Entscheidungsvorlage - FB 61/0484/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Maria Theresia Allee, Erschließungsanlage zu den Häusern 67 bis 75Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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07.03.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Erschließungsanlage zu den Häusern 67 bis 75 e in der Maria Theresia Allee ist im vergangenen Jahr fertig gestellt worden. Die meisten Häuser sind zwischenzeitlich bezogen worden. Die Verkehrsfläche ist ca. 5,5m breit und verbindet die Maria Theresia Allee mit dem Stichweg der Schillerstraße 102 bis 106, der bereits als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert worden ist. Ein durchgehender Fahrverkehr mit zweispurigen Fahrzeugen zwischen Maria Theresia Allee und Schillerstraße wird mit Pollern unterbunden.
Mit Verfügung vom 23.11.2006 wurde der Stichweg ohne Einschränkung des Gemeingebrauches dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit Schreiben vom 17.11.2006 beantragen vier Anwohner/-innen der Sackgasse die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches.
Da eine Verbindung zu dem bereits bestehenden verkehrsberuhigten Bereich in der Schillerstraße besteht, wäre die Beschilderung mit Z.325/ 326 StVO konsequent. Allerdings würde dies eine umfassende Parkbeschränkung für die Erschließungsstraße bedeuten, da entsprechend der Ausbauplanung keine Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum vorgesehen wurden. In der Praxis dürfte es wegen des geringen Straßenquerschnittes schwer fallen, reguläre Parkplätze nachträglich auszuweisen.
Dennoch schlägt die Verwaltung vor, antragsgemäß einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, da die Straße niveaugleich ausgebaut worden ist und nur von Anliegern benutzt wird. Die Entscheidung wirkt sich nicht auf das umliegende Straßennetz aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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351,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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679,7 kB
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