Kenntnisnahme - FB 68/0012/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die derzeit bestehende Verkehrsregelung nicht verändert wird. Die zuständige Überwachungskraft wird das Freihalten des Gehwegs durch regelmäßige Kontrollen sicherzustellen versuchen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Schleidener Straße, Verkehrsberuhigung im Ortseingang Walheim;

Bürgerantrag einiger Anwohner der Schleidener Straße, vertreten durch Frau Claire Felser, Schleidener Straße 42 a, 52076 Aachen, vom 10.09.2004

 

 

Das in Rede stehende Straßenstück der Schleidener Straße zwischen Ortseingang Walheim und Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Heidchen ist aus Verkehrssicherheitsaspekten bisher unauffällig. Die Polizei hat in den vergangenen

3 Jahren keinen Verkehrsunfall in diesem Ortseingang aufnehmen müssen. Dementsprechend ist eine Geschwindigkeitsmessanlage in Fahrtrichtung Kornelimünster nicht vertretbar. Entsprechende Anlagen dürfen nur dort aufgestellt werden, wo zuvor Verkehrsunfälle aufgrund unangemessener Fahrgeschwindigkeiten zu verzeichnen waren. Auch fehlen schützenswerte Einrichtungen, die eine besondere Überwachung rechtfertigen könnten. Aus polizeilicher Sicht ist die Situation in diesem Ortseingang ohne besonderen Handlungsbedarf.

 

Die Messergebnisse der vorhandenen Geschwindigkeitsmessanlage Ecke Albert-Einstein-Straße sind eher unterdurchschnittlich. Die Vielzahl der dort fahrenden Kraftfahrzeuge bringt immer wieder einzelne Temposünder mit sich; eine besondere Rennstrecke stellt die Schleidener Straße in diesem Bereich jedoch nicht dar.

 

Eine durchgezogene Mittelmarkierung hat erfahrungsgemäß keine Auswirkungen auf die Geschwindigkeiten. Überholungswillige, die bewusste Geschwindigkeitsübertretungen begehen, lassen sich auch dabei nicht von einer Fahrstreifenbegrenzung abhalten. Andererseits würden die Grundstückseigentümer beim Erreichen und Verlassen ihrer Grundstücke stark beeinträchtigt. Für Fußgänger gibt es keine Querungsbeziehungen, sodass der Einbau einer Mittelinsel als Querungshilfe ebenfalls überflüssig ist.

 

Insgesamt wird nur der seit Jahren geforderte Umbau der Schleidener Straße in der Ortslage Walheim den Straßenquerschnitt positiv beeinflussen. Darüber hinaus wird die zuständige Überwachungskraft des Ordnungsamtes das Parken auf den Gehwegflächen kontrollieren und ggf. gebührenpflichtige Verwarnungen erteilen. Weitere Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der fehlenden Haushaltsmittel nicht zu ergreifen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Keine.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Keine.

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Anlagen

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