Kenntnisnahme - FB 68/0029/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Borngasse, Entschärfung der VerkehrssituationAntrag der CDU- Fraktion zur Tagesordnung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach durch eine maßvolle Reduzierung der Fahrbahnrandparkplätze in der Borngasse, eine weitere gezielte Verkehrsüberwachung und die Abpollerung einzelner Gehwegabschnitte der Verkehrsfluss in der Borngasse verbessert wird, zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag zur Tagesordnung vom 10.11.2004 gilt damit als behandelt.
Beschlussentwurf
Bezirksvertretung Aachen- Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach durch eine maßvolle Reduzierung der Fahrbahnrandparkplätze in der Borngasse, eine weitere gezielte Verkehrsüberwachung und die Abpollerung einzelner Gehwegabschnitte der Verkehrsfluss in der Borngasse verbessert wird, zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund eines Anwohnerhinweises wurde die Verkehrssituation in der Borngasse gemeinsam mit der Polizei geprüft und erörtert. Demnach kommt es tagsüber im Bereich der Zufahrt zum Alten Posthof (Kapuziner Karree) zu gelegentlichen Störungen des Zweirichtungsverkehres, die sich aber nicht auf die nächsten Knotenpunkte Ecke Theaterstraße und Ecke Franzstraße auswirken. Die Probleme entstehen, weil die Kapazität der privaten Kurzzeitparkmöglichkeiten im Bereich der Postfiliale nicht ausreicht. Außerdem werden diese Flächen nicht ausreichend überwacht oder bewirtschaftet. Postfachinhaber stellen daher ihre Fahrzeuge oftmals in der Feuerwehrzufahrt oder im Haltverbot auf der öffentlichen Straße ab. Dazu kommen Lieferanten, die sich nicht an die im Kapuziner Karree vorgegebenen Lieferzeiten halten wollen oder können.
Die Einflussnahmemöglichkeiten der Verwaltung in Bezug auf die privaten Flächen sind leider sehr begrenzt. Im Bereich der früheren Postfiliale und am Ausweichstandort in der Straße Im Mariental hat es auch in der Vergangenheit Probleme mit den konzentriert auftretenden Kurzzeitparkern gegeben, weil diese meist nicht dazu bereit sind, ein Parkhaus aufzusuchen oder Fußwege in Kauf zu nehmen.
Die Verwaltung wird für diesen Bereich ein Haltverbotszeichen ergänzen und zudem den Gehweg zwischen der Posthofzufahrt und Haus 34 sowie den Gehwegabschnitt gegenüber der Zufahrt abpollern, um das ordnungswidrige Halten und Parken zu bekämpfen. Erfahrungsgemäß werden die Fahrzeuge dort aufgeschultert auf dem Gehweg in dem Glauben abgestellt, so den fließenden Verkehr nur unwesentlich zu beeinträchtigen. Darüber hinaus ist weiterhin eine gezielte Überwachung des ruhenden Verkehrs erforderlich.
Die Polizei hat im Bereich der Engstelle auf Höhe Haus 34 in den letzten Jahren mehrere Unfälle mit Sachschäden registriert. Vor Ort wurde festgestellt, dass die Fahrbahnbreite am Ende des erlaubten Fahrbahnrandparkens 6m beträgt, was für den verbleibenden Zweirichtungsverkehr in Anbetracht der auslaufenden Kurve zu gering ist. Die Fahrbahn weitet sich in Richtung Theaterstraße kontinuierlich auf, sodass die Fahrbahnbreite nach weiteren 15m 6,26m beträgt, was für den Zweirichtungsverkehr mit PKW bei gleichzeitigem Fahrbahnrandparken ausreicht, da die Straße in diesem Abschnitt gerade verläuft.
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Polizei eine Reduzierung des Parkangebotes am Fahrbahnrand um 15m Länge festgelegt, um den Zweirichtungsverkehr zu erleichtern und die Sichtverhältnisse im Kurvenbereich zu verbessern. Das Haltverbot wird aus Rücksicht auf die Bewohner auf „werktags 8- 20h“ befristet. Außerhalb dieser Zeit ist das Verkehrsaufkommen relativ gering.
Die Verwaltung hält weitere Verkehrsbeschränkungen, insbesondere die Einrichtung einer Einbahnregelung, nicht für erforderlich. Die Borngasse erschließt in diesem Abschnitt das öffentlich zugängliche Parkhaus „Kapuziner Karre“ sowie die Tiefgaragen der Aachener und Münchener Versicherung und des Landesbehördenhauses. Mit der Inbetriebnahme des neuen Parkhauses auf dem Kaufhofgelände wird die Verkehrsbedeutung der Borngasse weiter steigen. Eine Einbahnregelung würde den Verkehr auf parallel führende Straßen, also Aureliusstraße und/ oder Kapuzinergraben, verdrängen und zu unnötigen Umwegen und damit insgesamt zu einer höheren Belastung des Stadtviertels führen. Der im letzten Jahr vollendete Ausbau des Knotens Karmeliterstraße/ Franzstraße/ Borngasse berücksichtigt die prognostizierten Verkehrsmengen in der Borngasse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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