Kenntnisnahme - B 03/0081/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten- Werbeanlagensatzung -hier: Sachstandbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Verfasst von:
- B 03/10, FB 63/40 ; FB 63/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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08.03.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit Oktober 2005
ist die Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten im Stadtgebiet Aachen in
Kraft. Die Satzung findet seit dem Anwendung auf alle Neuanträge und Änderungsanträge.
Vorhandene Anlagen genießen bis zu ihrer
Änderung einen
Bestandsschutz. Vereinzelt wurden besonders störende Anlagen zwischenzeitlich
auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft, illegale Anlagen wurden
ordnungsbehördlich aufgegriffen. Sofern ein Antrag auf Genehmigung gestellt
wurde, mussten dann die Anforderung aus der Satzung eingehalten werden.
Die Verwaltung hat
mit der Satzung durchweg positive Erfahrungen gemacht. Zwar gab es Anfangs
einen sehr hohen Beratungsaufwand und Informationsbedarf bei den
Antragstellern, im Laufe der Zeit hat sich jedoch der Aufwand wieder reduziert.
Die Entscheidungsabläufe über die Werbeanlagengenehmigungen verlaufen auf Grund
der Satzung strukturierter und sind auch für Antragsteller nachvollziehbarer.
Es ist zu erwarten,
dass der Beratungsaufwand künftig noch geringer wird, da die antragstellenden
Firmen die Satzungsregelungen zwischenzeitlich bereits besser kennen. Die
Satzungsstruktur hat sich als Arbeitsgrundlage sowohl für Antragsteller als
auch Verwaltung bewährt und der zusätzliche Leitfaden erleichtert das Vorgehen.
Die Art der
gestellten Anträge hat sich zum Positiven verändert. Es wird insgesamt eine
höhere Gestaltungs- und Materialqualität der Werbeanlagen erreicht, was
entscheidend zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt. Ohne die
Werbeanlagensatzung wären in der Zwischenzeit nach altem Vorgehen auch Anlagen
genehmigungsfähig gewesen, die das Stadtbild deutlich negativ beeinflussen
würden.
Beispiele sollen im Rahmen des Planungsausschusses in einem Powerpointvortrag vorgestellt werden.