Entscheidungsvorlage - A 62/0043/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die Verlängerung der Metzgerstraße bis zur Liebigstraße ebenfalls Metzgerstraße und die im Innenbereich liegende Erschließungsstraße im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 866 nach der ursprünglichen Gebietsnutzung „Alter Schlachthof“.

 

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Erläuterungen

Benennung von Straßen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 866 „Alter Schlachthof“

 

Erläuterungen:

 

Im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 866 „Alter Schlachthof“ sind die Verlängerung der Metzgerstraße bis zur Liebigstraße und eine Erschließungsstraße zur inneren Erschließung des Gebietes zwischen Metzgerstraße und Liebigstraße geplant. Wegen der zu erwartenden gewerblichen Nutzung sind Benennungen der Erschließungsanlagen und damit neue Straßennamen erforderlich.

 

Die Metzgerstraße erhielt ihren Namen durch Ratsbeschluss vom 10.04.1894. Es handelt sich somit um einen langfristig bekannten Straßennamen, so dass es den Nutzern leicht ist, auch die geplante Verlängerung dieser Straße zu finden.

 

Durch die im Bebauungsplan 866 festgesetzte Verkehrsfläche erfolgt die innere Erschließung des ehemaligen Schlachthofgeländes. Wesentliche Gebäude dieser früheren Nutzung werden erhalten bleiben und durch diese Erschließungsstraße erschlossen. Durch die Namensgebung „Alter Schlachthof“ wird einerseits dem Ortskundigen die Orientierung erleichtert, da er dieses Gebiet mit der früheren Nutzung verbindet, und andererseits die historische Nutzung in Erinnerung gehalten (vergleichbar Alter Posthof).

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Verlängerung der Metzgerstraße bis zur Liebigstraße ebenfalls Metzgerstraße und die im Innenbereich liegende Erschließungsstraße im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 866 nach der ursprünglichen Gebietsnutzung „Alter Schlachthof“ zu nennen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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