Kenntnisnahme - BA 4/0062/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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28.03.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Beleuchtung
der Bushaltestelle ich Richtung Aachen gegenüber dem Restaurant Relais
Königsberg
Antrag
der Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/
Walheim
vom 11.02.2007
Die o.g. Haltestelle liegt auf dem Gebiet der Stadt Aachen, eine mögliche Beteiligung des
Kreises Aachen ist deshalb ausgeschlossen.
Für die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes an Bundesstraßen, hier: B 258, ist der
Landesbetrieb NRW zuständig. Zum öffentlichen Straßenraum gehören auch die daran
liegenden Bushaltestellen.
Der Landesbetrieb NRW lehnt jedoch die Beleuchtung freier Strecken grundsätzlich ab. Sollte
dies an der zitierten Bushaltestelle trotzdem gefordert werden, muss die Stadt Aachen
sämtliche Kosten des Baus und der Unterhaltung der Beleuchtung tragen.
Nach dem geltenden Vertrag der Stadt Aachen mit der STAWAG müsste die Beleuchtung von
der Einmündung der Monschauer Straße (Kalkhäuschen) bis zur Einmündung Rotter Dell
erstellt werden. Eine qualifizierte Schätzung nach bekannten Berechnungsfaktoren ergibt
Baukosten von ca. 80.000,00 €. Hinzu kämen die laufenden Unterhaltungs- und Stromkosten.
2. Frennetstraße 101 – 103 a, Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes
Mit Schreiben vom 20.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Aachen angewiesen,
das angeordnete und eingerichtete eingeschränkte Halteverbot auf der Frennetstraße vor den
Häusern 101 – 103 a aufzuheben und die Verkehrszeichen 286-10 und 286-20 entsprechend
entfernen zu lassen. Sie begründet ihre Entscheidung wie folgt:
Gemäß § 39 in Verbindung mit § 45 der Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen die allgemeinen Verkehrsvorschriften nur ergänzen, wobei nach dem
Grundsatz zu verfahren ist, dass so wenig Verkehrszeichen anzuordnen sind wie nötig. Das
eingeschränkte Halteverbot ist nach VwV zu Zeichen 286 dort aufzustellen, wo das Parken die
Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht beeinträchtigt, ganztägiges Parken jedoch
nicht zugelassen werden kann. Dies könnte z. B. bei einer stark befahrenen Straße der Fall
sein. Aber da die Frennetstraße eben nicht so stark frequentiert wird, ist hier unter Beachtung
der allgemeinen Verkehrsregeln weiterhin Begegnungsverkehr möglich. In ihrer Vorlage für
die Bezirksvertretung hat die Stadt selbst ausgeführt, dass an der o.a. Stelle keine
verkehrsbeschränkenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies konnte im Rahmen des
Widerspruchsverfahrens durch Überprüfung meines zuständigen Verkehrsingenieurs bestätigt
werden. Sowohl die Polizei als auch das Bezirksamt haben ebenfalls bestätigt, dass an der
besagten Stelle keine besondere Gefahrenlage vorliegt, die eine besondere bzw. zusätzliche
Beschilderung nötig macht. Den Widersprüchen der Anwohner war stattzugeben.
3. Sanierung von Schadstoff belasteten Sportanlagen
Der Tennenplatz Nerscheider Weg wird nach Mitteilung des Sportamtes am 04.06.2007
saniert. Die Bauzeit beträgt 6 – 8 Wochen.
4. Umwandlung
des städtischen Sportplatzes an der Monschauer Straße in einen
Kunstrasenplatz
hier:
Antrag des SC Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e. V. vom 14.02.2007
Der Antrag ist zur Kenntnis beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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