Kenntnisnahme - FB 68/0012/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleidener Straße, Verkehrsberuhigung im Ortseingang Walheim;Bürgerantrag einiger Anwohner der Schleidener Straße, vertreten durch Frau Claire Felser, Schleidener Str. 42 a, 52076 Aachen, vom 10.09.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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10.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis, wonach die derzeit bestehende Verkehrsregelung nicht
verändert wird. Die zuständige Überwachungskraft wird das Freihalten des
Gehwegs durch regelmäßige Kontrollen sicherzustellen versuchen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Schleidener
Straße, Verkehrsberuhigung im Ortseingang Walheim;
Bürgerantrag
einiger Anwohner der Schleidener Straße, vertreten durch Frau Claire Felser,
Schleidener Straße 42 a, 52076 Aachen, vom 10.09.2004
Das in Rede
stehende Straßenstück der Schleidener Straße zwischen Ortseingang Walheim und
Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Heidchen ist aus Verkehrssicherheitsaspekten
bisher unauffällig. Die Polizei hat in den vergangenen
3 Jahren
keinen Verkehrsunfall in diesem Ortseingang aufnehmen müssen. Dementsprechend
ist eine Geschwindigkeitsmessanlage in Fahrtrichtung Kornelimünster nicht
vertretbar. Entsprechende Anlagen dürfen nur dort aufgestellt werden, wo zuvor
Verkehrsunfälle aufgrund unangemessener Fahrgeschwindigkeiten zu verzeichnen
waren. Auch fehlen schützenswerte Einrichtungen, die eine besondere Überwachung
rechtfertigen könnten. Aus polizeilicher Sicht ist die Situation in diesem
Ortseingang ohne besonderen Handlungsbedarf.
Die
Messergebnisse der vorhandenen Geschwindigkeitsmessanlage Ecke
Albert-Einstein-Straße sind eher unterdurchschnittlich. Die Vielzahl der dort
fahrenden Kraftfahrzeuge bringt immer wieder einzelne Temposünder mit sich;
eine besondere Rennstrecke stellt die Schleidener Straße in diesem Bereich
jedoch nicht dar.
Eine
durchgezogene Mittelmarkierung hat erfahrungsgemäß keine Auswirkungen auf die
Geschwindigkeiten. Überholungswillige, die bewusste
Geschwindigkeitsübertretungen begehen, lassen sich auch dabei nicht von einer
Fahrstreifenbegrenzung abhalten. Andererseits würden die Grundstückseigentümer
beim Erreichen und Verlassen ihrer Grundstücke stark beeinträchtigt. Für
Fußgänger gibt es keine Querungsbeziehungen, sodass der Einbau einer Mittelinsel
als Querungshilfe ebenfalls überflüssig ist.
Insgesamt
wird nur der seit Jahren geforderte Umbau der Schleidener Straße in der
Ortslage Walheim den Straßenquerschnitt positiv beeinflussen. Darüber hinaus
wird die zuständige Überwachungskraft des Ordnungsamtes das Parken auf den
Gehwegflächen kontrollieren und ggf. gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen.
Weitere Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der fehlenden Haushaltsmittel
nicht zu ergreifen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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905,2 kB
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