Entscheidungsvorlage - A 40/0141/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen, hier: Benennung von Mitgliedern für die Schulkonferenz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- A40/3, Herr Mathar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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27.03.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss beschließt für die Dauer seiner Wahlzeit:
a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs.2 Satz 2 SchulG
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den Vorsitzenden des Schulausschusses, Ratsherrrn
Mattes, und für den
Verhinderungsfall seinen Vertreter, Ratsherrn Becker,
b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs.2 Satz 3 SchulG
- Herrn / Frau __________________________
(Stellvertreter/in _______________________)
- Herrn / Frau __________________________
(Stellvertreter/in _______________________)
- Herrn / Frau __________________________
(Stellvertreter/in _______________________)
für die jeweilige Schulkonferenz zu benennen.
In Vertretung
(Rombey)
Stadtdirektor
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 25.01.2007 das geänderte Verfahren zur Besetzung von Schulleitungen beraten und sich einstimmig dafür ausgesprochen als
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stimmberechtigtes Mitglied
für die jeweilige Schulkonferenz, in der die Schulleiterin/der Schulleiter bzw. die Stellvertreterin/der Stellvertreter gewählt werden, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Schulausschusses und für den Verhinderungsfall seine Vertreterin/seinen Vertreter und als
- beratende Mitglieder
drei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter (für den Verhinderungsfall) durch die Fraktionen zu benennen.
Die aufgrund der empfohlenen Vorgehensweise erforderliche Änderung der Hauptsatzung wird der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.03.2007 beraten:
Hiernach überträgt der Rat,
a) bei
Schulen von im wesentlichen bezirklicher Bedeutung der zuständigen
Bezirksvertretung und
b) bei Schulen von überbezirklicher Bedeutung dem Schulausschuss
das Recht, eine Person als stimmberechtigtes Mitglied und bis zu drei beratende Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters in die Schulkonferenz zu entsenden.
Der Schulausschuss hat nunmehr die Vertreter/-innen namentlich zu benennen.