Entscheidungsvorlage - FB 68/0016/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsmanagementausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der

Bezirksvertretung Aachen- Mitte, keine Ladezeiten für den Gehwegbereich Bergdriesch 8- 20h zu beschließen.

 

 

Beschlussentwurf Bezirksvertretung Aachen- Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

keine Ladezeiten für den Gehwegbereich Bergdriesch 8- 20h auszuweisen. Der Antrag gilt damit als erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Herr Rechtsanwalt Bücken beantragt für seinen Mandanten, Herrn Bodo Biste, mit Schreiben vom 27.02.2004 und der Ergänzung vom 24.03.2004 die Einrichtung von Ladezeiten im Fußgängerbereich Bergdriesch 8- 20, damit die Wohnhäuser besser erschlossen werden. In seinem Antrag suggeriert der Anwalt durch die Verwendung der Formulierung "die nunmehr entstandene Verkehrssituation", dass es eine aktuelle Änderung der Verkehrsführung im o.a. Bereich gegeben  habe. Dies ist aber nicht der Fall, da der vorhandene bauliche Zustand bereits vor über 20 Jahren hergestellt wurde. Im Jahr 1984 wurde die Fläche zur Klarstellung als Gehweg beschildert.

 

Ausweislich des beigefügten Lageplanes liegt gegenüber den Häusern 8- 20 ein Spielplatz, der nahtlos in die aufgeweitete Gehwegfläche übergeht. Entlang der Fahrbahn darf rund um den mit Bordsteinen eingefassten Platz geparkt oder gehalten werden. Gegenüber den Häusern 24- 28 ist der Bordstein abgesenkt, damit Rettungs- und Reinigungsfahrzeuge den Platz befahren können. Die früher auf dem Platz aufgestellten Blumenkübel wurden Ende letzten Jahres durch herausnehmbare Poller ersetzt, um die rettungstechnische Erschließung zu gewährleisten.

 

Herr Biste hatte bereits mit Schreiben vom 27.07.1996 eine Freigabe des Platzes für den Ladeverkehr mit der Begründung beantragt, er habe Baumaterial zu transportieren. Dies wurde mit Schreiben vom 22.10.1996 von der Straßenverkehrsbehörde unter Hinweis auf den Spielplatz, die vorhandenen Park- und Ladeangebote im Fahrbahnbereich und die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Gehweges bei Umbauarbeiten an den Häusern abgelehnt.

 

Mit Schreiben vom 22.10.2003 und 05.11.2003 hat Herr Biste erneut die Einrichtung von Ladezeiten beantragt, um Baumaterialien anliefern zu können. Mit dem in Kopie beigefügten Schreiben vom 21.11.2003 wurde dieser Antrag wieder mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt. Der Betroffene hat gegen diesen Bescheid bis heute keinen Widerspruch eingelegt, obwohl die Möglichkeit besteht, die Entscheidung im Widerspruchsverfahren überprüfen zu lassen. Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Platzes wurde von ihm auch nicht beantragt.

 

Mit Datum vom 18.06.2004 wurde von den Anwälten ein weiteres Schreiben nachgereicht, das auf die örtliche Situation und die Situation des Herrn Biste eingeht. Hierzu muss angefügt werden, dass Herr Biste nicht in dem Gebäude wohnt, so dass der von ihm geltend gemachte Liefer- und Ladebedarf nur im Zusammenhang mit Reparaturen oder baulichen Änderungen des Gebäudes entstehen kann. Die Anwälte bezeichnen es im o.a. Schreiben als unzutreffend, dass im Jahr 1984 der Bereich als Gehweg beschildert wurde, obwohl diese Tatsache durch Aktendokumente von der Verwaltung belegt werden kann. Tatsächlich war die Beschilderung nur an der Gehwegabsenkung in der Rochusstraße ggü. der Einmündung Bergstraße angebracht worden, da von der anderen Seite keine entsprechende Zufahrtsmöglichkeit, die irgendwelche Zweifel an der Eigenschaft als Gehweg aufkommen lassen könnte, besteht. 

 

Von Anwohnern oder anderen Anliegern als Herrn Biste ist bisher noch nie gefordert worden, die Spiel- und Aufenthaltsfläche für den Kraftfahrzeugverkehr freizugeben. Aus Sicht der Verwaltung überwiegt das öffentliche Interesse an der Freihaltung der Aufenthaltsfläche und an der Erhaltung der Verkehrssicherheit im Bereich des Kinderspielplatzes, der sich unmittelbar in der Nähe einer Kindertagesstätte sowie einer Schule befindet, gegenüber dem Interesse des Hausvermieters, ungehindert mit Kraftfahrzeugen bis zum Gebäude zu fahren. Für Bau- und Reparaturarbeiten können Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Gehwegbereiches erteilt werden.

 

Der Bürger- und Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2004 folgenden Beschluss gefasst:

Einstimmig nimmt der Bürger- und Beschwerdeausschuss die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist den Antrag zur weiteren Beratung an den Verkehrsmanagementausschuss und die Bezirksvertretung Aachen- Mitte.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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