Kenntnisnahme - E 26/0090/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Gastronomieobjekt Sandhäuschen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
|
|
|
28.03.2007
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Anträge der CDU-Fraktion im Bezirk Aachen Laurensberg vom 8.03.2007 und der
gemeinsame Antrag von SPD und Grünen Fraktionen im Bezirk Laurensberg vom gleichen Tage gelten als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag der
SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2007 und Antrag der
CDU-Fraktion gleichen Datums:
Pressemitteilung der Verwaltung vom 23.03.2007
1. Der Sachverhalt, den kaum einer wahrnimmt.
Das Sandhäuschen hat eine lange, sachliche Geschichte, die vor vielen Jahren damit begann, dass das Objekt kaum noch als Bürgertreff genutzt wurde.
Im Frühjahr 2006 hat der Sprecher der IG Laurensberger Vereine auf eine künftige Nutzung des Sandhäuschens verzichtet.
Eine Bürgerinitiative wollte das Sandhäuschen jedoch als Bürgertreff erhalten. Mit ihr kam im April 2006 eine Vereinbarung zustande, nach der die Bürgerinitiative
alle Unterlagen, sogar die
Schlüssel zum Objekt erhielt, um bis Ende 2006 einen Pächter zu suchen und ein
tragfähiges, finanzierbares Konzept vorzulegen. Damit erklärte sich die Stadt dazu bereit, auf die
Einnahmen über die Vermarktung der andernfalls entstehenden Bauflächen zu
verzichten. Darüber hinaus wurde dem Pächter erlaubt, seine Investitionen mit
der Pachtzahlung zu verrechnen. Weitergehende Verpflichtungen und finanzielle
Lasten sollte die Stadt jedoch nicht eingehen.
Bis
Jahresende 2006 ist nur von einem Pächter eine Grobkonzeption eingereicht
worden. Die Finanzierung der notwendigen Investitionen durch Banken stand
jedoch aus. Auch die Finanzierung der Einrichtung war noch nicht abschließend
gesichert..
Die Stadt
hat dann die Frist bis Ende Februar 2007 verlängert.
Ende
Februar wurde die Stadt dann vom Berater des potenziellen Pächters gefragt, ob
sie für seine Investitionen eine Bürgschaft in Höhe von 200.000,– Euro
übernehmen wolle. Das ist von der Stadt – im Sinne der Vereinbarung - abgelehnt
worden.
Daneben
hätte der Pächter für die Einrichtung noch einen Betrag von 250.000 - 280.000,–
Euro aufbringen müssen; dazu erklärte eine Brauerei sinngemäß nur, wenn es dem
Pächter gelinge, die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen für das Objekt zu
schaffen, könnte sie sich die Hingabe eines Darlehens in dieser Höhe
vorstellen. Bezüglich des vom Pächter erwarteten Umsatzes machte die Brauerei
deutliche Abstriche.
Am 8.
März 2007 ist der Stadt vom Berater des Pächters mitgeteilt worden, dass die
Finanzierung nicht gelinge und deshalb das Projekt gescheitert sei.
Nach dem
8. März gibt es weder vom Pächter, noch von der Interessengemeinschaft, noch
von dritten Einzelpersonen irgendeine Kontaktaufnahme zur Stadtverwaltung.
2. Worum
geht es?
Wir
wollen die Frage nicht stellen, was die Vereinbarung mit der Bürgerinitiative
wert war.
Wir
müssen aber die Frage stellen, ob der Pächter heute ein tragfähiges Konzept
hat, das finanzierbar ist, selbst wenn er keine Pacht zahlt und diese mit den
Investitionen verrechnen darf. Diese Fragestellung sind wir den Bürgerinnen und
Bürgern schuldig.
Die
Verwaltung weiß, dass die Zeiten für Objekte à la Sandhäuschen schwierig
geworden sind. Deshalb kann sie selbst auch nicht einfach in ein solches Objekt
investieren, wenn nicht feststeht,
dass es auf Dauer einigermaßen rentierlich ist.
3. Die
Zukunft muss tragfähig sein.
Die
Verwaltung ist bereit, das Konzept des interessierten Pächters noch einmal
durch ihre eigene Beteiligungsverwaltung, darüber hinaus aber auch durch einen
neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Das muss
allerdings in zeitlich überschaubarem Rahmen geschehen. Das endgültige Konzept
muss deshalb bis Ostern vorliegen, so dass danach schnell die Prüfung der
Belastbarkeit erfolgen kann.
Die
Prüfung macht nur Sinn, wenn die bisherigen Verpachtungskriterien nicht
geändert werden.
Sollte
städtisches Geld nach dem Willen von Politikern oder sonst Beteiligten in das
Sandhäuschen investiert werden, muss man die Angebotsmöglichkeit für alle
potenziellen Interessenten neu eröffnen, da die bisherige Ausschreibung davon
nicht ausgegangen ist. Eine Zuschreibung der Verpachtungsbedingungen nur auf einen
Interessenten bliebe fragwürdig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
235,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
113,8 kB
|