Kenntnisnahme - FB 02/0165/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Ausführungen zur aktuellen Entwicklung und den Themenkatalog zur inhaltlichen Ausgestaltung der Förderanträge zu INTERREG IV zur Kenntnis.

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Erläuterungen

INTERREG IV

Aktuelle Entwicklung und Themenkatalog zur inhaltlichen Ausgestaltung der Förderanträge

 

Das Operationelle Programm INTERREG IV A (2007-2013) der Euregio Maas-Rhein wurde vom Vorstand, dem Euregiorat und dem Begleitausschuss der EMR am 14. Februar genehmigt. Die letzten Anpassungen wurden bis 24.02.2007 durchgeführt. Die zuständigen nationalen Stellen der am Programm beteiligten Mitgliedstaaten müssen dem niederländischen Wirtschaftsministerium ihr Einverständnis erklären, damit das Programm fristgerecht bis zum 6. März 2007 der EU-Kommission vorgelegt werden kann.

Danach beginnt die Konsultationsrunde mit den Dienststellen der EU-Kommission über die definitive Fassung des eingereichten Programms.

 

„Mehr Wachstum und bessere Arbeitsplätze in allen Regionen der Europäischen Union“. Dieses Ziel steht im Mittelpunkt der Kohäsionspolitik 2007-2013. Sie greift die Strategien von Lissabon und Göteborg auf, die darauf zielen, Europa durch wirtschaftliches Wachstum und durch die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen, durch Schutz der Umwelt und Stärkung des sozialen Zusammenhalts bis zum Jahr 2010 zu einem dynamischen und wettbewerbsstarken Wirtschafts- und Wissensraum zu entwickeln.

Diese Ziele stehen daher auch im Mittelpunkt der neuen Programmphase INTERREG IV der Euregio Maas-Rhein.

Der Einsatz der Mittel aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) muss sich auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Maßnahmen im Rahmen einer nachhaltigen territorialen Entwicklung konzentrieren.

Folgende spezifische Zielsetzungen wurden für das INTERREG IV Programm formuliert:

 

  1. Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsstellung der Euregio Maas-Rhein durch die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, die Stärkung der wissensbasierten Wirtschaft und die Wirtschaftsförderung, die Steigerung der Innovationskraft und die Unterstützung der Arbeitsmarktentwicklung.
  2. Nachhaltiger Umweltschutz, Erhalt von Natur und Landschaft, Energieeffizienz und Nutzung sauberer Energie sowie die Verbesserung des Angebots nachhaltiger Mobilitätsformen.
  3. Förderung der soziokulturellen Integration und Steigerung des Wohlstands durch Verbesserung und Innovation des Gesundheitswesens, kulturellen Austausch, die Steigerung der städtischen Dynamik und mehr öffentliche Sicherheit.

 

Ausgehend von diesen spezifischen Zielsetzungen wurden die drei inhaltlichen Prioritäten (plus Technische Hilfe) für das Operationelle Programm festgelegt und das zur Verfügung gestellte EFRE Budget von insgesamt 72,09 MEUR verteilt (Anlage).

 

Die Förderung durch EFRE beträgt in allen Prioritäten (und Projekten) 50%. Hinzu kommen noch die Kofinanzierungsanteile der Mitgliedstaaten und die Eigenmittel der Projektpartner. Dies ergibt ein Gesamtinvestitionsvolumen von 144 MEUR.

 

Eine detaillierte Übersicht über mögliche konkrete Aktionen sowie weitere aktuelle Informationen werden als Tischvorlage in der Sitzung verteilt.

 

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Anlagen

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