Kenntnisnahme - FB 36/0138/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssicherungspflichten im Naturschutzgebiet Klauserwäldchen/Frankenwäldchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/40
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Naturschutzbeirat
|
|
|
|
27.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
|
|
|
06.03.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
|
|
|
|
28.03.2007
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Fällung von 15 Altbuchen im
Klauser Wald
Die negativen Reaktionen der
Naturschutzverbände und des Landschaftsbeirates der Stadt Aachen zu der Fällung
von ca. 15 Altbuchen im Klauser Wäldchen sind fachlich und rechtlich nicht
gerechtfertigt und können vom Fachbereich Umwelt nicht nachvollzogen werden.
Die überwiegend aus
Verkehrssicherungsgründen gefällten trockenen oder pilzbefallenen Buchen
drohten auf die hier zahlreich vorhandenen Wander- und Erholungswege sowie auf
die Klause zu stürzen. Auch wenn es sich hier um das Naturschutzgebiet N 5
handelt, bedarf es bei notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach dem
Landschaftsgesetz keiner Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde bzw.
durch den Landschaftsbeirat. Nach dem Landschaftsplan der Stadt Aachen gehört
darüber hinaus auch die ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung des Klauser
Wäldchens in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang zu den zulässigen
Maßnahmen. In der Vergangenheit wurden nur noch Kleinstmengen Brennholz
genutzt. Die Kirchengemeinde kommt somit seit Jahrzehnten den
naturschutzrechtlichen Forderungen in vorbildlicher Weise nach, obwohl sie, wie
dargestellt, diesen Wald forstwirtschaftlich Nutzen könnte, dies jedoch
anerkennenswerter Weise - selbst vor dem Hintergrund der angespannten
Haushaltslage - nicht tut.
Vor dem Hintergrund der
geschilderten Situation muss festgestellt werden, dass die Beteiligungsrechte
des Landschaftsbeirates in keiner Weise verletzt wurden.
Bei der Fällung wurde das im
Landschaftsplan verankerte Gebot, dass die vorhandenen bodenständigen
Laubholzbestände möglichst lange zu erhalten und durch Naturverjüngung zu
sichern sind, erkennbar berücksichtigt, obwohl auch dieses Gebot für private
Waldbesitzer nicht bindend ist. Eine Vielzahl von Altbäumen wurde trotz
erkennbarer Schädigungen nicht zur Fällung freigegeben; diese Tatsache wurde im
Rahmen einer gemeinsamen Ortsbesichtigung auch von dem Naturschutzbund Aachen
e.V. eingeräumt.
Der Fachbereich Umwelt möchte
insbesondere auf die ganzheitliche und funktionale Sicht des Lebensraumes der
hier bedrohten Arten unter Berücksichtigung der dynamischen
Entwicklungsprozesse im Wald hinweisen. Das städtische Gemeindeforstamt grenzt
mit 6,29 ha (Frankenwäldchen) seiner Waldungen direkt an das Klauser Wäldchen
an. Die Umweltverwaltung ist sich der außerordentlich hohen ökologischen
Wertigkeit des gesamten Waldgebietes bewusst und hat sich im Rahmen der
FSC-Zertifizierung (2003) dazu ausgesprochen, das Frankenwäldchen als
Stilllegungsfläche aus zu weisen. Es ist erklärtes Ziel, den städtischen Wald
in die Zerfallsphase zu überführen und mit Ausnahme von
Verkehrssicherungsmaßnahmen auf eine forstwirtschaftliche Nutzung zu
verzichten. Durch den Biotopverbund Klauser Wäldchen - Frankenwäldchen wird
somit funktional der Lebensraum für besonders geschützte Arten nicht nur
erhalten sondern dauerhaft verbessert, da eine flächige Kompensation für die
Nutzung personengefährdender Einzelbäume geschaffen wurde. Durch die belegbare
Begrenzung der Fällaktion auf wenige Einzelbäume sind nach Auffassung der
Umweltverwaltung insgesamt keine dauerhaften Schäden für die hier lebenden
seltenen Tierarten, insbesondere sogenannte Höhlenbrüter wie Specht, Dohle und
Hohltaube, zu erwarten. Insoweit bestanden auch aus artenschutzrechtlicher
Sicht keine Bedenken.
Dennoch wird angestrebt, das
Einverständnis des Eigentümers vorausgesetzt, bei erkennbar als Lebensstätte
bedrohter Tierarten genutzter Bäume diese im Einzelfall durch Einkürzen der
Krone als Torso zu erhalten. Das wird jedoch eine absolute Ausnahme darstellen,
weil ohne die anfallenden hohen
Kosten dieser Maßnahme die Funktionalität des Lebensraumes Wald auch durch den
hohen Totholzanteil im Bestand gewährleistet wird.
In enger Abstimmung mit dem
Bezirk Kornelimünster sollte geprüft werden, ob einige der untergeordneten
Wanderwege aufgegeben werden könnten. Hierdurch ließe sich der konkrete Bedarf
zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen reduzieren, dann jedoch zu Lasten der
Naherholungsmöglichkeiten.