Entscheidungsvorlage - A 40/0125/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtische Gemeinschaftsgrundschule Vaalserquartier;hier: Nutzung der ehemaligen Hausmeister-Dienstwohnung für schulische Zwecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A40/2, Herr Pennartz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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27.03.2007
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die zukünftige Nutzung der Hausmeisterwohnung war bereits Gegenstand einer Beratung in der Kleinen Kommission am 15.08.2006. Als Ergebnis hat die „Kleine Kommission“ dem Schulausschuss einstimmig empfohlen, die Hausmeister-Dienstwohnung nicht umzubauen und diese Wohnung zu vermieten.
In seiner Sitzung am 14.09.2006 hat der Schulausschuss einstimmig die von der "Kleinen Kommission Offene Ganztagsschule" empfohlenen Maßnahmen beschlossen. Mit Schreiben vom 16.09.2006 wurde die Schulleitung der GGS Vaalserquartier über diesen Beschluss benachrichtigt.
Die Schulleitung hat sich aber nochmals an den Vorsitzenden des Schulausschusses, Ratsherrn Mattes, gewandt und gebeten, in einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Schulverwaltungsamtes, des Gebäudemanagements und den Fraktionssprechern im Schulausschuss Möglichkeiten der Nutzung der Hausmeisterwohnung, hier: Unterbringung des Verwaltungsbereiches der GGS Vaalserquartier, zu prüfen. Hierzu fand am 25.10.2006 ein Ortstermin statt, an dem seitens der Politik Herr Mattes, Herr Becker, Frau Paul und Frau Moselage teilnahmen.
Durch die Schulleiterin wurde dargelegt, dass angestrebt werde, in der Hausmeisterwohnung den Verwaltungsbereich der Schule (Sekretariat, Schulleiterinnenbüro, Lehrerzimmer), der sich derzeit im Souterrain des Altbaus befindet, unterzubringen.
Hierzu sei lediglich ein Türdurchbruch zu einem angrenzenden Raum der Schule sowie die Abschottung der im Eingangsbereich der Hausmeisterwohnung gelegenen technischen Anlagen erforderlich. Alle anderen Arbeiten (Anstrich, Möbeltransport etc.) werde die Schule selbst übernehmen.
Als Ergebnis des Termins erhielt das Gebäudemanagement den Auftrag, die Kosten der notwendigen Maßnahmen zu prüfen, um den Verwaltungsbereich der Schule in der Hausmeisterwohnung unterzubringen und das Lehrerzimmer neben die Hausmeisterwohnung - in den jetzigen Gruppenraum - zu verlegen.
Zurzeit befindet sich der Verwaltungsbereich im Altbau der Schule - im östlich gelegenen Gebäudeteil- und verfügt über folgende Räume:
Büro der Schulleitung 25,00 m²
Büro der Stellvertretung 25,00 m²
Lehrerzimmer 43,81 m²
Sekretariat 24,46 m²
Gesamt 118,27 m²
Im jetzigen Verwaltungsbereich
ist eine getrennte Toilettenanlage vorhanden, zudem kann hier ein Abstellraum
mit einer Größe von 21,16 m² genutzt werden.
Die für eine Verlagerung notwendigen Maßnahmen sowie die hieraus resultierenden Kosten wurden inzwischen durch das Gebäudemanagement ermittelt (s. Anlage).
Sollten die Maßnahmen dann umgesetzt werden, ergäbe sich hieraus folgende Situation:
Die Hausmeisterwohnung verfügt über eine Fläche von 82,18 m²; eine getrennte Toilette ist nicht vorhanden und könnte auch aufgrund der Platzverhältnisse nicht eingebaut werden. In der Hausmeisterwohnung fänden dann Platz:
Die Schulleitung 16,29 m²
die Stellvertretung 7,27 m²
das Sekretariat 16,29 m²
das Büro der OGS-Koordinatorin 8,86 m²
Aufenthaltsraum für den Hausmeister 9,32 m²
Toilettenraum 6,41 m²
Gesamt 64,44
m²
Die restlichen Flächen innerhalb der Wohnung sind Verkehrsflächen und ein Abstellraum. Mag die Größe des für die Schulleitung vorgesehenen Raumes noch ausreichen, so sind die Flächen für das geplante Sekretariat (16,29 m²) - hier findet Publikumsverkehr statt - und für die Stellvertretung (7,27 m²) nicht ausreichend. Dies trifft auch für das Büro der OGS-Koordinatorin (8,86 m²) zu.
Um das Lehrerzimmer der Wohnung anzugliedern, ist ein Türdurchbruch (durch zwei getrennte Brandabschnitte) notwendig, um den benachbarten Gruppenraum als Lehrerzimmer nutzen zu können.
Im Ergebnis würde das bedeuten:
OGS-Koordinatorin und stellvertretende Schulleitung sind in zu kleinen Büros untergebracht, eine getrennte Toilette wäre nicht vorhanden, das Sekretariat diente als Durchgang zum Lehrerzimmer - inwieweit hier arbeitsrechtliche Bestimmungen verletzt werden, wird zurzeit geprüft; in der Sitzung wird über das Ergebnis der Prüfung berichtet -; mit dem gegebenen Publikumsverkehr ergäbe sich hier eine zusätzliche Belastung, die eine Konzentration auf anspruchsvolle Arbeiten ausschließt.
Nach Angaben der Schulleitung ist beabsichtigt, freiwerdende Räume im Souterrain als Gruppenräume für die OGS zu nutzen, hier einen Sanitätsraum unterzubringen, sowie einen Lehrmittel- und Aktenraum.
Zum einen ist nunmehr zu entscheiden, ob die von der Schule gewünschten Maßnahmen unter Würdigung des hierfür erforderlichen Finanzaufwandes realisiert werden sollen, zum anderen ist festzulegen, in welcher Weise gegebenenfalls die Finanzierung zu regeln ist.
Da aus dem OGS-Budget für die Baumaßnahmen an dieser Schule kein Geld mehr zur Verfügung steht (hier wurden rund 650.000,00 € investiert) und das erforderliche Finanzvolumen von rund 25.000,00 € die Möglichkeiten des Bauunterhaltungsetats bei weitem übersteigt, wäre lediglich aus der Haushaltsposition 1.20000. 50100.5 - „Funktionale Veränderungen an Schulgebäuden“ eine Kostendeckung möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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