Kenntnisnahme - BA 6/0200/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag ist damit erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 19.12.2006 beantragt die CDU-Bezirksfraktion Aachen-Richterich die Einrichtung eines allgemeinen Behindertenparkplatzes im Kreuzungsbereich Horbacher Straße/Scherbstraße, um die dortigen Infrastruktureinrichtungen (Kirche, Saalbau, Bäcker) auf kurzen Wegen erreichen zu können.

 

Das entsprechende Fachamt teilt dazu Folgendes mit:

 

„Im Allgemeinen ist der Parkdruck auf dem dortigen Parkstreifen gering. Bei entsprechenden Messen bzw. Saalveranstaltungen ist das Parkplatzangebot jedoch knapp, sodass behinderte Besucher bei später Anreise sehr weite Fußwege vom geparkten Fahrzeug bis zum Veranstaltungsbereich/zur Kirche zurücklegen müssen.

 

Aus diesem Grunde wird dem vorliegenden Antrag zugestimmt und der Behindertenparkplatz ohne zeitliche Befristung am Kopfende des Parkstreifens vor Haus Horbacher Straße 332 eingerichtet.“

 

Gem. § 45 StVO ist die Anordnung erteilt, das Kopfende des baulich angelegten Parkstreifens vor Haus Horbacher Str. 332 durch VZ. 314-50 mit Zusatz 1044-10 StVO als allgemeinen unbefristeten Behindertenparkplatz auszuschildern. Bei geeigneter Witterung soll der Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Ende dieses Parkstreifens als Behindertenparkplatz mit blau-weißem Symbol gekennzeichnet werden. Zumindest die Beschilderung soll zeitnah umgesetzt werden.

 

Der entsprechende Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 19.12.2006 als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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