Entscheidungsvorlage - BA 0/0014/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnhofsvorplatz, Umbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Beteiligt:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- Herr Franken
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2004
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf für die Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss den Umbau des Bahnhofsvorplatzes zu beschließen.
Beschlussentwurf für den
Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Umbau
des Bahnhofsvorplatzes.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundlagen
Die städtebauliche Entwicklung im Umfeld des Hauptbahnhofes, der Umbau des Bahnhofsgebäudes durch die Deutsche Bahn sowie die Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes sind Anlass, die stadträumliche und funktionale Situation des Bahnhofsvorplatzes zu verbessern. Als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs wurde die Entwurfsplanung zum Umbau des Bahnhofsvorplatzes im Planungsausschuss am 27.09.2001 beraten und zur Kenntnis genommen. Nach der planerischen Umsetzung einer verkehrsgünstigeren Anbindung aus der Leydel- bzw. Bahnhofstraße, erfolgte am 20.12.2001 der endgültige Planungsbeschluss. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.11.2004 wurde die Forderung angetragen, auf die Verkehrsführung der Ursprungsplanung zurückzugreifen. Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, die verkehrliche Situation erneut zu prüfen, wenn auf die Zufahrt von der Bahnhofstraße / Leydelstraße in die Lagerhausstraße verzichtet würde. Die Verwaltung wird die Überprüfung so schnell wie möglich vornehmen und die Ergebnisse vorstellen.
Beschreibung
der Maßnahme
Als Grundform ist eine Ellipse in Beton vorgesehen, die die beiden derzeitigen Platzhälften wieder zusammenführt.
Die umgebenden Flächen werden in dunklem Natursteinpflaster hergestellt. Die Platzellipse wird von einer zielgerichteten Steinspur überlagert, die sich vom Haupteingang des Bahnhofs zur Stadt hin (Bahnhofstraße) erstreckt.
Ein
Mauerbogen mit integrierter Sitzbank bildet im nördlichen Platzbereich den
Ellipsenabschluss. Im bahnhofsnahen Aufenthaltsbereich ist ein rautenförmiger
Wasserteppich mit 9 Sprudlern vorgesehen.
Zwei Bushaltespuren flankieren straßenbegleitend die Platzerweiterung.
Die Fahrbahn bleibt mit einer Doppelspur je Richtung für den Verkehr erhalten.
Die Fahrbeziehung Bahnhofstraße / Leydelstraße sowie die Taxenvorfahrt in der
Hackländerstraße werden mit Großpflaster aus Naturstein angelegt.
Der
Bahnhofsvorplatz wird durch 2 hohe Lichtstelen ausgeleuchtet. Punktförmige
Bodenleuchten zeichnen die Platzellipse nach. Der lineare Steinteppich wird von
einer bodenbündigen Lichtlinie begleitet.
In
der Zollamtstraße wird auf Höhe der Verwaltungsgebäudedurchfahrt ein
Wendehammer in Asphalt erstellt; die weitere Fläche bis zum Hauptbahnhof ist
niveaugleich mit Betonpflaster auszubauen. Hier ist Raum für Fahrrad-Parken
gegeben.
Baukosten
und Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Umbau betragen voraussichtlich 2.6 Mill. Euro. Mittel hierfür stehen bei der Haushaltstelle 9.63200.95070.7 zur Verfügung. Die Mittel setzen sich aus 10.000,00 € für Vorplanung, 200.000,00 € Kassenmittel in 2004, 2.090.000,00 € für 2005 und 300.000,00 € für 2006 zusammen.
Die Maßnahme soll durch die Bezirksregierung Köln im Rahmen des Stadterneuerungskonzeptes sowie nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gefördert werden. Die entsprechenden Anträge wurden gestellt; die Bewilligungsbescheide hierzu liegen noch nicht vor. EU-Mittel (Interreg-Mittel) in Höhe von 900.000,00 i stehen bereit.
Eine
Erhebung von Beiträgen nach ' 8 KAG NW
erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.
Baudurchführung
In Abhängigkeit mit der Umgestaltung des Bahnhofsgebäudes seitens der Deutschen Bahn AG, soll mit der Baumaßnahme im April 2005 begonnen werden. Da die Bahn in 2005 auf dem Vorplatz Verkaufscontainer für die im Gebäude ansässigen Geschäfte erstellt, ist vorgesehen, mit dem Umbau der nördlichen Platzhälfte (Bahnhofstraße) zu beginnen. Die Fahrbahn der Lagerhausstraße wird übergehend halbseitig unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erneuert. Nach Fertigstellung des Bahnhofgebäudes bzw. nach Abbau der Verkaufscontainer, kann die restliche Platzfläche ab Januar 2006 ausgebaut werden. Als Bauende ist Juli 2006 vorgesehen.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Beitragsrechtlich ist die Baumaßnahme in zwei Abschnitte aufzuteilen:
Platzfläche im bahnhofsnahen Bereich
Nördliche Platzfläche (Einmündungsbereich
Bahnhofstraße / Leydelstraße)
zu 1. Platzfläche im bahnhofsnahen Bereich
Die Umgestaltung der Platzfläche im bahnhofsnahen Bereich stellt weder eine nachmalige Herstellung noch eine Erneuerung oder Verbesserung im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar, so dass für diesen Bereich keine Ausbaubeiträge erhoben werden können.
zu 2. Nördliche Platzhälfte
Die nördliche Platzhälfte wird als Mischfläche umgestaltet. Dieser Ausbau erfüllt das Tatbestandsmerkmal der nachmaligen Herstellung im Sinne von ' 8 KAG NW in Verbindung mit ' 1 der städtischen Beitragssatzung. Aufgrund dieses Ausbaues wird sich die Erschließungssituation der von dieser Platzhälfte erschlossenen Grundstücke insgesamt verbessern. Zum Ausgleich der hierdurch den Eigentümern dieser Grundstücke entstehenden wirtschaftlichen Vorteile sind gem. ' 8 KAG NW Beiträge zu erheben.
Nach ' 3 Abs. 8 der städtischen Beitragssatzung werden sowohl die anrechenbare Breite als auch der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine noch zu erlassene Einzelsatzung festgesetzt.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
keine
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Für die Umsetzung der Maßnahme fallen Kosten von voraussichtlich 2,6 Mio. EUR an
Maßnahmebezogene Einnahmen
ergeben sich aus Zuwendungen nach Bestimmungen der Richtlinien zur Stadterneuerung, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), EU-Mitteln und durch die Erhebung von Beiträgen gem. ' 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW).