Kenntnisnahme - FB 36/0138/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Landschaftsbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

3. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Fällung von 15 Altbuchen im Klauser Wald

 

Die negativen Reaktionen der Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates der Stadt Aachen zu der Fällung von ca. 15 Altbuchen im Klauser Wäldchen sind fachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt und können vom Fachbereich Umwelt nicht nachvollzogen werden.

 

Die überwiegend aus Verkehrssicherungsgründen gefällten trockenen oder pilzbefallenen Buchen drohten auf die hier zahlreich vorhandenen Wander- und Erholungswege sowie auf die Klause zu stürzen. Auch wenn es sich hier um das Naturschutzgebiet N 5 handelt, bedarf es bei notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz keiner Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde bzw. durch den Landschaftsbeirat. Nach dem Landschaftsplan der Stadt Aachen gehört darüber hinaus auch die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung des Klauser Wäldchens in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang zu den zulässigen Maßnahmen. In der Vergangenheit wurden nur noch Kleinstmengen Brennholz genutzt. Die Kirchengemeinde kommt somit seit Jahrzehnten den naturschutzrechtlichen Forderungen in vorbildlicher Weise nach, obwohl sie, wie dargestellt, diesen Wald forstwirtschaftlich Nutzen könnte, dies jedoch anerkennenswerter Weise - selbst vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage - nicht tut.

Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation muss festgestellt werden, dass die Beteiligungsrechte des Landschaftsbeirates in keiner Weise verletzt wurden.

 

Bei der Fällung wurde das im Landschaftsplan verankerte Gebot, dass die vorhandenen bodenständigen Laubholzbestände möglichst lange zu erhalten und durch Naturverjüngung zu sichern sind, erkennbar berücksichtigt, obwohl auch dieses Gebot für private Waldbesitzer nicht bindend ist. Eine Vielzahl von Altbäumen wurde trotz erkennbarer Schädigungen nicht zur Fällung freigegeben; diese Tatsache wurde im Rahmen einer gemeinsamen Ortsbesichtigung auch von dem Naturschutzbund Aachen e.V. eingeräumt.

 

Der Fachbereich Umwelt möchte insbesondere auf die ganzheitliche und funktionale Sicht des Lebensraumes der hier bedrohten Arten unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklungsprozesse im Wald hinweisen. Das städtische Gemeindeforstamt grenzt mit 6,29 ha (Frankenwäldchen) seiner Waldungen direkt an das Klauser Wäldchen an. Die Umweltverwaltung ist sich der außerordentlich hohen ökologischen Wertigkeit des gesamten Waldgebietes bewusst und hat sich im Rahmen der FSC-Zertifizierung (2003) dazu ausgesprochen, das Frankenwäldchen als Stilllegungsfläche aus zu weisen. Es ist erklärtes Ziel, den städtischen Wald in die Zerfallsphase zu überführen und mit Ausnahme von Verkehrssicherungsmaßnahmen auf eine forstwirtschaftliche Nutzung zu verzichten. Durch den Biotopverbund Klauser Wäldchen - Frankenwäldchen wird somit funktional der Lebensraum für besonders geschützte Arten nicht nur erhalten sondern dauerhaft verbessert, da eine flächige Kompensation für die Nutzung personengefährdender Einzelbäume geschaffen wurde. Durch die belegbare Begrenzung der Fällaktion auf wenige Einzelbäume sind nach Auffassung der Umweltverwaltung insgesamt keine dauerhaften Schäden für die hier lebenden seltenen Tierarten, insbesondere sogenannte Höhlenbrüter wie Specht, Dohle und Hohltaube, zu erwarten. Insoweit bestanden auch aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

Dennoch wird angestrebt, das Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt, bei erkennbar als Lebensstätte bedrohter Tierarten genutzter Bäume diese im Einzelfall durch Einkürzen der Krone als Torso zu erhalten. Das wird jedoch eine absolute Ausnahme darstellen, weil ohne die  anfallenden hohen Kosten dieser Maßnahme die Funktionalität des Lebensraumes Wald auch durch den hohen Totholzanteil im Bestand gewährleistet wird.

 

In enger Abstimmung mit dem Bezirk Kornelimünster sollte geprüft werden, ob einige der untergeordneten Wanderwege aufgegeben werden könnten. Hierdurch ließe sich der konkrete Bedarf zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen reduzieren, dann jedoch  zu Lasten der Naherholungsmöglichkeiten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

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