Kenntnisnahme - B 03/0081/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit Oktober 2005 ist die Satzung über Werbeanlagen und Warenautomaten im Stadtgebiet Aachen in Kraft. Die Satzung findet seit dem Anwendung auf alle Neuanträge und Änderungsanträge. Vorhandene Anlagen genießen bis zu ihrer

Änderung einen Bestandsschutz. Vereinzelt wurden besonders störende Anlagen zwischenzeitlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft, illegale Anlagen wurden ordnungsbehördlich aufgegriffen. Sofern ein Antrag auf Genehmigung gestellt wurde, mussten dann die Anforderung aus der Satzung eingehalten werden.

 

Die Verwaltung hat mit der Satzung durchweg positive Erfahrungen gemacht. Zwar gab es Anfangs einen sehr hohen Beratungsaufwand und Informationsbedarf bei den Antragstellern, im Laufe der Zeit hat sich jedoch der Aufwand wieder reduziert. Die Entscheidungsabläufe über die Werbeanlagengenehmigungen verlaufen auf Grund der Satzung strukturierter und sind auch für Antragsteller nachvollziehbarer.

 

Es ist zu erwarten, dass der Beratungsaufwand künftig noch geringer wird, da die antragstellenden Firmen die Satzungsregelungen zwischenzeitlich bereits besser kennen. Die Satzungsstruktur hat sich als Arbeitsgrundlage sowohl für Antragsteller als auch Verwaltung bewährt und der zusätzliche Leitfaden erleichtert das Vorgehen.

 

Die Art der gestellten Anträge hat sich zum Positiven verändert. Es wird insgesamt eine höhere Gestaltungs- und Materialqualität der Werbeanlagen erreicht, was entscheidend zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt. Ohne die Werbeanlagensatzung wären in der Zwischenzeit nach altem Vorgehen auch Anlagen genehmigungsfähig gewesen, die das Stadtbild deutlich negativ beeinflussen würden.

 

Beispiele sollen im Rahmen des Planungsausschusses in einem Powerpointvortrag vorgestellt werden.

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Auswirkungen

 

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