Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0146/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung bzw. die Hinweise zum Bebauungsplan Nr.883, sowie die Aufnahme von Vereinbarungen in den städtebaulichen Vertrag, soweit erforderlich.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der in der Anlage beigefügte Umweltbericht wurde vom Büro Landschaft! im Auftrag des Bauherrn BLB (Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW) für den Bebauungsplan Nr. 883 erstellt.

 

Die wesentlichen Themen der durchgeführten Umweltprüfung fanden in angemessenem Maße Eingang in den Umweltbericht, so wie er dem Fachbereich Umwelt zur Prüfung vorgelegt wurde.

 

Dabei wurde besonderer Wert darauf gelegt, den Standort des Gebäudes innerhalb des Geländes zu hinterfragen wegen des zu erwartenden Eingriffes in den Baumbestand. Die endgültige Klärung, wo und wie der zu beseitigende Ausgleich für die zu fällenden Bäume erzielt werden wird, wird im städtebaulichen Vertrag, der den BP begleitet, festgelegt werden. Diese Standortfrage war auch deshalb von besonderer Bedeutung, weil in dem derzeit gültigen BP Nr. 687 gerade diese Fläche 1979 mit dem Ziel der Grünverbindung festgesetzt worden waren.

 

Die Beurteilung der Ein- und Auswirkungen der Planung wird seitens des FB 36–Umwelt grundsätzlich, nachvollzogen und für richtig befunden; sie sind vorhanden, aber nach bisherigem Wissensstand aller Voraussicht nach nur für den Bereich Baumschutz von wesentlicher Bedeutung.

Für die zu beseitigenden Bäume wird ein Befreiungsantragsverfahren gemäß der Baumschutzsatzung erfolgen.

 

Hinweise:

 

1.       Für den Bau und Betrieb der Versickerungsanlage muss zwingend eine Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann diese auch in Aussicht gestellt werden.

2.       Bei den Boden-Untersuchungen des Geländes wurden Aufschüttungen gefunden, bei denen es sich vermutlich um Bauschutt handelt. Diese Material muß –soweit möglich- verwertet werden oder ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber ist Nachweis zu führen.(siehe Anlage 8)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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