Kenntnisnahme - FB 02/0158/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Machbarkeitsstudie Kirche St. Paul zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ratsantrag der Fraktion der CDU im Rat der Stadt Aachen, vom 15.12.2006, Nr. 168/15

Machbarkeitsstudie Kirche St. Paul in Aachen

 

Das städtische Orchester sucht seit längerer Zeit einen geeigneten Orchesterprobenraum. Der jetzige Orchesterprobenraum genügt in keiner Weise den Erfordernissen die an einen solchen Raum zu stellen sind, wie Ausstattung, Größe, Akustik. Hierbei ist zu beachten, dass der Orchesterprobenraum der Hauptarbeitsplatz des Orchesters ist.

 

Nach Prüfung vieler Räumlichkeiten haben die Vertreter des städtischen Orchesters sich, für eine Untersuchung der Herrichtung der Pfarrkirche St. Paul als Orchesterprobenraum, entschieden. Erste Planüberlegungen haben gezeigt, dass die Kirche St. Paul nicht nur als Orchesterprobenraum sondern auch als mittelgroßer Aufführungs- und Veranstaltungsort, z.B. für Kinder- und Jugendprojekte sowie für Projekte mit der Hochschule, gut geeignet erscheint.

 

Durch das bischöfliche Generalvikariat wurde die Kirche St. Paul in Abstimmung mit dem städtischen Orchester für das Programm, Modelluntersuchung zur Umnutzung von Kirchengebäuden, des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen angemeldet.

 

Der entsprechende Förderantrag wurde mit Datum vom 30.10.2006 gestellt.

 

Die Machbarkeitsstudie soll klären, inwieweit die Kirche St. Paul als Orchesterprobenraum und mittelgroßer Aufführungsort hergerichtet werden kann und welche Kosten hiermit verbunden sind. Die Machbarkeitsstudie erfolgt im Auftrag von Stadttheater und Musikdirektion.

 

Auf Wunsch der Evangelischen Kirchengemeinde Aachen wurde ebenfalls ein Antrag für die Dreifaltigkeitskirche in Aachen, Zollernstraße gestellt. Die Machbarkeitsstudie soll im Auftrag der evangelischen Kirche eine Umnutzung / zusätzliche Nutzung darstellen.

 

Die Machbarkeitstudien werden vom Land NRW zu 80 % gefördert. Die Antragstellung muss über die Stadt Aachen erfolgen. Bei St. Paul erfolgt die Übernahme des 20 % Eigenanteils durch Stadttheater und Musikdirektion, bei der Dreifaltigkeitskirche durch die Evangelische Kirche bzw. durch einen Sponsor. Der Stadt Aachen entstehen hierdurch keine Kosten.

 

Für die Machbarkeitsstudien sind für St. Paul 20.000 € und für die Dreifaltigkeitskirche 30.000 € angesetzt. Die Vergabe der Machbarkeitsstudien erfolgt auf Empfehlung und im Einvernehmen mit den zuständigen Kirchenbehörden bzw. dem Stadttheater und der Musikdirektion.

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Anlagen

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