Entscheidungsvorlage - A 62/0005/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Jesuitenstraße, Parkplatz - Brot Schneider -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- A 62
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.12.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Verkehrsausschuss:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den @Brot-Schneider-Parkplatz@ nach ' 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teilweise einzuziehen.
Bezirksvertretung
Aachen- Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, den @Brot-Schneider-Parkplatz@ nach ' 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) teilweise einzuziehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Jesuitenstraße
Einziehung des @Brot-Schneider-Parkplatzes@:
Zur Zeit stockt die Sparkasse Aachen ihr Parkhaus an der Jesuitenstraße auf. Nach dem Umbau werden dort 327 zusätzliche Stellplätze zur Verfügung stehen. In unmittelbarer Nähe sind auf der anderen Straßenseite der Jesuitenstraße auf dem so genannten @Brot-Schneider-Parkplatz@ zur Zeit 67 Kurzzeitparkplätze ausgewiesen. Wegen der mehrfachen Anzahl an neuen Parkmöglichkeiten im aufgestockten Parkhaus werden die Parkstände auf dem @Brot-Schneider-Parkplatz@ entbehrlich. Die Stadt hat die Absicht, zeitnahe Vorstellungen zu einer städtebaulich adäquaten baulichen Nutzung dieses wichtigen Innenstadtbereichs zu entwickeln. Deshalb soll die Fläche nach ' 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen werden. In der Anlage ist ein Plan mit der für die Einziehung vorgesehenen Fläche beigefügt.
Die Fläche umfasst nicht die gesamte Fläche des jetzigen Parkplatzes, da über den jetzigen Parkplatz auch die Liefertore und Garagen an der Rückfront der Kleinmarschierstraße sowie ein Innenhof mit Garagen erschlossen sind. Damit hier weiter Lieferverkehr möglich ist und keine Einschränkungen für die Anlieger auftreten, ist nur ein Teil der Gesamtfläche für die Einziehung vorgesehen.
Die vorhandenen Kurzzeitparkplätze auf dem @Brot-Schneider-Parkplatz@ verursachen einen starken Parksuchverkehr, der sehr störend ist. Um diesen zu vermindern beziehungsweise ganz zu beseitigen, ist für die Übergangszeit bis zur denkbaren anderweitigen Nutzung vorgesehen, die bestehen bleibenden Plätze an Bewohner zu vermieten.
Bereits in der Sitzung des Verkehrsmanagementausschusses am 08.07.2004 wurde hierzu beraten. Als Prüfaufträge wurden der Verwaltung aufgetragen zu überprüfen,
- ob die Parkplätze zum Marktpreis vermietet werden müssen und
- ob die Bezirksvertretung Aachen-Mitte das zuständige Entscheidungsgremium sei.
Darüber hinaus wurde von einigen Ausschussmitgliedern die Präferenz für eine herkömmliche Bewohnerparklösung als zeitlich begrenzte Zwischenlösung geäußert.
Zur Zeit hat die Stadt Aachen grundsätzlich keine bewirtschafteten Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum, die ausschließlich für Bewohner reserviert sind.
Grundsätzlich ist eine Bewirtschaftung mit Reservierung nur für Bewohner rechtlich möglich, sofern in der Zeitzone von 9-18 Uhr nicht mehr als 50 % der zur Verfügung stehenden Parkplätze des gesamten Bewohnerparkbereiches ausschließlich für Bewohner reserviert werden.
Diese Regelung
S
würde jedoch Anträge für weitere Bereiche der Zone G/L
(z.B. Klosterplatz oder Venn) nach sich ziehen,
S
würde zu zweierlei Formen der Bewirtschaftung innerhalb
eines Gebietes führen, (mit der Folge zu erwartender Widersprüche und ggf.
rechtlicher Folgeverfahren)
S
widerspricht dem für die Bewohnerparkzone G/L gefassten
Ratsbeschluss und
S
wäre gegenüber den Parkplätze suchenden
Verkehrsteilnehmern äußerst schwer vermittelbar.
Die Verwaltung schlägt deshalb die direkte Vermietung an Anwohner/Anlieger als einzig zielführende @BewohnerparklösungA zur Umsetzung der Vorstellung des Fachausschusses vor.
Für die Reservierung eines Parkplatzes sollte im Zuge der Gleichbehandlung ein Entgelt erhoben werden. Hierfür wäre ein Betrag von ca. 50,-- €/Monat denkbar (vergleichbare vermietete Einstellplätze in innerstädtischen Parkhäusern werden für mindestens 100,-- €/Monat verkauft).
Das Beratungsverfahren verbleibt in der bisher genannten Reihenfolge. Seit In-Kraft-Treten der Zuständigkeitsordnung vom 15.12.1995 obliegt dem Verkehrsausschuss innerhalb des Grabenringes nur noch für Straßen, die eine gewisse überörtliche bzw. überbezirkliche Bedeutung haben, die Beschlusszuständigkeit. Dies betrifft z.B. die Zu- und Abfahrtstraßen zu Parkhäusern und damit auch u.a. die Jesuitenstraße. Der Nebenbereich (Parkplatz @Brot-Schneider@) jedoch, ist nach der seinerzeit zugrunde gelegten Zuständigkeitsphilosophie der Bezirksvertretung Aachen-Mitte zuzuordnen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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398,3 kB
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