Entscheidungsvorlage - A 50/0128/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrbarer Mittagstischhier Weitergewährung städtischer Zuschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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29.03.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung spricht sich der Sozial- und Gesundheitsausschuss über den 30.06.2007 hinaus gegen eine weitere finanzielle Beteiligung der Stadt am Fahrbaren Mittagstisch in der bisherigen Form und gegen den Abschluss einer Leistungsvereinbarung im Sinne des Angebotes der Träger des Fahrbaren Mittagstisches in der Stadt Aachen vom 01.02.2007 aus.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 01.02.2007 bietet die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V., auch stellvertrtend für den Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und für das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Aachen, den Abschluss einer Leistungsvereinbarung an (siehe Anlage). Gegenstand des Leistungsangebotes ist die Organisation und Koordination ergänzender Hilfesangebote für Teilnehmer am Fahrbaren Mittagstisch. Auf telefonische Rückfrage wird ergänzend mitgeteilt, dass die Feststellung und Organisation ergänzender Hilfebedarf sowohl durch Informationen der Personen, die alltäglich das Essen ausliefern, als auch von Fachkräften ausgelöst werden können, die zukünftig die Teilnehmer am Fahrbaren Mittagstisch bei Bedarf oder regelmäßig aufsuchen sollen. Die drei Antragsteller gehen von einem jährlichen Finanzbedarf von 30.000,00 Euro aus, der nach einem noch zu vereinbarenden Schlüssel zwischen den drei Organisationen, die den Fahrbaren Mittagstisch durchführen, aufgeteilt werden soll.
In dem Begleitschreiben zu ihrem Angebot beziehen sich die genannten Verbände auf ein Gespräch mit der Verwaltung vom 10. November 2006. Dabei wurde den Organisationen des Fahrbaren Mittagstisches verwaltungsseitig die Einstellung der finanziellen Beteiligung der Stadt am Fahrbaren Mittagstisch mit Ablauf des 30.06.2007 angekündigt. Gleichzeitig wurde den Gesprächsteilnehmern als Alternative der Einsatz der freigesetzten Mittel in den Altentagesstätten angeboten, damit von dort aus im Wohnquartier Interessenten für den Besuch der Altentagesstätten gewonnen und ein regelmäßiger Besuchsdienst zu Gunsten der älteren Menschen organisiert wird, die die vor Ort angebotenen Dienste nicht annehmen.
Der gegenwärtige Einsatz städtischer Mittel für den Fahrbaren Mittagstisch geht auf eine in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts geschlossene Vereinbarung mit den Verbänden des Fahrbaren Mittagstisches zurück, die im Jahre 1994 erneuert wurde und eine Aufteilung der städtischen Mittel unter den beteiligten Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege nach der Anzahl der im vorausgegangenen Jahr ausgelieferten Warm- und Kaltessen vorsah. Die ursprüngliche Zielsetzung, über die werktägliche Essenslieferung Erkenntnisse über einen evtl. weitergehenden Hilfebedarf der Teilnehmer zu erhalten und organisieren zu können, wurde dabei beibehalten, weil der zu dieser Zeit gemeinsame allgemeine Sozialdienst von Jugend- und Sozialamt immer stärker in die Jugendhilfe eingebunden wurde.
Unabhängig von der Frage, ob und wie die Angebote der Altentagesstätten zukünftig optimiert werden können oder sollen, hält die Verwaltung die weitere finanzielle Beteiligung der Stadt an den Fahrbaren Mittagstischen nicht mehr für gerechtfertigt und empfiehlt daher aus den nachfolgenden Gründen die Nichtannahme des Angebotes zum Abschluss der vorliegenden Leistungsvereinbarungen:
1. Auf der Basis von 53.631 Essen, die im Jahre 2006 an ca. 261 Werktagen ausgeliefert wurden, erreichen die Verbände des Fahrbaren Mittagstisches mit ihrem vorliegenden Angebot maximal 200 Personen jährlich. Dies entspricht bei einem jährlichen Mitteleinsatz von 30.000,00 Euro und unabhängig von der Frage, ob die Teilnehmer am Fahrbaren Mittagstisch
überhaupt ergänzende Hilfen benötigen, einen finanziellen Aufwand von 150,00 Euro/Person/Jahr. Dieser Betrag übersteigt bei Weitem die sonstigen gesamtstädtischen Aufwendungen für die reine Vermittlung (nicht Durchführung) sonstiger sozialer Hilfsangebote.
2. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbände des Fahrbaren Mittagstisches, die das Essen ausliefern, aufgrund entsprechender Schulung in der Lage sind, über die bloße Essenslieferung hinausgehende Bedarfslagen zu erkennen und diese Informationen innerhalb ihrer Organisationsstruktur an die sachlich verantwortlichen Stellen weiterleiten, damit von dort die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Umsetzung von Informationen sowie die Organisation ergänzender Hilfen, zum Beispiel Einsatz von Pflegekräften oder hauswirtschaftlicher Hilfen, ist Teil der in den Verbänden angesiedelten sonstigen Aufgaben und ohne Mehrkosten leistbar.
3. Die in dem Angebot einer Leistungsvereinbarung beschriebenen Aufgaben sind identisch mit den Aufgaben, die einzelne Verbände der Freien Wohlfahrtspflege gesamtstädtisch als Dienstleister für den Allgemeinen Sozialdienst wahrnehmen. Hierfür wendet die Stadt Aachen alljährlich 409.200,00 Euro auf, sodass die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für bestimmte Personengruppen nicht gerechtfertigt ist. Der Caritasverband für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. sowie das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Aachen Stadt erhalten zwar zur Durchführung eines allgemeinen Sozialdienstes keine städtischen Mittel, aber durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern, die den allgemeinen Sozialdienst durchführen, ist der Abruf solcher Dienste jederzeit möglich.
4. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch der Kreis Aachen ab dem Jahre 2008 seine finanzielle Beteiligung am Fahrbaren Mittagstisch einzustellen beabsichtigt.
Die Einstellung der finanziellen Beteiligung der Stadt am Fahrbaren Mittagstisch zum 30.06.2007 führt im Vergleich zum Haushaltsansatz im laufenden Haushaltsjahr zu Minderausgaben in Höhe von 15.000,00 €.
Als allgemeine Information werden nachfolgend die Preise des Fahrbaren Mittagstisches aus dem Jahre 2006 aufgeführt:
Verband |
Warmessen |
Kaltessen |
Arbeiterwohlfahrt |
4,50 – 5,00 € |
4,50 € |
Caritasverband |
5,25 € |
4,75 € |
Deutsches Rotes Kreuz |
4,70 € |
3,90 € u. 6,40 € |
Soweit Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Leistungen erhalten, werden die Mehrkosten des Fahrbaren Mittagstisches, die nicht durch Regelsatzleistungen abgegolten oder im Allgemeinen nicht in den Aufwendungen für den Lebensunterhalt enthalten sind, durch entsprechende Aufstockung der jeweiligen Leistungsart vom Sozialhilfeträger übernommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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