Entscheidungsvorlage - FB 68/0032/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erschließungsgebiet Bebauungsplan Nr. 848 - Gut Lehmkülchen -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/22
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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09.12.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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15.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf für den
Verkehrsausschuss:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der
Bezirksvertretung Aachen - Mitte, die Durchführung der Erschließung "Gut
Lehmkülchen" zu beschließen.
Darüber hinaus empfiehlt der
Verkehrsausschuss dem Finanzausschuss, die in 2004 für diese Maßnahme zur Verfügung
stehenden Mittel in das Haushaltsjahr 2005 zu übertragen.
Beschlussentwurf für die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte:
Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte
beschließt die Durchführung der Erschließung "Gut Lehmkülchen".
Darüber hinaus empfiehlt die
Bezirksvertretung Aachen - Mitte dem Finanzausschuss, die in 2004 für diese
Maßnahme zur Verfügung stehenden Mittel in das Haushaltsjahr 2005 zu
übertragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gut Lehmkülchen: Herstellung der
entwässerungstechnischen und straßenbautechnischen Erschließung
1 Veranlassung
Der Bebauungsplan Nr. 848 AGut Lehmkülchen@ wurde in der Ratssitzung vom
05.05.2004 als Satzung beschlossen; die Anzeige bei der Bezirksregierung Köln
ist erfolgt. Mit Veröffentlichung in der Aachener Presse am 02.10.2004 wurde
der B-Plan rechtskräftig. Die Stadt Aachen ist Eigentümerin des überwiegenden
Flächenanteils der noch zu parzellierenden Grundstücke, welche für die
bauliche Nutzung verkauft werden sollen. Der Verkauf der Grundstücke ist jedoch
erst möglich, wenn die Erschließung im B-Plan Gebiet gesichert ist. Hierzu
sind sowohl die abwassertechnische Erschließung als auch die Herstellung einer
Baustraße neben der Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur zwingend
notwendig. Das B-Plangebiet ist in einem
Übersichtsplan als Anlage beigefügt.
2. Entwurf und
Bauausführung
Die abwassertechnische
Erschließung des Plangebietes AGut Lehmkülchen@ erfolgt im Mischsystem und wird im Grünen Weg an die bestehende
Schmutzwasserleitung der Trennkanalisation angeschlossen. Die Trennkanalisation
im Grünen Weg existiert nur im oberen Bereich. Wegen des Erfordernisses einer
Regenklärung (Trennkanalisation im Gewerbegebiet) wird das Trennsystem nicht
konsequent bis zum nächsten Vorfluter (Talbotbach) weitergeführt sondern geht
im Bereich Liebigstraße in ein Mischsystem über. Der Schmutzwasserkanal im
Grünen Weg ist ausreichend dimensioniert für das Abwasser aus dem Erschließungsgebiet
Lehmkülchen.
Es werden ca. 270 m Mischwasserkanal
als Kreisprofilrohre aus Steinzeug der Dimension DN 300 mm verlegt. Die
Kanalsohle liegt in einer Tiefe von. 2,40 m bis 3,50 m. Die Kanalverlegung
erfolgt in offener Bauweise. Mit den Arbeiten wird am tiefsten Punkt des
Abwassernetzes im Grünen Weg begonnen.
Im Anschluss an die
Kanalverlegearbeiten wird im gesamten Plangebiet eine Baustraße in Asphalt
hergestellt, die später als Tragschicht für den endgültigen Ausbau dient. Der
Endausbau soll erst zu dem Zeitpunkt erfolgen, wenn die Grundstücke
weitestgehend bebaut sind, um das Risiko späterer Eingriffe in die bereits
fertig gestellten Straßen- und Gehwegoberflächen zu minimieren.
3. Baukosten,
Finanzierung, Zuschüsse
Die Kosten für die Herstellung der
Mischkanalisation belaufen sich gemäß Kostenvorermittlung auf rund 150.000 _. Mittel für den Kanalbau stehen unter der
Haushaltsstelle 9.70000.95001.6 für das Jahr 2004 zu Verfügung. Die Kosten für
die straßenbautechnische Erschließung werden für die Baustraße auf 100.000 i beziffert, unter der
Haushaltsstelle 9.63200.95470.2 stehen diese Mittel im Haushaltsjahr 2004 zur
Verfügung. Mittel für den weiteren Endausbau sind im Haushaltsjahr 2005 in Höhe
von 130.000 i vorgesehen.
4.
Verkehrsführung
Mit Behinderungen muss nur für die
Bauzeit der ersten 8,00 m der Abwasserleitung im Einmündungsbereich des Grünen
Weges gerechnet werden, da der
Schmutzwasserkanal, an den angeschlossen wird, in Straßenmitte liegt.
Hier soll der Verkehr mittels Lichtzeichenanlage einspurig an der Baustelle
vorbeigeführt werden. Der Grüne Weg wird vom ASEAG-Linienverkehr befahren.
Diese Behinderung beschränkt sich auf ca. 2 Wochen. Ansonsten wird die
Baumaßnahme, da es sich um eine Erschließung handelt, abseits der vorhandenen
Verkehrsinfrastruktur ohne wesentlichen Behinderungen für den Verkehr in der
Passstraße und im Grünen Weg abgewickelt werden.
5. Bauzeit
Die Bauzeit für die Kanalbaumaßnahme
beträgt rund 10 Wochen, der Straßenbau wird weitere vier Wochen in Anspruch
nehmen. Es ist beabsichtigt, die Ausschreibung der Gesamtbaumaßnahme Anfang
2005 zu veröffentlichen. Nach Prüfung und Vergabe wird voraussichtlich im II.
Quartal 2005 mit den Arbeiten begonnen werden können. Zur Zeit wird vom
Fachbereich Immobilienmanagement in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement
die Baureifmachung durchgeführt. Hierzu werden die vorhandenen Immobilien aus
der ehemaligen Nutzung des Geländes abgebrochen. Es handelt sich hierbei um die
Gebäude des Bauhofes des ehemaligen Grünflächenamtes. Im Zuge der
Abbrucharbeiten, die Dezember und Januar ausgeführt werden sollen, werden
vorhandene Höhensprünge im Gelände entsprechend der künftigen
Geländeoberflächen eingeebnet bzw. das Gelände modelliert.
6.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Bei der geplanten Baumaßnahme
handelt es sich um eine erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage. Gemäß
' 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sind
in Verbindung mit der städtischen Satzung Erschließungsbeiträge von den
Beitragspflichtigen bezogen auf die beitragsfähigen Ausbaukosten zu erheben.
7. Baumbestand
Der im Bereich der Kanaltrasse und
der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen vorhandene Baumbestand wird im
Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde beseitigt, weil diese Bäume
alleine wegen der erheblichen Abgrabungen bzw. Andeckungen nicht erhalten
werden können. Der Umfang der Neuanpflanzungen vom Bäumen wie auch der Bäume,
die gefällt werden müssen, ist im B-Plan 848 festgesetzt.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2004 werden sich
nicht ergeben.
Finanzielle Auswirkungen in den
Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen werden sich im Haushaltsjahr 2005
für den Kanalbau in Höhe von 150.000 i und für den Straßenbau in Höhe von 100.000 i ergeben. Entsprechende Mittel
stehen im Haushalt 2004 auf den Haushaltsstellen 9.70000.95001.6 (Kanalbau) und
9.63200.95470.2 (Straßenbau) zur Verfügung und müssen ins Jahr 2005 übertragen
werden.
Für den Straßenbau werden sich im Rahmen des
Straßenendausbaues Folgekosten in Höhe von 130.000 i ergeben. Diese Mittel sind im
Haushaltsjahr 2005 eingeplant.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Maßnahmenbezogene Einnahmen sind im Zusammenhang mit der
Gebührenpflicht für Kanalbenutzung zu erwarten. Darüber hinaus ist die
Fertigstellung der Erschließung Voraussetzung für die Veräußerung der
städtischen Grundstücke mit der entsprechenden Mehrwertschöpfung. Ferner
erhält die Stadt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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661,4 kB
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