Ratsantrag - FB 61/0481/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 166/15 gilt damit als erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Straßenverkehr war das rücksichtsvolle Miteinander aller Verkehrsteilnehmer noch nie so unabdingbar wie heute, um trotz erhöhter Mobilität die Sicherheit und Fairness zu erhalten. Natürlich bedarf es grundsätzlicher und ortsbezogener Regelungen,  die einen verbindlichen Verhaltensrahmen setzen. Immer wenn diese Regeln eigensinnig durchbrochen werden, kommt es zu Beeinträchtigungen oder Störungen, im schlimmsten Fall zu Unfällen. Dementsprechend bedarf es Sanktionen, die bei Missachtung der Regeln einen abschreckenden Effekt erzielen.

 

Die Grundregel der Straßenverkehrsordnung (§ 1) kann nicht oft genug zitiert werden, da sie allen Akteuren die notwendige Grundhaltung vermitteln soll.

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen vermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

 

Radfahrer sind dem Fahrzeugverkehr zuzuordnen und müssen grundsätzlich die Fahrbahn oder für sie ausgewiesene Sonderwege benutzen. Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen.

 

Eine Freigabe des Gehweges für Radfahrer kommt nur dann in Betracht, wenn sie unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Menschen, der Kinder und der Rad fahrenden Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint. Den Belangen der Fußgänger kommt dabei ein besonderes Gewicht bei, zumal der Radverkehr dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

 

Auch Fußgängerzonen können für Radverkehr freigegeben werden, dürfen dann aber ebenfalls nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Eine Freigabe macht in der Praxis für Erwachsene eigentlich nur Sinn, wenn damit ein Zeitgewinn zu erzielen wäre bzw. Lücken des Radwegenezes geschlossen werden. Die tatsächlichen Fahrgeschwindigkeiten werden daher im Wesentlichen durch die jeweiligen Verhältnisse der Fußgängerzonen bestimmt (z.B.: Oberflächenbelag, Fußgängeraufkommen, Stadtmöblierung usw.).

 

Während einige Fußgängerzonen in Aachen für Radfahrer aufgrund entsprechender Beschlüsse der politischen Gremien freigegeben worden sind, ist es in anderen Straßen wegen der damit möglicherweise verbundenen Beeinträchtigungen untersagt.

 

Freigegeben sind beispielsweise:

Markt, Münsterplatz, Schmiedstraße/ Fischmarkt, Annastraße, Augustinerbach, Willy Brandt Platz, Adalbertstraße (nur nachts, sonn- u. feiertags), Großkölnstraße (nur nachts, sonn- u. feiertags), Pontstraße (zwischen Driescher Gässchen und Pontdriesch), Wirichsbongardstraße..

 

Nicht freigegeben sind zum Beispiel:

Burtscheider Markt/ Kapellenstraße, Kockerellstraße, Holzgraben/ Dahmengraben, Krämerstraße, Hof, Körbergasse, Pontstraße (zwischen Markt und Augustinerbach).

 

In der Vergangenheit war die Situation in der Fußgängerzone Burtscheider Markt wegen des Straßengefälles und der besonderen Lage im Kurgebiet besonders kritisch und gab immer wieder Anlass zu Beschwerden. Durch Straßenmöblierung und im Versatz angebrachte Poller mit Ketten wurde wirksam gegen die zu schnell fahrenden Radler vorgegangen.

 

Im vergangenen Jahr gab die Situation in der Kockerellstraße Anlass zur Klage. Da es sich um eine interessante Verbindung zwischen den innerstädtischen RWTH- Instituten und dem südlichen Teil des Grabenringes handelt, waren dort schon immer überdurchschnittlich viele Radfahrer anzutreffen. Das Gefälle zum Augustinerbach führt zu erhöhten Fahrgeschwindigkeiten in diese Richtung.

 

Nachdem der Polizei ein Unfall mit Fußgängerbeteiligung bekannt wurde, der auf Fehlverhalten eines Fahrradfahrers zurückzuführen war, hat die Verkehrsinspektion 3 (Verkehrssicherheitsberater) eine Überwachungsaktion in der Kockerellstraße gestartet.

Darüber hinaus wurde der örtlich zuständige Bezirksbeamte für die Problematik Kockerellstraße sensibilisiert. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten weitere Überwachungen durchführen.

Seitens der Direktion Verkehr sind weitergehende Maßnahmen derzeit nicht konkret geplant.

 

Sachlich zuständig für die Überwachung des fließenden Verkehrs (auch des Fahrradverkehrs) ist die Polizei. Unbeschadet dessen schreiten die Vollzugskräfte des Ordnungsamtes zum Schutz der Fußgänger in Gefahrensituationen ein. Außerdem werden im Zusammenhang mit der Polizei Kontrollen zur Unterbindung des verbotswidrigen Radfahrens in Fußgängerzonen durchgeführt.

 

Die Verwaltung hat auf Wunsch der Bezirksvertretung Aachen–Mitte die Situation in der Kockerellstraße durch Aufstellen von Blumenkübeln im Bereich der Rampe und eine deutlichere Beschilderung verbessert. Letztendlich lässt sich aber das Fahrradfahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht vollständig durch Hindernisse unterdrücken, da dies auch die Fußgänger, insbesondere Personen mit Rollstühlen und Kinderwagen beeinträchtigen würde.

 

Die Verwaltung arbeitet daher schon seit langer Zeit mit den Interessenverbänden, z.B. dem ADFC zusammen, um gemeinsam für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu werben. Neben dieser Präventionsarbeit muss die Bestrebung unterstützt werden, durch sichere und komfortable Radverkehrsanlagen ein Ausweichen der Radfahrer auf Gehwege und Fußgängerzonen zu erübrigen.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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