Kenntnisnahme - BA 6/0195/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag ist damit erledigt.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bezirksvertretung Richterich hat in ihrer Sitzung am 30.08.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fordert eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei oder das Ordnungsamt; sie bittet außerdem darum, die Aufstellung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel im Ausleihmodus durch die Verkehrswacht in die Wege zu leiten. Über die Ergebnisse und gemachten Erfahrungen soll spätestens nach Ablauf eines halben Jahres, z. B. in einer zweiten Sitzung des Jahres 2007 in der Bezirksvertretung berichtet werden.“

 

1. Städtische Kontrollen wurden seitens des Fachbereichs 68 mit Schreiben vom 02.11.2006 mit       folgender Begründung abgelehnt:

„Nach § 48 Abs. 3 des OBG dürfen städtische Geschwindigkeitskontrollen nur an          Gefahrenstellen vorgenommen werden. Wie die Verwaltung bereits in der Vorlage für die Sitzung am 30.08.2006 ausgeführte hatte, ist eine solche Gefahrenstelle im Bereich der Horbacher Straße in Alt-Richterich nicht gegeben. Für querende Schulkinder steht eine Signalanlage zur Verfügung und eine Unfallhäufung ist ebenfalls nicht zu verzeichnen. Die Anforderungskriterien sind für städtische stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungsstellen identisch.“ 

 

2. Die Kontrollen bei der Polizei sind bereits mit Schreiben vom 09.10.2006 beantragt worden. Die Auswerteberichte sind angefordert. Sie werden nachgereicht.

 

3. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsanzeigetafel im Ausleihmodus durch die Verkehrswacht wurde erreicht, dass die Anlage in der Horbacher Straße in der Zeit vom 27.02. – 08.03.2007 aufgestellt wird. Das Ergebnis der Messung wird von der Verkehrswacht mitgeteilt und nachgereicht. Für die Inanspruchnahme des Gerätes ist ein Obulus in Höhe von 50,- € zu zahlen, der aus Verfügungsmitteln der Bezirksvertretung Richterich beglichen wurde.

 

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