Kenntnisnahme - BA 4/0062/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.            Beleuchtung der Bushaltestelle ich Richtung Aachen gegenüber dem Restaurant Relais

             Königsberg

            Antrag der Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/

            Walheim vom 11.02.2007

 

            Die o.g. Haltestelle liegt auf dem Gebiet der Stadt Aachen, eine mögliche Beteiligung des

            Kreises Aachen ist deshalb ausgeschlossen.

 

            Für die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes an Bundesstraßen, hier: B 258, ist der

            Landesbetrieb NRW zuständig. Zum öffentlichen Straßenraum gehören auch die daran

            liegenden Bushaltestellen.

 

            Der Landesbetrieb NRW lehnt jedoch die Beleuchtung freier Strecken grundsätzlich ab. Sollte

            dies an der zitierten Bushaltestelle trotzdem gefordert werden, muss die Stadt Aachen

            sämtliche Kosten des Baus und der Unterhaltung der Beleuchtung tragen.

 

            Nach dem geltenden Vertrag der Stadt Aachen mit der STAWAG müsste die Beleuchtung von

            der Einmündung der Monschauer Straße (Kalkhäuschen) bis zur Einmündung Rotter Dell

            erstellt werden. Eine qualifizierte Schätzung nach bekannten Berechnungsfaktoren ergibt

            Baukosten von ca. 80.000,00 €. Hinzu kämen die laufenden Unterhaltungs- und Stromkosten.

 

 


2.            Frennetstraße 101 – 103 a, Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes

 

            Mit Schreiben vom 20.02.2007 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Aachen angewiesen,

            das angeordnete und eingerichtete eingeschränkte Halteverbot auf der Frennetstraße vor den

            Häusern 101 – 103 a aufzuheben und die Verkehrszeichen 286-10 und 286-20 entsprechend

            entfernen zu lassen. Sie begründet ihre Entscheidung wie folgt:

 

            Gemäß § 39 in Verbindung mit § 45 der Straßenverkehrsordnung sollen Verkehrszeichen und

            Verkehrseinrichtungen die allgemeinen Verkehrsvorschriften nur ergänzen, wobei nach dem

            Grundsatz  zu verfahren ist, dass so wenig Verkehrszeichen anzuordnen sind wie nötig. Das

            eingeschränkte Halteverbot ist nach VwV zu Zeichen 286 dort aufzustellen, wo das Parken die

            Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht beeinträchtigt, ganztägiges Parken jedoch

            nicht zugelassen werden kann. Dies könnte z. B. bei einer stark befahrenen Straße der Fall

            sein. Aber da die Frennetstraße eben nicht so stark frequentiert wird, ist hier unter Beachtung

            der allgemeinen Verkehrsregeln weiterhin Begegnungsverkehr möglich. In ihrer Vorlage für

            die Bezirksvertretung hat die Stadt selbst ausgeführt, dass an der o.a. Stelle keine

            verkehrsbeschränkenden Maßnahmen erforderlich sind. Dies konnte im Rahmen des

            Widerspruchsverfahrens durch Überprüfung meines zuständigen Verkehrsingenieurs bestätigt

            werden. Sowohl die Polizei als auch das Bezirksamt haben ebenfalls bestätigt, dass an der

            besagten Stelle keine besondere Gefahrenlage vorliegt, die eine besondere bzw. zusätzliche

            Beschilderung nötig macht. Den Widersprüchen der Anwohner war stattzugeben.

 

 

3.            Sanierung von Schadstoff belasteten Sportanlagen

 

            Der Tennenplatz Nerscheider Weg wird nach Mitteilung des Sportamtes am 04.06.2007

            saniert. Die Bauzeit beträgt 6 – 8 Wochen.

 

4.            Umwandlung des städtischen Sportplatzes an der Monschauer Straße in einen

            Kunstrasenplatz

            hier: Antrag des SC Grün-Weiß Lichtenbusch 1949 e. V. vom 14.02.2007

 

            Der Antrag ist zur Kenntnis beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...