Kenntnisnahme - E 18/0005/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigung von Abfällen durch den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)B) Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallgebühren in der Stadt Aachen 2005C) XIV. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beteiligt:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; Dezernat V
- Verfasst von:
- E 18
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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30.11.2004
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Gestoppt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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07.12.2004
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Geplant
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.12.2004
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)
Der
Umweltausschuss,
b)
der
Finanzausschuss
nehmen
die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
c)
Der
Betriebsausschuss für den Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen
der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den
XIV. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992 zu beschließen sowie
auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung die Gebührensätze
für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2005 zu beschließen. Die
Gebührenbedarfsberechnung und der XIV. Nachtrag der Abfallwirtschaftssatzung
sind Bestandteil der Beschlüsse und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
d) Der
Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses den XIV.
Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992 sowie auf der Grundlage
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung für das Jahr
2005. Die Gebührenbedarfsberechung und der XIV. Nachtrag der
Abfallwirtschaftssatzung sind Bestandteil dieses Beschlusses und daher der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
A) Gebühren für die Beseitigung von Abfällen durch
den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
Der Zweckverband Entsorgungsregion West hat dem
Aachener Stadtbetrieb mitgeteilt, dass nach dem derzeitigen Stand der
Kalkulationen das Gebührenvolumen in etwa auf dem Niveau des Jahres 2004
bleiben wird.
Nach den
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sind in der zu erstellenden
Gebührenbedarfsberechnung die zum Zeitpunkt der Erstellung der
Gebührenbedarfsberechnung voraussichtlich zu erwartenden Kosten zu
berücksichtigen.
Unter
Berücksichtigung der Mitteilung des ZEW und den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes
werden in die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigungsgebühren in
der Stadt Aachen die Gebühren des ZEW für die Beseitigung der Abfälle aus der
Stadt Aachen in gleicher Höhe wie in 2004 mit 343,46 EURO berücksichtigt.
B) Gebührenbedarfsberechnung
für die Abfallgebühren in der Stadt Aachen 2005
Unter
Einbeziehung der durch die Stadt Aachen an den ZEW zu leistenden Gebühren für
die Beseitigung der Abfälle aus der Stadt Aachen sowie weiterer
kostenrelevanter Positionen ergibt sich bei der Berechnung der
Abfallbeseitigungsgebühren in der Stadt Aachen für 2005 eine Reduzierung des
Literpreises von 0,1101 EURO je Liter auf 0,1060 EURO je Liter und entspricht
einer Reduzierung des Literpreises um 3,72 %. Diese Verringerung wirkt sich bei
den Abfallgefäßen unter Inanspruchnahme des Teil- oder Vollservice wie folgt
aus:
für das
35 l Abfallgefäß wöchentliche
Leerung von 200,40
EURO auf 193,20 EURO
14tägliche
Leerung von 100,20
EURO auf 96,60 EURO
50 l Abfallgefäß wöchentliche
Leerung von 286,80 EURO auf 276,00
EURO
14tägliche
Leerung von 43,40
EURO auf 138,00 EURO
110 l Abfallgefäß wöchentliche
Leerung von 704,40
EURO auf 669,60 EURO
14tägliche
Leerung von 352,20
EURO auf 334,80 EURO
770 l Abfallgefäß wöchentliche
Leerung von 4.482,00
EURO auf 4.306,80 EURO
14tägliche
Leerung von 2.241,00
EURO auf 2.153,40 EURO
1.100 l Abfallgefäß wöchentliche
Leerung von 6.372,00
EURO auf 6.126,00 EURO
14tägliche
Leerung von 3.186,00
EURO auf 3.063,00 EURO
in den Bezirksämtern
für das
110 l Abfallgefäß wöchentliche
Leerung von 630,00
EURO auf 606,00
EURO
14tägliche Leerung von 315,00
EURO auf 303,00 EURO
Diese
Gebührenreduzierung ist auch an den Gebührenzahler weiterzugeben, da eine
Beibehaltung der Gebühr aus dem Jahre 2004 zu einer Überdeckung in Höhe von rd.
2,7 Mio. EURO führen würde. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
akzeptiert bei den Gebührenhaushalten eine Unter- bzw. Überdeckung bis zu 3 %
des Gesamtvolumens. Das Gesamtvolumen im Bereich der Abfallwirtschaft unter
Berücksichtigung der Nebenerträge wird für das Jahr 2005 mit 30.400.239 EURO
kalkuliert. Demzufolge würde durch die
Verwaltungsgerichte gebührenrechtlich eine Überdeckung bis
zur Höhe von rd. 912.000 EURO unbedenklich sein. Da die tatsächliche
Überdeckung voraussichtlich 2,7 Mio. EURO beträgt, ist zur Rechtssicherheit der
Abfallgebühren und der Abfallwirtschaftssatzung die zuvor erläuterte
Gebührensenkung weiterzugeben.
Die
Reduzierung der Abfallgebühren ist auf folgende Einsparungen
betriebsnotwendiger Kosten zurückzuführen:
1. Die
Personalkosten werden um 9,35 % von 5.798.680 EURO auf 5.256.280 EURO
reduziert. Diese Reduzierung ist zurückzuführen auf die Untersuchung der
Entsorgungslogistik im Stadtgebiet Aachen und des damit einhergehenden
Einsparpotentials von bisher 12 Mitarbeitern von beabsichtigten 15 Mitarbeitern.
Der Stellenabbau erfolgt hierbei sozialverträglich ohne betriebsbedingte
Kündigungen und es wird erwartet, dass in 2005 die noch vakanten drei Stellen
in diesem Bereich abgebaut werden.
2. Die
Altstoffverwertung verringert sich um 19,09 % von 301.456 EURO auf 243.900 EURO
unter Berücksichtigung des voraussichtlich im dritten Quartal 2005 in Kraft
tretenden Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz.
3. Erhebliche
Auswirkungen ergeben sich im Bereich der Abfuhrkosten an Unternehmen mit 27,58 % von 4.618.760 EURO auf
3.345.005 EURO. Diese Einsparung konnte durch die Übernahme der Sammlung, des
Transportes und der Vermarktung des Altpapiers aus der blauen Tonne im gesamten
Stadtgebiet Aachen erzielt werden.
4. Die
Sammlung und Kompostierung organischer Abfälle wurde aufgrund der europaweiten
Ausschreibung und Auftragsvergabe in 2004 um 19,5 % von 2.396.000 EURO auf
1.926.700 EURO gesenkt.
5. Der
innerbetriebliche Verwaltungskostenbeitrag für die Abfallbeseitigung wurde zum
einen durch die Finanzverwaltung in neuer Höhe ermittelt und wird teilweise
über innerbetriebliche Leistungen verrechnet. Aus diesem Grunde erfolgt bei
dieser Position eine Reduzierung um 71,51 % von 857.620 EURO auf 244.350 EURO.
Die
positiven Auswirkungen spiegeln das Bestreben des Aachener Stadtbetriebes
wieder, sich den wirtschaftlichen Gegebenheiten zu stellen, um gegenüber dem
privaten Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein.
C) XIV. Nachtrag zur
Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992
Die
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen bedarf in den nachfolgenden Punkten
zur
Rechtssicherheit
der Berichtigung bzw. Anpassung:
1. In den
Stadtbezirken führt die Abfallentsorgung die Firma Braun Umweltdienste GmbH im
Auftrag der Stadt Aachen durch. Insoweit ist § 12 Abs. 1 anzupassen, da die in
den Stadtbezirken zur Abfallabfuhr bereitgestellten Abfallbehälter sich im
Eigentum der Firma Braun Umweltdienste GmbH befinden.
§
12 Abs. 1 ist wie folgt zu fassen:
Die
Abfallbehälter werden von der Stadt Aachen und einem beauftragten Unternehmen
gestellt und unterhalten. Sie bleiben im jeweiligen Eigentum.
2.
Die Stadt Aachen -
Aachener Stadtbetrieb - führt seit Januar 2004 aufgrund des
Ausschreibungsergebnisses der Dualen System AG nicht mehr die Entsorgung der
gelben Säcke im Stadtgebiet durch. Aufgrund dessen sind in § 13 Abs. 4 die
Worte "und die Säcke für Leichtstoffe - gelber Sack -" zu streichen.
3.
Durch die
Gründung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) wurde auch die
Benutzung der Abfallentsorgungsanlage gemäß den Vorgaben des § 16 der
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen auf den ZEW übertragen. In § 16 Abs.
2 ist somit zu streichen: "richten sich nach einer besonderen Benutzung
und Entgeltordnung der AWA GmbH, die für alle Abfallanlieferer aus dem Bereich
der Stadt Aachen verbindlich ist." Es ist einzufügen: "richtet sich
nach der Gebührensatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) für
die Abfallentsorgung in der jeweils geltenden Fassung, die für alle
Abfallanlieferer aus dem Bereich der Stadt Aachen verbindlich ist."
4.
In § 15 sind die
Abfallentsorgungsanlagen sowie Sammelstellen aufgeführt. In Abs. 1 Ziff. 4
werden Depotcontainer für Altpapier, Altglas und Altmetall benannt. Altmetall
(entleerte Lebensmitteldosen etc.) ist als Leichtverpackung über den gelben
Sack zu entsorgen. Weiterhin werden schrittweise die Container für Altpapier eingezogen,
da die Sammlung des Altpapieres durch die Stadt Aachen - Aachener Stadtbetrieb
- erfolgt und flächendeckend die blaue Tonne aufgestellt wird. Demzufolge sind
die Worte "Altpapier" und "Altmetall" in § 15 Abs. 1 Ziff.
4 zu streichen.
5.
Der Anfall der Abfälle
und Eigentumsübergang wird in § 18 geregelt. Die Abfallbehälter sind Eigentum
der Stadt Aachen und einem beauftragten Unternehmen. Zur rechtlichen
Klarstellung des Eigentumsübergangs an den Abfällen, insbesondere im Hinblick
auf die Sortierung an Großwohnanlagen durch Privatfirmen, ist § 18 Abs. 3 wie
folgt zu fassen:
Die Abfälle gehen in das Eigentum der Stadt Aachen
über, sobald sie in einen Abfallbehälter der Stadt Aachen oder eines
beauftragten Unternehmens eingefüllt worden sind.
6.
In § 20 Abs. 1 sind die
gemäß Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 ermittelten Gebühren
entsprechend Punkt B) der Vorlage zu ändern.
7.
In § 27 der
Abfallwirtschaftssatzung ist das Inkrafttreten des XIV. Nachtrages zu
bestimmen. Aus diesem Grund ist § 27 wie folgt neu zu fassen:
Der
XIV. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von
Abfällen in der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.1992 tritt am
01.01.2005 in Kraft.
Anlagen
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