Entscheidungsvorlage - FB 61/0493/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Nr. 879 - Beverstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß (§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 879 - Beverstraße - in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 879 - Beverstraße -

hier:     A.     Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

B.         Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB

            C.             Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

 

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2006 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Beverstraße - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten.

Außerdem hat er beschlossen, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich in ihrer Sitzung am 15.02.2006 diesem Beschluss angeschlossen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 03.04. bis 05.04.06 stattgefunden. Es waren ca.15 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen.

 

Hauptthema der Veranstaltung war die Dichte der geplanten Bebauung.

Des Weiteren wurden seitens der Bürger folgende Themen angesprochen und Fragen hierzu gestellt:

-        Städtebau / Dichte / Gebäudehöhen

-        Grünfläche / Baumbestand

-           Verkehr / Stellplätze

 

Beteiligung der Behörden

Parallel wurden 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Von den Beteiligten wurde eine Stellungnahme eingereicht, die keine uneingeschränkte Zustimmung enthielt.

 

Die Niederschrift über den Anhörungstermin, die schriftlichen Eingaben der Bürger und die Eingabe der Behörde sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden

Durch die geplante Bebauung wird sich die Situation in der Bever- und Kronprinzenstraße verändern. Für einige Anwohner wird sich zwar der Ausblick und die Belichtung der Wohnung geringfügig verschlechtern, das Umfeld wird sich jedoch durch die Wohnbebauung wesentlich verbessern. Die geplanten Nutzungen und neuen Wegeverbindungen lassen zukünftig ein urbanes Leben zu.

Durch die Umgestaltung der öffentlichen Grünfläche kann hier eine neue räumliche soziale Mitte entstehen, die für die Bildung einer lebendigen Nachbarschaft für die alten und neuen Bewohner von Bedeutung ist.

 

Durch die vorgesehene Bebauung kann das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes mit seiner Tiefgarage in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen wieder genutzt und stadträumlich und in Bezug auf die Nutzung besser in das angrenzende Frankenberger Viertel integrieren werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind die möglichen Beeinträchtigungen für einige Anwohner geringfügig und damit zumutbar.

 

 

Die betroffenen Belange des Staatlichen Umweltamtes konnten ausgeräumt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den Bebauungsplan Nr. 879 -Beverstraße- in der vorgelegten Fassung aufzustellen und öffentlich auszulegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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