünen Weg ist aufgrund der kleinteiligen Parzellenstruktur
der großflächige Einzelhandel nicht das eigentliche Problem, jedoch z.B. Einzelhandelsbetriebe
mit zentrenrelevantem Sortiment. Bislang gibt es kein allgemein gültiges
Verfahren der Darstellung von Kaufkraftströmen und der hierfür relevanten
Sortimentsbestimmungen. Eine seriöse Prüfung der Anträge mit
Einzelhandelsnutzungen wäre mit tief greifenden Nachforschungen je nach dem
Anliegen des Bauantrages verbunden. Abgesehen von langen Genehmigungszeiten
wäre die Eindeutigkeit, die ein Bebauungsplan gibt, nicht gegeben. Ziel des
Bebauungsplanes ist es, alle Einzelhandelsnutzungen aufzulisten, die sich
ausnahmsweise in die städtebauliche Struktur des Gebietes und des gewerblichen
Bestandes integrieren können. Auch wenn im Bebauungsplan der Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben durch deren Fernwirkung auf Innenstadt und
Stadtteilzentrum Jülicher Straße begründet wird, so werden die ausnahmsweise
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben ausschließlich an der gewerblichen
Bestandsituation gemessen.
Die Anwendung des § 34 Abs. 3
BauGB ist zur Verhinderung negativer Auswirkungen von Einzelhandelsbetrieben
auf zentrale Versorgungsbereiche und zur Sicherung des gewerblichen
Standortes am Grünen Weg nicht ausreichend eindeutig.
C) Offenlagebeschluss
Die Verwaltung schlägt vor,
nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die Offenlage des einfachen
Bebauungsplanes Nr. 867 - Grüner Weg / Bahntrasse Nordbahnhof - (nur
schriftliche Festsetzungen) mit folgenden Festsetzungen durchzuführen:
- Einzelhandelsbetriebe
sind nicht zulässig
- Ausnahmsweise
können Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen zugelassen
werden, wenn die Art der Waren mit einer produktiven Tätigkeit verbunden ist.
Zusätzlich darf die Verkaufsfläche nicht größer als 20 % der gesamten Nutzfläche
sein
und 200 m² nicht überschreiten.
- Eine weitere Ausnahme
betrifft die Betriebe der Automobilbranche und des Fahrradhandels. Auch hier muss
eine produktive Tätigkeit mit der Ware gegeben sein und die Verkaufsfläche darf
nicht größer als 75 % der gesamten Nutzfläche betragen und 3.000 m² nicht
überschreiten.
Ein Umweltbericht ist nicht
erforderlich, da die Festsetzungen keine umweltrelevanten Aussagen treffen und
keine umweltrelevanten Ein- oder Auswirkungen zu erwarten sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,7 kB
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82,7 kB
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3
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14,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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613,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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890,2 kB
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