Entscheidungsvorlage - BA 0/0014/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussentwurf für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung  zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss den Umbau des Bahnhofsvorplatzes zu beschließen.   

 

Beschlussentwurf für den Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Umbau

des Bahnhofsvorplatzes.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

 

 

Grundlagen

Die städtebauliche Entwicklung im Umfeld des Hauptbahnhofes, der Umbau des Bahnhofsgebäudes durch die Deutsche Bahn sowie die Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes sind Anlass, die stadt­räumliche und funktionale Situation des Bahnhofsvorplatzes zu verbessern. Als Ergebnis des städtebaulichen Wett­bewerbs wurde die Entwurfsplanung zum Umbau des Bahnhofsvorplatzes im Planungsausschuss am 27.09.2001  beraten und zur Kenntnis genommen. Nach der planerischen Umsetzung einer verkehrsgünstigeren Anbindung aus der Leydel- bzw. Bahnhofstraße, erfolgte am 20.12.2001 der endgültige Planungsbeschluss. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.11.2004 wurde die Forderung angetragen, auf die Verkehrsführung der Ursprung­splanung zurückzugreifen. Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, die verkehrliche Situation erneut zu prüfen, wenn auf die Zufahrt von der Bahnhofstraße / Leydelstraße in die Lagerhausstraße verzichtet würde. Die Verwaltung wird die Überprüfung so schnell wie möglich vornehmen und die Ergebnisse vorstellen.   

 

Beschreibung der Maßnahme

Als Grundform ist eine Ellipse in Beton vorgesehen, die die beiden derzeitigen Platzhälften wieder zusammenführt.

Die umgebenden Flächen werden in dunklem Natursteinpflaster hergestellt. Die Platzellipse wird von einer zielge­richteten Steinspur überlagert, die sich vom Haupteingang des Bahnhofs zur Stadt hin (Bahnhofstraße) erstreckt.

Ein Mauerbogen mit integrierter Sitzbank bildet im nördlichen Platzbereich den Ellipsenabschluss. Im bahnhofsnahen Aufenthaltsbereich ist ein rautenförmiger Wasserteppich mit 9 Sprudlern vorgesehen.  Zwei Bushaltespuren flankie­ren straßenbegleitend die Platzerweiterung. Die Fahrbahn bleibt mit einer Doppelspur je Richtung für den Verkehr erhalten. Die Fahrbeziehung Bahnhofstraße / Leydelstraße sowie die Taxenvorfahrt in der Hackländerstraße werden mit Großpflaster aus Naturstein angelegt.

Der Bahnhofsvorplatz wird durch 2 hohe Lichtstelen ausgeleuchtet. Punktförmige Bodenleuchten zeichnen die Platzellipse nach. Der lineare Steinteppich wird von einer bodenbündigen Lichtlinie begleitet.

In der Zollamtstraße wird auf Höhe der Verwaltungsgebäudedurchfahrt ein Wendehammer in Asphalt erstellt; die weitere Fläche bis zum Hauptbahnhof ist niveaugleich mit Betonpflaster auszubauen. Hier ist Raum für Fahrrad-Parken gegeben.

 

Baukosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für den Umbau betragen voraussichtlich 2.6 Mill. Euro. Mittel hierfür stehen bei der Haushaltstelle 9.63200.95070.7 zur Verfügung. Die Mittel setzen sich aus 10.000,00 € für Vorplanung, 200.000,00 € Kassenmittel in 2004, 2.090.000,00 € für 2005 und 300.000,00 € für 2006 zusammen.

Die Maßnahme soll durch die Bezirksregierung Köln im Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes sowie nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Die entsprechenden Anträge wurden gestellt; die Bewil­ligungsbescheide hierzu liegen noch nicht vor. EU-Mittel (Interreg-Mittel) in Höhe von 900.000,00 i stehen bereit.

Eine Erhebung von Beiträgen nach ' 8 KAG NW erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

 

Baudurchführung

In Abhängigkeit mit der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes seitens der Deutschen Bahn AG, soll mit der Baumaß­nahme im April 2005 begonnen werden. Da die Bahn in 2005 auf dem Vorplatz Verkaufscontainer für die im Gebäude ansässigen Geschäfte erstellt, ist vorgesehen, mit dem Umbau der nördlichen Platzhälfte (Bahnhofstraße) zu begin­nen. Die Fahrbahn der Lagerhausstraße wird übergehend halbseitig unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erneuert. Nach Fertigstellung des Bahnhofgebäudes bzw. nach Abbau der Verkaufscontainer, kann die restliche Platzfläche ab Januar 2006 ausgebaut werden. Als Bauende ist Juli 2006 vorgesehen. 

 

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Beitragsrechtlich ist die Baumaßnahme in zwei Abschnitte aufzuteilen:

            Platzfläche im bahnhofsnahen Bereich

            Nördliche Platzfläche (Einmündungsbereich Bahnhofstraße / Leydelstraße)

 

zu 1.      Platzfläche im bahnhofsnahen Bereich

Die Umgestaltung der Platzfläche im bahnhofsnahen Bereich stellt weder eine nachmalige Herstellung noch eine Erneuerung oder Verbesserung im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar, so dass für diesen Bereich keine Ausbaubeiträge erhoben werden können.

 

zu 2.      Nördliche Platzhälfte

Die nördliche Platzhälfte wird als Mischfläche umgestaltet. Dieser Ausbau erfüllt das Tatbestandsmerkmal der nachmaligen Herstellung im Sinne von ' 8 KAG NW in Verbindung mit ' 1 der städtischen Beitrags­satzung. Aufgrund dieses Ausbaues wird sich die Erschließungssituation der von dieser Platzhälfte er­schlossenen Grundstücke insgesamt verbessern. Zum Ausgleich der hierdurch den Eigentümern dieser Grundstücke entstehenden wirtschaftlichen Vorteile sind gem. ' 8 KAG NW Beiträge zu erheben.

Nach ' 3 Abs. 8 der städtischen Beitragssatzung werden sowohl die anrechenbare Breite als auch der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine noch zu erlassene Einzelsatzung festgesetzt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

keine    

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Für die Umsetzung der Maßnahme fallen Kosten von voraussichtlich 2,6 Mio. EUR an 

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

ergeben sich aus Zuwendungen nach Bestimmungen der Richtlinien zur Stadterneuerung, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), EU-Mitteln und durch die Erhebung von Beiträgen gem. ' 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW).

 

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