Entscheidungsvorlage - FB 61/0480/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - SüdHier: Programmberatung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
|
|
|
07.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
|
|
|
|
20.03.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.
Sie beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.
Sie beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd zu ändern und damit Einzelhandel, der der Nahversorgung dient, auszuschließen.
Er beschließt hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
IX. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 613 - Gewerbegebiet Eilendorf - Süd
hier:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2006 zur Sicherung des Gewerbegebietes und zur Steuerung des Einzelhandels gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 sowie dessen 1. und 2. Änderung für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich Debyestraße, Vennbahnstraße und Neuenhofstaße beschlossen.
Im Nahversorgungskonzept der Stadt Aachen ist die Fläche des Gewerbegebietes
Eilendorf - Süd als Ausschlussfläche gekennzeichnet.
Um dieses Konzept für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Eilendorf - Süd umzusetzen, empfiehlt die Verwaltung hier Einzelhandelsbetriebe, die der Nahversorgung dienen, auszuschließen. Dies soll sichergestellt werden, in dem folgende Sortimente ausgeschlossen werden:
1.
Lebensmittel,
Getränke, Tabakwaren
2.
Wasch-
und Putzmittel
3.
Drogerie-
und Körperpflegeartikel
4.
Apotheken
Die Ziffern 3 und 4 sollen für den Bereich des Grundstückes Ecke Trierer Straße / Debyestraße, auf dem das Ärztezentrum geplant ist, nicht festgesetzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt für diese Planung nunmehr die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
619,2 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
370,3 kB
|