Entscheidungsvorlage - FB 68/0011/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalerneuerung Zedernweg und Speerwinkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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10.11.2004
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt die Kanalerneuerung
Zedernweg und Speerwinkel vorbehaltlich der Empfehlung des
Verkehrsmanagementausschusses.
Der Verkehrsmanagementausschuss
nimmt die Planung der Kanalerneuerung Zedernweg und Speerwinkel zur Kenntnis
und empfiehlt der Bezirksvertretung
Aachen-Kornelimünster/Walheim die Maßnahme zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Kanalerneuerung Zedernweg und
Speerwinkel:
1. Veranlassung
Das Kanalsystem im Zedernweg von
Oberforstbacher Straße bis Haus 25 wurde im Jahr 1962 erstellt. Im Jahr 1964
erfolgte die Kanalisierung Speerwinkel. Die Kanäle bestehen aus Betonrohren,
bei denen sich im Bereich Zedernweg im Laufe der Jahre Undichtigkeiten in den
Muffen und in Folge von Betonkorrosion eingestellt haben. Beide Straßen weisen
neben Längs- und Querrissen sowie Scherbenbildung gleichzeitig erhebliche
Mängel im Bereich der Anschlussstutzen auf. Die Häuser Zedernweg 27 bis 33
entwässern, bedingt durch die örtliche Höhenlage zum Nerscheider Weg hin. Eine
Erneuerung dieses Kanals ist erst nach einer Kanalerneuerung im Nerscheider Weg
möglich.
Gleichzeitig ist bekannt, dass in
verschiedenen Bereichen von Oberforstbach bei größeren Regenereignissen
Rückstauerscheinungen auftreten. Eine hydraulische Nachrechnung zum Kanalnetz
Walheim-Kornelimünster hat ergeben, dass die Kanäle im Zedernweg nicht nur
baulich reparaturbedürftig sind, sondern auch hydraulisch nicht ausreichend
sind, wobei wegen der hydraulischen Überlastung eine Erneuerung der Kanäle erforderlich
ist. Im Speerwinkel, in dem keine hydraulische Überlastung vorliegt, ist eine
unterirdische Sanierung mittels Inliner möglich.
1.
Entwurf und Bauausführung
Mit Fertigstellung der Kanalbau- und
Straßenbauarbeiten in der Oberforstbacher Straße im Juli 1998 wurde eine ausreichend
dimensionierte Vorflutstrecke für die zu erneuernde Kanalisation im Zedernweg
geschaffen.
Die geplante Kanalerneuerung sieht
eine Verlegung des neuen Kanals in der vorhandenen Kanaltrasse vor. Zur Ausführung
gelangen 250 m Betonrohre DN 300
bis 600 mm. Die Verlegetiefen reichen von ca. 1,60 bis 4,50 m.
Vor Herstellung des neuen Kanals
werden die vorhandenen Kanalhausanschlüsse durch Kamerabefahrung untersucht.
Hierbei festgestellte Schäden werden den Hauseigentümern mitgeteilt und soweit
diese im öffentlichen Bereich liegen, im Zuge der Kanalbauarbeiten zu Lasten
der jeweiligen Hauseigentümer repariert oder durch neue Anschlüsse ersetzt. Im
Speerwinkel kann eine kostengünstige Sanierung im Inlinerverfahren durchgeführt
werden, dabei wird ein dünnwandiger Glasfaser- oder Nadelfilzschlauch mittels
Roboter durch den Kanal gezogen, aufgeweitet und ausgehärtet. Anschließend
werden die Anschlussstutzen der Hausanschlüsse aufgefräst. Ein Aufbrechen der
Straßenoberfläche ist hierbei nicht erforderlich. Insgesamt etwa 160 m
Mischwasserkanal, Innendurchmesser 300 mm, werden mit diesem Verfahren saniert.
2.
Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse
Die Kostenvorermittlung für die
Baumaßnahme in beiden Straßen beläuft sich auf rund 400.000,00 €. Dieser Betrag
steht im genehmigten Haushaltskorridor für das Jahr 2004 bei Haushaltsstelle
9.70400.95380.4 zur Verfügung.
3.
Verkehrsführung
Die Baumaßnahme wird unter
zeitweiliger Vollsperrung im Zedernweg durchgeführt. Der Anliegerverkehr wird
aus beiden Richtungen jeweils bis zur Baustelle aufrecht erhalten. Der ÖPNV ist
von den geplanten Kanalbauarbeiten nicht betroffen. Im Speerwinkel ist keine
Sperrung erforderlich, da die Arbeiten zur Einfädelung des Inliners in den
Kanal punktuell von den Schachteinstiegen ohne Ausschachtungsarbeiten
durchgeführt werden. Die Anwohner werden rechtzeitig durch ein Rundschreiben
informiert.
4.
Bauzeit
Die Bauzeit für die Kanalerneuerung
einschließlich der Arbeiten an den Kanalhausanschlüssen und der Straßenwiederherstellung
beträgt rund 5 Monate. Die
Inlinersanierung wird etwa drei Wochen in Anspruch nehmen. Mit den Arbeiten
soll bei geeigneter Witterung im Januar 2005 begonnen werden, so dass die
Maßnahme voraussichtlich im Mai 2005 abgeschlossen sein wird.
5.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Der vorhandene Kanal wurde im Jahr
1962 hergestellt. Der technische als auch betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum
von rd. 60 bis 75 für Kanäle wird deutlich unterschritten. Somit stellt der
geplante Neuausbau keine abrechenbare Erneuerungen im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz NW dar.
Auch handelt es sich nicht um eine erstmalige Herstellung des Kanals im Sinne '' 127 ff BauGB. Durch die Maßnahmen
wird daher keine Beitragspflicht nach dem KAG oder nach dem BauGB ausgelöst.
1.
Baumbestand
Im Ausbaubereich ist kein
Baumbestand vorhanden, der durch die Baumaßnahme gefährdet würde.
2.
Baubeschluss
Ausnahmsweise wird gebeten, den
Baubeschluss durch die Bezirksvertretung vor dem Empfehlungsbeschluss des
Verkehrsmanagementausschusses zu fassen, da ansonsten bedingt durch die
festgelegten Sitzungstermine der Bezirksvertretung und des
Verkehrsmanagementausschusses eine Beschlussfassung in diesem Jahr nicht mehr
möglich ist und die Finanzierung im Jahr 2005 nicht gesichert ist.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen werden sich in Höhe von 20.000,00 i ergeben.
Entsprechende
Mittel stehen bei Haushaltsstelle 9.70400.95380.4 zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle
Auswirkungen in 2005 werden sich in Höhe von 380.000,00 i im Vermögenshaushalt ergeben.
Jährliche
Folgekosten ergeben sich im Rahmen der Kanalunterhaltung.
Maßnahmebezogene
Einnahmen
Maßnahmebezogene
Einnahmen sind nicht zu erwarten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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575,6 kB
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