Entscheidungsvorlage - FB 61/0482/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bismarckstraße zwischen Schloss-Straße und Viktoriaallee, Einbeziehung in die Tempo 30-Zone
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
|
|
|
01.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
|
|
|
07.03.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Bismarckstraße zwischen den signalisierten Kreuzungen Schlossstraße und Viktoriaallee im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt Frankenberger Viertel in die angrenzende Tempo 30-Zone einzubeziehen und hierbei die bestehenden Vorfahrten abzubauen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt, im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt Frankenberger Viertel die Bismarckstraße zwischen den signalisierten Kreuzungen Schlossstraße und Viktoriaallee in die angrenzende Tempo 30-Zone einzubeziehen und in diesem Zusammenhang die bestehenden Vorfahrten zugunsten „Rechts-vor-Links“ abzubauen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung am 06.12.2006 sowie der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 14.12.2006 haben das Verkehrskonzept der Zukunftswerkstatt Frankenberger Viertel zur Änderung der Parkordnung im Frankenberger Viertel zugunsten von autofreien Mittelstreifen in der Oppenhoffallee und der Viktoriaallee beschlossen.
Ein Bestandteil dieses Konzeptes ist die Anlage von Schrägparkstreifen in der Bismarckstraße unter Verzicht auf die bisherigen Fahrradstreifen. Hierdurch erhält die Bismarckstraße einen Fahrbahnquerschnitt, der mit denen der angrenzenden Tempo 30-Zonen vergleichbar ist. Da die Bismarckstraße nicht im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen aufgeführt ist und auch von keiner Buslinie befahren wird, bietet es sich an, in diesem Zusammenhang den Abschnitt der Bismarckstraße zwischen den signalisierten Knoten Schlossstraße/Rehmannstraße und Viktoriaallee in die angrenzende Tempo 30-Zone aufzunehmen und hierbei die nach § 45 Abs 1 c der Straßenverkehrsordnung in Tempo 30-Zonen grundsätzlich geltende Vorfahrt nach „Rechts-vor-Links“ einzurichten. Die neue Tempo 30-Zone würde dann bis an die Oppenhoffallee reichen. Die Ausdehnung über die Viktoriaallee hinaus ist derzeit nicht zulässig, da die Zone nur Straßen ohne signalisierte Kreuzungsbereiche beinhalten darf.
Bereits in der Vorlage zu den o.g. Sitzungen war die Idee der Zukunftswerkstatt auf Geschwindigkeitsreduzierung erwähnt worden, wurde jedoch in den Sitzungen nicht ausdrücklich beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
378,7 kB
|