Entscheidungsvorlage - BA 4/0058/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt, aus den Investitionsmitteln

für den Stadtbezirk (Haushaltsstelle 9.02700.94040.7) in Höhe von 50.000 € für 2007 – vorbehaltlich der Vorlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – 

 

  1. dem TSV Hertha Walheim e.V.  zur Erweiterung der Flutlichtanlage einen Zuschuss in Höhe von ………….€ zu gewähren und

 

  1. dem Budget des Sportamtes mit Zweckbindung einen Zuschuss zur Senkung des Eigenanteils des FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V.  zur Umwandlung der Sportplatzanlage Romerich in einen Kunstrasenplatz in Höhe von ……………€

zur Verfügung zu stellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Es wurden folgende Anträge auf einen Zuschuss aus investiven Haushaltsmitteln gestellt:

 

  1. Sportplatzanlage Schleidener Straße

Erweiterung der Flutlichtanlage nach Umbau in einen Kunstrasenplatz

Antrag von TSV Hertha Walheim e.V.  vom 23.02.2007

 

Der TSV Hertha Walheim e.V. ist an die Verwaltung mit folgendem Vorhaben herangetreten:

 

Die auf der o.a. Sportanlage vorhandene Flutlichtanlage muss nach der Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes (Größe ca. 59 x 86 m) in ein Kunstrasenspielfeld von einer Größe von etwa 65 x 100 m den neuen Verhältnissen angepasst und somit erweitert werden. 

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme beziffert der Verein auf 15.000 €, die ebenfalls aus eigenen Mitteln bestritten werden sollen.

 

Der Verein beantragt einen Zuschuss für diese Maßnahme. Das Vorhaben des Vereins ist noch fachtechnisch zu überprüfen.

 

  1. Sportplatzanlage Romerich

Umwandlung der Anlage in einen Kunstrasenplatz

Antrag von FC Eintracht 1920 Kornelimünster e.V. vom 07.02.2007

 

Die o.a. Sportplatzanlage soll in 2007 in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden. Auf die Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt  „Umwandlung der Sportanlage Romerich in einen Kunstrasenplatz“ wird verwiesen. Die Finanzierung der Maßnahme soll zu 2/3 aus städtischen und zu 1/3 bis max. 100.000 € aus Vereinsmitteln erfolgen.

 

Hierzu beantragt der Verein einen Zuschuss  in Höhe von 25.000 €  zur  Schließung seiner Finanzierungslücke.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 50.000,00 € im Vermögenshaushalt ergeben.

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Anlagen

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